Vertragsrecht

Hey Leute,

wollte mir gestern ein Auto kaufen, habe es mir angesehen und dem Verkäufer mündlich zugesagt, dass ich das KFZ kaufe, er war damit einverstanden und wir machten aus, das ich das Auto nächste Woche haben kann. Am Nachmittag bekam ich einen Anruf vom Verkäufer, er könne mir das Auto nicht verkaufen, weil ein Händler, welchen er dummerweise in der früh kontaktiert hat, jetzt vor seiner Türe steht und meint er beginge Vertragsbruch, da er ihm per sms, seine Adresse zugesendet hatte und dies als Bestätigung gilt (als Vertrag). Nun hat er natürlich mit dem Händler den Vertrag abgeschlossen, obwohl ich eigentlich vor dem Händler da war. Jetzt meine Frage, gibts das, dass man durch seine Adresse per sms einen Vertag abschliesst, oder zählt mein mündlich, vorher abgeschlossener Vertrag als bindent.

Der Händler hat ihm die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt, er hätte Regressanspruch, wenn er das Auto nicht bekäme, usw. usw.

Wäre nett von Euch zu lesen

Mfg
Jörg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


Jetzt meine Frage, gibts das, dass man durch seine Adresse per sms einen Vertag abschliesst, oder zählt mein mündlich, vorher abgeschlossener Vertrag als bindent.

Selbstverständlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag rechtsgültig. Problematisch ist bekanntermaßen die Beweisfähigkeit des Inhalts eines solchen KVs vor Gericht.

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Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


Jetzt meine Frage, gibts das, dass man durch seine Adresse per sms einen Vertag abschliesst, oder zählt mein mündlich, vorher abgeschlossener Vertrag als bindent.

Selbstverständlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag rechtsgültig. Problematisch ist bekanntermaßen die Beweisfähigkeit des Inhalts eines solchen KVs vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


Jetzt meine Frage, gibts das, dass man durch seine Adresse per sms einen Vertag abschliesst, oder zählt mein mündlich, vorher abgeschlossener Vertrag als bindent.
Selbstverständlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag rechtsgültig. Problematisch ist bekanntermaßen die Beweisfähigkeit des Inhalts eines solchen KVs vor Gericht.

Der Händler meinte die Bestätigung per sms sei ein Kaufvertrag und auf Grund dieser Äusserung bekam der Verkäufer es mit der Angst zu tun und rief mich an, ich könne das auto nicht kaufen

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


Der Händler meinte die Bestätigung per sms sei ein Kaufvertrag und auf Grund dieser Äusserung bekam der Verkäufer es mit der Angst zu tun und rief mich an, ich könne das auto nicht kaufen

Kommt halt darauf an, wie die Konservation zwischen Verkäufer und Händler genau ablief. Auch eine SMS kann eine Willenserklärung sein.

Wenn der Händler dem Verkäufer ein Angebot machte und ihm sagte "wenn Du mit dem Angebot einverstanden bist, schick mir deine Adresse", dann könnte die SMS durchaus einen gültigen Kaufvertrag verursacht haben.

Zitat:

Original geschrieben von LoMa44



Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


Der Händler meinte die Bestätigung per sms sei ein Kaufvertrag und auf Grund dieser Äusserung bekam der Verkäufer es mit der Angst zu tun und rief mich an, ich könne das auto nicht kaufen
Kommt halt darauf an, wie die Konservation zwischen Verkäufer und Händler genau ablief. Auch eine SMS kann eine Willenserklärung sein.

Wenn der Händler dem Verkäufer ein Angebot machte und ihm sagte "wenn Du mit dem Angebot einverstanden bist, schick mir deine Adresse", dann könnte die SMS durchaus einen gültigen Kaufvertrag verursacht haben.

Dies glaub ich nicht, da er nur die adresse verlangt hat und stand dann vor der tür

So da könnte der Verkäufer das Auto zweimal verkauft haben, einmal an dich ( mündliche Willenserklärung) und einmal an den Händler.

Wollt Ihr euch nun streiten wer der rechtmäßige käufer ist?

Wenn ich mich nicht irre entsteht ein Kaufvertrag durch Einigung und Übergabe. Von daher hat hier erst mal niemand einen Rechtsanspruch auf die Ware, es können Ansprüche auf die Auslagen, welche bei der Besichtigung entstanden sind, entstehen. Wenn das aber "Peanuts" sind, wird es wohl kaum zu nem Rechtsstreit kommen 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Wenn ich mich nicht irre entsteht ein Kaufvertrag durch Einigung und Übergabe. Von daher hat hier erst mal niemand einen Rechtsanspruch auf die Ware, es können Ansprüche auf die Auslagen, welche bei der Besichtigung entstanden sind, entstehen. Wenn das aber "Peanuts" sind, wird es wohl kaum zu nem Rechtsstreit kommen 😉

Grüße
Steini

Ein Kaufvertrag muss nicht  durch Übergabe bestehen, es reicht die gegenseitige Willenserklärung sogar mündlich aus.

zb So: Ich kaufe das Auto und hole es morgen ab zahle dann bar, ok ? wenn der Verkäufer damit einverstanden ist ist rechtlich  in diesem Moment ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Natürlich macht das so kaum jemand und schließt schriftlich einen Kaufvertrag mit einer Anzahlung ab.

"Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b
 
Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Dann ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (§ 449 BGB"

( Wiki.de)

Das ändert nichts daran das zu dem Zeitpunkt der gegenseitigen Willenerklärung ein rechtlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


So da könnte der Verkäufer das Auto zweimal verkauft haben, einmal an dich ( mündliche Willenserklärung) und einmal an den Händler.

Wollt Ihr euch nun streiten wer der rechtmäßige käufer ist?

ne gute Frage, die ich mir überlege, da es sich um ein auto handelt, welches in diesem zustand und zu diesem preis einmalig ist........

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


So da könnte der Verkäufer das Auto zweimal verkauft haben, einmal an dich ( mündliche Willenserklärung) und einmal an den Händler.

Wollt Ihr euch nun streiten wer der rechtmäßige käufer ist?

ne gute Frage, die ich mir überlege, da es sich um ein auto handelt, welches in diesem zustand und zu diesem preis einmalig ist........

Das Problem besteht darin das ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag in der Regel beweiskräftig sein sollte, sprich es sollten unabhängige Zeugen das belegen können, sonst sehe ich da kaum eine Chance dieses Vorhaben  umzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


ne gute Frage, die ich mir überlege, da es sich um ein auto handelt, welches in diesem zustand und zu diesem preis einmalig ist........

Das Problem besteht darin das ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag in der Regel beweiskräftig sein sollte, sprich es sollten unabhängige Zeugen das belegen können, sonst sehe ich da kaum eine Chance dieses Vorhaben  umzusetzen.

Hey Steini, vielen dank erstmal........

der Verkäufer hat dieses Auto 20 Jahre gefahren und hat nun unwissend dem Händler das Fzg. verkauft da er keine Ahnung von solchen Dingen hat (nun könnte man ja sagen "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"😉 Ich habe mir gestern das Fzg. angesehen, probegefahren und dann eben zugesagt, dass ich es nehmen würde für xxx Euro, war dann auch alles i. O. , haben dann für die Abholung nächste woche nen termin vereinbart. Am nachmittag kam dann ein Anruf er könne es mir nicht verkaufen, da ein Händler, welchen er, bevor er das Auto ins netz gesetzt hat, kontaktiert hatte, da ist und ihm die Pistole auf die Brust setzte und meinte, eben die sms sei ein vertrag mit ihm, indem er ihm seine adresse gesendet hat ist ein vertrag zustande gekommen und wenn er das auto ihm nicht verkauft fordert er regress. Dann hat er ihm natürlich, weil er Angst hatte, das Auto verkauft, ich denke sogar der Händler hat es schon bezahlt, ich denke da, dass meine Chancen gleich null sind, da ich wahrscheinlich nichts in der Hand habe

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


ne gute Frage, die ich mir überlege, da es sich um ein auto handelt, welches in diesem zustand und zu diesem preis einmalig ist........

Schadensersatzpflichtig wären die "Reisekosten" der Besichtigung, aber damit dürfte es dann auch schon gewesen sein.

Dieses "Erstattung des Differenzpreises zu einem gleichwertigen Fahrzeug" ist nur die große Ausnahme und ob das hier der Fall sein wird, ist fraglich,

- es gibt keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Schnäppchen,

- es gibt kaum einen objektiven Vergleich, in welchem Zustand dieses Fahrzeug tatsächlich ist, ein Fahrzeugwert orientiert sich nicht nur am Alter und Kilometerstand, und ob der Vergleichswagen tatsächlich technisch so vergleichbar ist,

- der Verkäufer hat eher nicht aus Eigennutz gehandelt, also an jemanden verkauft, der einen höheren Preis bezahlt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


ne gute Frage, die ich mir überlege, da es sich um ein auto handelt, welches in diesem zustand und zu diesem preis einmalig ist........
Schadensersatzpflichtig wären die "Reisekosten" der Besichtigung, aber damit dürfte es dann auch schon gewesen sein.

Dieses "Erstattung des Differenzpreises zu einem gleichwertigen Fahrzeug" ist nur die große Ausnahme und ob das hier der Fall sein wird, ist fraglich,

- es gibt keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Schnäppchen,

- es gibt kaum einen objektiven Vergleich, in welchem Zustand dieses Fahrzeug tatsächlich ist, ein Fahrzeugwert orientiert sich nicht nur am Alter und Kilometerstand, und ob der Vergleichswagen tatsächlich technisch so vergleichbar ist,

- der Verkäufer hat eher nicht aus Eigennutz gehandelt, also an jemanden verkauft, der einen höheren Preis bezahlt hat.

Ok, also, Reisekosten sind in dem Fall eher hinfällig, da der Händler (in meinem Fall leider Käufer) ca. 10km von der Verkaufsstelle wohnt, d. h. es würde sich um ein paar wenige Euro handeln....., er meinte aber zum Verkäufer das dies ihm 150 Euro kostet, wenn er nicht verkauft und weil er dann eingeschüchtert war, hat er es an ihn verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875



Ok, also, Reisekosten sind in dem Fall eher hinfällig, da der Händler (in meinem Fall leider Käufer) ca. 10km von der Verkaufsstelle wohnt, d. h. es würde sich um ein paar wenige Euro handeln....., er meinte aber zum Verkäufer das dies ihm 150 Euro kostet, wenn er nicht verkauft und weil er dann eingeschüchtert war, hat er es an ihn verkauft.

Und genau das war das Problem. Vermutlich war es dann ein "Schnäppchen" oder der Verkäufer wird noch öfter eingeschüchtert werden vom Käufer wg irgendwelchen Gewährleistungs- oder sonstigen angeblichen Mängeln 🙁

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von joerg1875


....., er meinte aber zum Verkäufer das dies ihm 150 Euro kostet, wenn er nicht verkauft und weil er dann eingeschüchtert war, hat er es an ihn verkauft.

Wen interessiert das?

Wenn Schadensersatzansprüche von Dir existieren sollten, dann doch nur wegen eines Vertrages zwischen Dir und dem Verkäufer, der aus irgend welchen, für einen Schadensersatzanspruch relevanten Grund nicht zustande gekommen ist.

Ob der Verkäufer von dritter Seite nun betrogen wurde oder nicht, macht doch keinen Unterschied.

Das Opfer A eines Betrügers B wird nicht schadensersatzpflichtig gegen C, weil es ein Opfer ist.

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