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Vertragswerkstatt bestellt Gutachter, wie wird abgerechnet?

Einen schönen Guten Abend.

Ich habe folgendes Problem und würde gerne Eure Meinung bzw. Erfahrung damit hören:

Gestern Abend wurde mein parkendes Auto bei einem Ausparkvorgang eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt.
Glücklicherweise rief der die Polizei, Schuldfrage ist eindeutig zu 100% beim Gegner.

Heute rief dann auch direkt die Versicherung an, die natürlich mir Partnerwerkstatt, Leihwagen und und und schwärmte und mir netterweise auch direkt eine Auszahlung auf mein Konto schmackhaft machen wollte.
Dazu sollte ich nur eine App installieren, Fotos schiessen und absenden.Alles unverbindlich versteht sich.

Ende vom Lied, etwas über 1800.-€ würden Sie mir quasi blind überweisen.....

Da ich erstaunt war über die Summe, bin cih direkt mal zu meiner Vertragswerkstatt hin und der Meister dort meinte direkt, da nehmen wir lieber nen Gutachter, wer weiss was unter der Stoßstange passiert ist, evtl haben wir ne Wertminderung und und und.

Meine Eigentliche Frage ist jetzt, wenn der Gutachter ich sag einfach mal den Betrag 2000.-€ angibt, ist es dann so dass ich das Auto blind der Vertragswerkstatt übergeben sollte, oder sollte ich mir von denen ein eigenes Angebot erstellen lassen?
BZW. übernehmen die Werkstätten einfach die Beträge aus dem Gutachten um abzurechnen oder erstellen die eigene Rechnungen?

Fahrzeug ist ein Kia Ceed SW, BJ 07.14 mit 53000km auf der Uhr.

Ich hoffe, meine Fragestellung ist erkennbar.

LG bambam

Beste Antwort im Thema

So, ich wollte das Thema hier mal zum Abschluss bringen.
Letzte Woche Montag hatte ich endlich den Reparaturtermin (die Werkstatt hatte keine Kapazität frei).
Den Wagen konnte ich Donnerstag abholen.
Rechnung inkl. meines "Schadens" hat die Werkstatt direkt zu Versicherung geschickt, ich brauchte mich also um nix kümmern.
Heute hatte ich dann das Geld der VS auffm Konto.
Wertminderung, Aufwandspauschale (sogar 30.-€) sowie Ausfallentschädigung ( lt. Gutachten ca. 3 Tage, gebraucht hatten sie 4) anstandslos und komplett übernommen.

Ob ich da noch 20€verschenkt habe, keine Ahnung.
Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden mit der Abwicklung und der Entschädigung.
Es scheint auch mal ohne Anwalt zu klappen.

Danke an alle für de Teilnahme.

Eine schöne Restwoche noch.
LG

44 weitere Antworten
44 Antworten

@KSV
Vermutlich hast du recht, da es aber um eine Abrechnung nach Totalschaden ging waren die 100 Euro wirklich nicht viel von der Summe. Nächstes mal dann.

Also, ganz schön rege Beteiligung hier....
Aus persönlichen Gründen (Mutter kam heute mit Herzinfarkt ins KH, aber so weit alles unter Kontrolle) konnte ich nur ganz kurz selbst mit der Versicherung telefonieren.
Man hat mir direkt wieder angeboten, dass der Schaden ausbezahlt wird.
Allerdings sei das Gutachten noch in der Internen Prüfung, morgen soll aber die Kostenübernahme losgeschickt werden, damit die Fachwerkstatt (in der und natürlich auch in deren beisein das Gutachten erstellt wurde) mit der Reparatur beginnen kann.
Sobald der Schaden repariert sei, könne man die Ausfallzeit und die Wertminderung begleichen.
Klang jetzt erstmal für mich ganz ok, nur wie gesagt um mehr konnte ich mich nicht kümmern, aus o.g. Gründen.
Morgen werde ich da genauer nachhorchen.

LG

alles Liebe und Gute für deine Mutter auf diesem Wege

Zitat:

@bambam191279 schrieb am 13. März 2017 um 19:40:56 Uhr:


Allerdings sei das Gutachten noch in der Internen Prüfung, morgen soll aber die Kostenübernahme losgeschickt werden, damit die Fachwerkstatt (in der und natürlich auch in deren beisein das Gutachten erstellt wurde) mit der Reparatur beginnen kann.

und, hast du denen das geglaubt? 😉

Ich hab ja gleich gesagt, wenn man anfängt mit der Versicherung zu telefonieren, werden die einem irgendwelche Märchen erzählen. Bzw. erzählen sie einem natürlich keine Märchen, aber hinterher glaubt man dann irgendwelche komischen Dinge gehört zu haben.

Was von der Versicherung natürlich völlig unbeabsichtigt ist 😁

Zum Beispiel, dass man für den Beginn der Reparatur irgendeine Genehmigung von der Versicherung brauchen würde. Oder dass mit der Kostenübernahmeerklärung die Versicherung in jedem Fall die Rechnung der Werkstatt (vollständig) begleicht.

Möglicherweise gar, man müsse noch einen Gutachter von der Versicherung aufs Auto schauen lassen, damit die Genehmigung für die Reparatur erteilt werden kann weil man ja sonst Gefahr laufen würde, einen Teil der Kosten selber bezahlen zu müssen. Oder so. 🙄

Also, keine Ahnung ob ich wirklich der einäugige unter den blinden bin, aber montag abend kam per sms die Zusage der Kostenübernahme der Reparatur und am Dienstagmorgen hat mich direkt die Werkstatt angerufen um einen Termin auszumachen.
Kann natürlich sein, dass die mich hinterher immer noch versuchen zu bescheissen, aber bis dato bin ich eigentlich grundsätzlich zufrieden mit der Abwicklung, zumal ja auch meine Werkstatt meinte, sie machen nix ohne vorher eine Zusage der Kostenübernahme zu haben (Was ich auch verstehen kann, denn dann gehen sie ja grundsätzlich in Vorkasse).
Ich weiss nicht, ob man immer direkt die Kosten in die Höhe schrauben muss nach dem Motto, das steht mir zu also nutze ich das, egal ob ich das brauche oder nicht.
Wie gesagt, ich rechne jetzt auch nicht unbedingt damit, dass die mir meinen Ausfall und die WErtminderung ohne weiteres ersetzen, aber dass der Wagen erstmal repariert wird steht für mich an erster Stelle.
Wenn es dann noch Probleme gibt, werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen, aber bisher sehe ich da keine Veranlassung zu.

LG
Bambam

Es ist halt die Frage ob es besonders klug ist, den Wert der Sache so erheblich zu schmälern, dass die von der Versicherung zu tragende Vergütung des Anwalts so gering wird, dass er eigentlich aus der eigenen Tasche was drauflegen müsste, damit der Fall für seine Kanzlei kein Minusgeschäft wird. 😉

Puhhh........
Also sind die Deutschen Gerichte und Gesetze wirklich so dermaßen schlecht, dass man bei einem eindeutigen Unfall mit unabhängigem Sachverständigem und Kostenübernahme der Versicherung trotzdem einen Anwalt brauche um meine Ansprüche durchzusetzen?

Was würde dies denn in meinem Fall bedeuten?
Die Versicherung billigt mir meinen Ausfall von ca. 150.-€ nicht zu oder bestreitet die Wertminderung?
Oder sie bezahlt diese Ominöse Kostenpauschale nicht?
Das ist jetzt gar nicht mal böse gemeint, aber sollte dies alles passieren und ich nen Anwalt benötigen (der doch eh von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird) kann ich mir bei einem so eindeutigen Fall nicht wirklich vorstellen, dass der nicht mindestens kostendeckend arbeitet, zumal dieses Geld ja laut mehreren Urteilen definitiv zu zahlen ist....

Ich dachte ja immer, dass ein Gutachten bemängelt wird oder dass gesagt wird, der Schaden kann in 3 Tagen repariert sein und nicht in 10 (beispielhaft).

Aber hier steht kein Schmerzensgeld zur Debatte und der SAchverhalt ist zumindest augenscheinlich eindeutig.

Muss man da echt immer die Kosten in die Höhe treiben?

Gar nicht böse gemeint und ich bin für euren Input echt dankbar, aber momentan habe ich das Gefühl, dass ihr mir entweder angst machen wolt ;-) oder aber die Versicherung mich brutal auflaufen lässt......

hmmmmmm

Es melden sich hier naturgemäß eher diejenigen, die um Rat fragen, weniger gute Erfahrungen gemacht haben oder dem Hörensagen erlegen sind. Für die es einwandfrei gelaufen ist besteht in der Regel kein Bedarf zu einem Beitrag.

Ich selbst bin in 40 Jahren bisher auch noch nirgends aufgelaufen, habe daher auch noch nie einen Anwalt gebraucht und fühlte mich zu keiner Zeit übervorteilt. Ich habe immer das bekommen was mit zusteht: ein einwandfrei repariertes Auto und bei Bedarf einen Ersatzwagen. Und ich glaube nicht, dass ich hier der einzige bin. Ich gehöre allerdings auch nicht zu denjenigen, die nach einer Beule im Kotflügel am liebsten eine Ganzlackierung erwarten. Mir reicht das Beilackieren völlig aus, sofern es vernünftig gemacht ist.

Meine eigene Erfahrung nach unverschuldeten Unfällen zeigt deshalb auch ein weniger düsteres Bild. Meine nicht unbedingt preiswerten Fahrzeuge wurden stets durch die gegnerische Versicherung begutachtet, in der Fachwerkstatt abgegeben und bei voller Kostenübernahme beanstandungslos repariert. Auch eine Nachbesserung im Gutachten hatte ich schon, weil der Gutachter etwas übersehen hatte. Auch hier gab es kein Problem, die Versicherung hatte das anstandslos akzeptiert.

Sicher ist, dass Versicherungen keine Samariter sind und den Ansprüchen erst einmal kritisch gegenüber stehen. Das ist auch gut so, denn Schindluder wird offenbar genug betrieben. Wer aber nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Zitat:

@bambam191279 schrieb am 16. März 2017 um 00:08:13 Uhr:


Puhhh........
Also sind die Deutschen Gerichte und Gesetze wirklich so dermaßen schlecht, dass man bei einem eindeutigen Unfall mit unabhängigem Sachverständigem und Kostenübernahme der Versicherung trotzdem einen Anwalt brauche um meine Ansprüche durchzusetzen?

Was würde dies denn in meinem Fall bedeuten?
Die Versicherung billigt mir meinen Ausfall von ca. 150.-€ nicht zu oder bestreitet die Wertminderung?
Oder sie bezahlt diese Ominöse Kostenpauschale nicht?
Das ist jetzt gar nicht mal böse gemeint, aber sollte dies alles passieren und ich nen Anwalt benötigen (der doch eh von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird) kann ich mir bei einem so eindeutigen Fall nicht wirklich vorstellen, dass der nicht mindestens kostendeckend arbeitet, zumal dieses Geld ja laut mehreren Urteilen definitiv zu zahlen ist....

Ich dachte ja immer, dass ein Gutachten bemängelt wird oder dass gesagt wird, der Schaden kann in 3 Tagen repariert sein und nicht in 10 (beispielhaft).

Aber hier steht kein Schmerzensgeld zur Debatte und der SAchverhalt ist zumindest augenscheinlich eindeutig.

Muss man da echt immer die Kosten in die Höhe treiben?

Gar nicht böse gemeint und ich bin für euren Input echt dankbar, aber momentan habe ich das Gefühl, dass ihr mir entweder angst machen wolt ;-) oder aber die Versicherung mich brutal auflaufen lässt......

hmmmmmm

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Weder die Gesetze noch die Gerichte sind in Deutschland schlecht.

In Deinem Beispiel reduzierst Du den Streitwert, der der Vergütung für den Anwalt zu Grunde liegt, auf grob geschätzte 250,- €. Die gesetzliche Vergütung die daraus folgt, beträgt 45,- € zzgl. MwSt. und Auslagenerstattung. Von diesen 45,- € soll dann der Aufwand dieser Sache bezahlt werden. Dazu zählen u.a. die Büromiete, Personal, Technik, Verbrauchsmaterialien, Versicherungen, Steuern, Gebühren, etc. und auch der Lohn für den Anwalt als Unternehmer, wovon er sein Dasein bestreiten soll.

Damit das kalkulatorisch aufgeht, muss man also den maximal darstellbaren Zeitaufwand für diese Vergütung in Relation setzen. Nach den Erhebungen der Rechtsanwaltskammern in Deutschland liegt der durchschnittliche Kundenverrechnungssatz für eine Arbeitsstunde eines Anwalts bei ca. 250,- €. Die besagten 45,- € reichen also für insgesamt knapp 11 Minuten, die auf diese Sache verwendet werden dürfen, damit es kein Verlustgeschäft ist.

Nun denke einmal scharf darüber nach, wie lange Du bereits brauchst, um den Sachverhalt mündlich vorzutragen und die Unterlagen vorzulegen und die relevanten Punkte anzusprechen. Bereits damit sind diese 11 Minuten verbraucht. Was meinst Du also, wie lange es dauern wird, bis Dir der Anwalt sagt, dass er nur bei Abschluss einer Honorarvereinbarung zu 250,- €/h bereit ist Dir zu helfen und Du dennoch nur einen Erstattungsanspruch hast, der wesentlich geringer ausfällt?

Gehst Du jedoch mit dem gesamten Schaden gleich zum Anwalt, kann er nach dem Gesamtschaden abrechnen. Das ist dann in aller Regel zumindest kostendeckend, die gegnerische Versicherung wird das auch vollständig bezahlen und Du hast keine finanzielle Belastung daraus.

Ich wüsste als Geschädigter was sinnvoller ist.

Es ist auch klar, dass die Geschädigten, die ihre Ansprüche nicht umfassend kennen, den Beschiss an ihnen nicht bemerken können. Insofern fühlen sie sich dann auch glücklich und zufrieden, dass sie ohne Hilfe "alles" geregelt haben. Wer das so will, der kann das natürlich so machen. Wir leben schließlich in einem freien Land.

Danke für Deinen Ausführliche Rechnung, aber trotzdem werde ich da nicht schlau draus.
Im Endeffekt rechnest Du mir vor, dass man (ich) eigentlich keine Chance auf mein Recht habe, wenn ich den kompletten Sachverhalt nicht direkt über den Anwalt kläre.
Schliesslich wird sich kaum ein RA die Zeit nehmen, da er damit keine Kohle macht.
Wenn ich allerdings überlege, dass ich letzte Woche ein RA Schreiben bekommen habe, in der ich für eine 5 .-€ Rechnung ca. 70,20 RA Gebühren zahlen soll, frage ich mich, wieso dann bei ca. 500.-€ "nur" 45.-€ für den Anwalt rausspringen....

Grundsätzlich würde das alles für einen Unfallgeschädigten ja bedeuten, dass er verliert, sobald er keinen Anwalt nimmt.
Nochmal gefragt,ohne jetzt irgendwen abzocken zu wollen, ausser der im Gutachten festgestellten WErtminderung, dem Ausfallgeld und der Auslagenpauschale, was soll ich denn bitte noch an Kosten bzw Entschädigung geltend machen können?

Ferner bin ich auf dem Standpunkt, wenn mein Auto fachgerecht repariert wird, ich für den Ausfall gemß Gesetz entschädigt werde, ist doch eigentlich alles gut.
Man muss doch die Zitrone nicht aufs äusserste ausquetschen und dann hinterher meckern, dass das Fruchtfleisch zu trocken ist......

LG

Bei 5,- € Gegenstandswert entstehen in der Regel 83,54 € Anwaltskosten (inkl. MwSt. und Auslagenpauschale).

Bis 500,- € Gegenstandswert sind es 45,- € netto für eine 1,0 Geschäftsgebühr. Hinzu kommen die Nebenkosten.

Also, für weniger Streitwert mehr Aufwand?
Verstehe ich das richtig?

Nicht ganz. Von 0,01 € bis 500,- € ist es die geringste Gebührenstufe. Das steigt dann mit weiteren Stufungen an. Innerhalb der jeweiligen Wertstufen ist der Aufwand dann für die Gebühren relativ - also nicht ganz - egal. Je geringer der Wert desto geringer ist die Vergütung für den Anwalt.

So, ich wollte das Thema hier mal zum Abschluss bringen.
Letzte Woche Montag hatte ich endlich den Reparaturtermin (die Werkstatt hatte keine Kapazität frei).
Den Wagen konnte ich Donnerstag abholen.
Rechnung inkl. meines "Schadens" hat die Werkstatt direkt zu Versicherung geschickt, ich brauchte mich also um nix kümmern.
Heute hatte ich dann das Geld der VS auffm Konto.
Wertminderung, Aufwandspauschale (sogar 30.-€) sowie Ausfallentschädigung ( lt. Gutachten ca. 3 Tage, gebraucht hatten sie 4) anstandslos und komplett übernommen.

Ob ich da noch 20€verschenkt habe, keine Ahnung.
Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden mit der Abwicklung und der Entschädigung.
Es scheint auch mal ohne Anwalt zu klappen.

Danke an alle für de Teilnahme.

Eine schöne Restwoche noch.
LG

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