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Vertragsbruch bzw. Betrug?

Opel Meriva A

Hallo zusammen!

Letztens habe ich einen Meriva 1,8 gekauft, und letzten Freitag abgeholt.
Laut Kaufvertrag wurde er nicht reimportiert. Das wurde nicht angekreuzt, sondern in einem ganzen Satz bestätigt.
Wie mir nun mein Versicherungsmakler mitteilte, ist es ein Reimport (Nummer 00000 unter 2.2).
Hab dann gleich mal zusätzlich ins Service-Heft geschaut, und dort wurde er ausgeliefert an einen Händler in Belgien 😰
Zwar wurde er 6 Monate später in Deutschland zugelassen, jedoch gilt das auch als Reimport.

Ist das nun Vertragsbruch oder gar Betrug?
Der Verkäufer hat bei unserem Verkaufsgespräch ja ins Service-Heft geschaut, und die Nuller im Brief hätte er auch sehen müssen!

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Hier mal 2 Urteile und die Rechtssprechung, demnach kannst Du den Wagen zurück geben oder den Kaufpreis mindern.

http://www.justiz.nrw.de/.../...saeumnis_undschlussurteil20030422.html

http://www.rechtsportal.de/.../...gen-arglistiger-Taeuschung-anfechten

Der Verkäufer muss darauf hinweisen.

Gruß Werner

11 weitere Antworten
11 Antworten

Von Privat oder Händler gekauft?
Meiner Meinung nach kannst du den Kaufvertrag anfechten, da du ja keinen Reimport haben wolltest.

vom Händler.

der Opel-Kundenservice hat mir gerade bestätigt - Reimport aus Belgien 🙁

Dann würde ich beim Händler auf der Matte stehen und auf die Rückabwicklung des Vertrages bestehen, da dies ja ausdrücklich dein Wunsch war.

Anders gefragt: Warum bist du gegen einen Reimport - sind hier Ausstattungsmerkmale weggelassen?

Du könntest ja dem Händler vorschlagen, dass du den Wagen behältst, dafür macht er die nächste Inspektion umsonst oder ....

wird schwer, wohne 240km weit von ihm weg 😉

hab den Verkäufer vorhin gesprochen, meinte er müsse nicht darauf hinweisen.
sagte auch, wenn ich definitiv kein Reimport wolle, hätte ich beim Verkaufsgespräch ja danach fragen können 😰
ja klar, warum war das Auto auf mobile.de dann als deutsches Auto gekennzeichnet?? (hab ja Importe bei der suche ausgeschlossen).
außerdem stehts ja auch im Kaufvertrag 😛

naja, hab grad mit der Schiedsstelle der KFZ-Innung gesprochen, der meinte, die Verkäufer müssen darauf hinweisen!
könne das Auto zurückgeben, ein anderes Auto nehmen (nein danke!), oder Preisminderung verlangen 😎

bin jetzt mal auf das morgige Gespräch mit meinem Verkäufer gespannt.

Hallo.

Hier mal 2 Urteile und die Rechtssprechung, demnach kannst Du den Wagen zurück geben oder den Kaufpreis mindern.

http://www.justiz.nrw.de/.../...saeumnis_undschlussurteil20030422.html

http://www.rechtsportal.de/.../...gen-arglistiger-Taeuschung-anfechten

Der Verkäufer muss darauf hinweisen.

Gruß Werner

Zitat:

Original geschrieben von hwd63


Hallo.

Hier mal 2 Urteile und die Rechtssprechung, demnach kannst Du den Wagen zurück geben oder den Kaufpreis mindern.

http://www.justiz.nrw.de/.../...saeumnis_undschlussurteil20030422.html

http://www.rechtsportal.de/.../...gen-arglistiger-Taeuschung-anfechten

Der Verkäufer muss darauf hinweisen.

Gruß Werner

hatte heute sogar den Präsidenten der Schiedsstelle der KFZ-Innung am Telefon (selber Anwalt), der meinte, der Händler muß nicht darauf hinweisen 😕

man kann Vertrag anfechten, jedoch ist der Erfolg nicht garantiert, Minderung sollte aber drin sein.

schon komisch, als ich einen Mitarbeiter der Schiedsstelle am Telefon hatte, sagte dieser, der VK muß drauf hinweisen, Vertrag kann man zurücktreten oder Preis mindern 😠

da soll noch einer durchblicken

Wie gesagt, HDW63 hat bereits 2 Urteile gepostet, wenn der Verkäufer uneinsichtig ist, kannst du ja mal dezent darauf hinweisen, ob dem Verkäufer die beiden Urteile bekannt sind.
Vor allem, wenn der Verkäufer dezitiert festgehalten hat, dass es kein Reimport ist, ist er in der schlechteren Position, das kann er nicht mehr wegleugnen mit dem Vermerk, dass du ja fragen hättest können. Habt ihr ja schriftlich.

Was mir aber noch immer nicht ganz klar ist, warum du dich generell gegen einen Reimport ströbst?

Hallo
ein Reimport lässt sich später schwieriger verkaufen spreche leider aus eigener Erfahrung.
Meiner hatte damals sogar eine bessere Ausstattung als die Deutschen trotzdem hatte ich große Schwierigkeiten den Wagen zu verkaufen.

Ja meine Herren, wenn du absolut keinen Re Import willst und es sogar Vertraglich festgehalten ist das der Wagen keiner ist - DANN GIB IHN ZURÜCK!

Verstehe jetzt dein Problem nicht und warum du hier lange rumlamentierst.

Vertrag ist Vertrag. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft (in deinem Fall KEIN Re Import Fahrzeug) nicht zutrifft hast du ein 100% iges Rücktrittsrecht!

Also Rückgabe oder falls du den Wagen doch behalten möchtest - Kaufpreisminderung.

Grüße Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Zaffi-Mirage


Ja meine Herren, wenn du absolut keinen Re Import willst und es sogar Vertraglich festgehalten ist das der Wagen keiner ist - DANN GIB IHN ZURÜCK!

Verstehe jetzt dein Problem nicht und warum du hier lange rumlamentierst.

Vertrag ist Vertrag. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft (in deinem Fall KEIN Re Import Fahrzeug) nicht zutrifft hast du ein 100% iges Rücktrittsrecht!

Also Rückgabe oder falls du den Wagen doch behalten möchtest - Kaufpreisminderung.

Grüße Andreas

1. lamentieren tut hier keiner

2. 100% sicher ist schonmal garnichts - selbst von der Schiedsstelle bekam ich ja 2 unterschiedliche Meinungen dazu. der Anwalt (Präsident) meinte, es wird schwer, da ja eh keine Garantie mehr von Opel drauf ist (anders wärs bei Neuwagen problemlos möglich), und ein normaler Mitarbeiter sagte mir, es wäre möglich

3. denke, werds jetzt doch behalten - bekam ein Angebot vom Verkäufer, übernimmt den nächsten Service inkl. Zahnriehmen, Spannrolle und als extra (weil ja nicht vorgeschrieben ist) die Wasserpumpe

Da muss ich sagen, mit dem Angebot des Verkäufers könnte ich auch gut leben. Ich würde ihn auch behalten.

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