ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vertrag mit Werkstattbindung?

Vertrag mit Werkstattbindung?

Themenstarteram 28. November 2017 um 20:50

Ist ein Vertrag mit Werkstattbindung zum empfehlen? Oder ist die frei Werkstattwahl besser (da Vertragswerkstatt) Wie sieht es mit der Durchrostungsgarantie aus, wenn es eine andere Werkstatt macht? Werden da Originale Ersatzteile verbaut oder Erstausrüster Ersatzteile? Mit Werkstattbindung ist der Vertrag um 20% billiger.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. November 2017 um 17:03:12 Uhr:

Aber jeder soll das machen, was er mag...

Das Einzige, was man in o. a. Post unterschreiben kann.

Und deswegen sind diese Diskussionen hier (mindestens 1/Woche aufs Neue) sinnlos.

Selbstverständlich zahle ich auch nur die Select. Es handelt sich um eine Notfall-Versicherung. In meiner Garage steht allerdings auch kein Altar, sondern ein Gebrauchsgegenstand.

Selbstredend gibt es nur einen, der im Besitz der Objektivität ist. Das bezweifelt hier doch niemand, oder?

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten
am 28. November 2017 um 21:10

Generell trotz der oft kritisierten Werkstattbindung, kann ich sie nur empfehlen.

 

Im Endeffekt sichert sich die Versicherung mehr oder weniger ab dadurch.

So können andere Preise gemacht werden.

 

Auch bei Teilkasko und co werden dann öfters noch weitere Vorteile gegeben. Mit Werkstattbindung sinkt zb die Selbstbeteiligung bei Scheinwechseln manchmal.

 

Im Endeffekt bist du halt verpflichtet zu der dir vorgegeben Werkstatt zu fahren. Viele jammern hier dann oft Rum, dass die Preise sicherlich teurer sind als wo anders und dergleichen.

 

Ich bin sehr zufrieden.

Zahle deutlich weniger Beiträge und hatte bisher nie Probleme. Deutlich unkompliziertere Abwicklung sogar.

Das hängt meiner Meinung nach davon ab wie alt das Auto ist, ob man noch Garantieansprüche anmelden kann oder ob man Wert auf Kulanz des Herstellers im Fall der Fälle legt. Mit meinem Auto, einen BMW 523i, hatte ich viel Pech mit dem Motor und BMW hat da einiges übernommen. Ohne regelmäßige Wartung bzw. Reparatur durch eine BMW Fachwerkstatt, wäre das sicherlich nicht der Fall gewesen. Bei Lackschäden oder bestimmten Blechschäden kann das sicherlich auch jede andere Werkstatt machen, ohne dass der Hersteller das unbedingt mit bekommt. Also, wenn keine Garantie besteht und man den Wagen sowieso bei einer „freien Werkstatt“ warten lässt, dann die Werkstattbindung wählen. Hat ja einige Vorteile. Auto wird abgeholt und gebracht, Mietwagen usw.

Viele Grüße Gerhard

Zitat:

@GABehnke schrieb am 28. November 2017 um 22:12:21 Uhr:

Das hängt meiner Meinung nach davon ab wie alt das Auto ist, ob man noch Garantieansprüche anmelden kann oder ob man Wert auf Kulanz des Herstellers im Fall der Fälle legt. Mit meinem Auto, einen BMW 523i, hatte ich viel Pech mit dem Motor und BMW hat da einiges übernommen. Ohne regelmäßige Wartung bzw. Reparatur durch eine BMW Fachwerkstatt, wäre das sicherlich nicht der Fall gewesen. Bei Lackschäden oder bestimmten Blechschäden kann das sicherlich auch jede andere Werkstatt machen, ohne dass der Hersteller das unbedingt mit bekommt. Also, wenn keine Garantie besteht und man den Wagen sowieso bei einer „freien Werkstatt“ warten lässt, dann die Werkstattbindung wählen. Hat ja einige Vorteile. Auto wird abgeholt und gebracht, Mietwagen usw.

Viele Grüße Gerhard

Wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist, hab ich kein Problem mit der "Werkstattbindung" wie z.B. Kasko-select bei der HUK. Hängt aber wahrscheinlich vom Einzelfall ab...

...bei Haftpflichtschäden (also fremdverschuldeten Unfällen) ist es von Relevanz, ob das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet worden ist. Dann müssen die Versicherer des Unfallverursachers die (meist höheren) Stundenverrechnungssätze der Vertragswerkstätten akzeptieren. Auch bei fiktiver Abrechnung. Ich hatte gerade den Spaß mit der AXA, die mit Verweis auf andere - günstigere - Werkstätten, die vom Gutachter angesetzten Verrechnungssätze nicht akzeptieren wollten. Mussten sie aber - hat schließlich ein Richter entscheiden müssen...

Bei Vollkaskoschäden betrachte ich das aus einem anderen Blickwinkel. Wenn ich mein Auto komplett schrotte, kann mir die Werkstattbindung vollkommen egal sein, weil sie nicht zum Tragen kommt.

Bei einfacheren Karosserieschäden führt die Werkstattbindung nur dazu, dass der Umweg samt Verbringung durch die Vertragswerkstatt entfällt.

Knifflig wird es bei Schäden, bei denen auch mechanische Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Da würde ich mir die empfohlene Werkstatt schon genauer ansehen. Aber ich gehe davon aus, dass die Versicherer keine windigen Fummelwerkstätten unter Vertrag haben...

Für mich bedeutet die Werkstattbindung keine nennnenswerte Einschränkung, da ich die VK in erster Linie für den Totalschaden abgeschlossen habe.

Allerdings weiß ich nicht, wie sich die Sache verhält, wenn bei ungeklärter Schuldfrage zunächst die VK in Anspruch genommen werden muss, bevor die Richter ihr Urteil fällen.

ich habe seit jeher die werkstattbindung und würds auch nicht ohne machen. die werkstätten sind keine hinterhofteile sondern (bei uns zumindestens) ganz normale werkstätten, wo du sonst eh auch hingefahren wärst. garantie und co wird davon nie beeinflusst, zumal die eingebauten teile auch original sind.

Bei Neuwagen oder Auto mit Garantie würde ich definitiv KEINE Werkstattbindung nehmen. Die paar gesparten Kröten können den späteren Stress nicht auffangen ;)

Bei einer alten Gurke kann man die 20% Ersparnis mitnehmen. Da kann man nichts falsch machen :)

Zitat:

@OnkelSepp schrieb am 28. November 2017 um 21:50:17 Uhr:

Ist ein Vertrag mit Werkstattbindung zum empfehlen? Oder ist die frei Werkstattwahl besser (da Vertragswerkstatt) Wie sieht es mit der Durchrostungsgarantie aus, wenn es eine andere Werkstatt macht? Werden da Originale Ersatzteile verbaut oder Erstausrüster Ersatzteile? Mit Werkstattbindung ist der Vertrag um 20% billiger.

Ein ganz klares NEIN.

Für mich kommt nur ein Vertrag mit freier Werkstattwahl in Frage, da ich selber bestimmen möchte welcher Werkstatt ich mein Auto anvertraue.

Das Garantie-Leistungen des Herstellers bei der Reparatur in einer nicht markengebunden Werkstatt in Gefahr sind ist ebenso ganz klar.

Mach dir mal Gedanken, warum der Vertrag dann 20 % günstiger ist. Es müssen dann sogar weit mehr als (umgerechnete) 20 % bei den Leistungen eingespart werden damit es sich für die Versicherung lohnt solch einen Vertrag anzubieten

am 29. November 2017 um 7:25

Klares ja!

Ob ich das Auto in die Vertragswerkstatt schaffe und die es zum Lackierer oder Carglas schaffen oder ich direkt selbst dorthin fahre, ist mir egal.

Zitat:

@KSV schrieb am 29. November 2017 um 08:19:14 Uhr:

Mach dir mal Gedanken, warum der Vertrag dann 20 % günstiger ist. Es müssen dann sogar weit mehr als (umgerechnete) 20 % bei den Leistungen eingespart werden damit es sich für die Versicherung lohnt solch einen Vertrag anzubieten

Nun, in erster Linie müssen mal 20% des gesamten finanziellen Aufwands eingespart werden.

Das bedeutet natürlich nicht, dass 20% weniger Geld für die reinen Reparaturkosten zur Verfügung stehen.

Die 20% sind alleine durch vereinfachte Logistik, Abrechnungs-, Begutachtungs- und Beauftragungsmodalitäten verdient.

Zudem sollte vielleicht besser niemand annehmen, die üblichen Stundenverrechnungssätze von Werkstätten seien bei "Versicherungsschäden" mal gerade so kostendeckend.

Generell: Ich habs bei den Fahrzeugen die ich selbst versichern musste mit einer Ausnahme immer so gemacht.

Ich könnte ansonsten mein Auto natürlich bei einem beliebigen Markenhändler abgeben, weiß jedoch in der Regel gar nicht, wer Hand anlegt (die Markenwerkstatt selbst ist es (Gott sei Dank) in nahezu 100% der Fälle nicht).

So viel zum Argument "ich will aussuchen wem ich mein Auto anvertraue". Kann man üblicherweile leider nicht. Bestenfalls kann man aussuchen wer es entgegen nimmt.

Für mich persönlich gibts keinen ersichtlichen Grund, bei gleichem Ergebnis 20% Mehrausgaben zu akzeptieren.

Bei Neuwagen, Leasingfahrzeugen und Finanzierung, sowie während der Garantiezeit führt an einer Versicherung mit freier Werkstattwahl eigentlich kein Weg vorbei. Den Stress möchte ich nicht haben, wenn an einem "jungen" Fahrzeug ein Schaden repariert werden muß und dann im Nachgang der Streß viel größer ist, weil bei der Fahrzeugrückgabe die Reparatur bemängelt wird.

Für ein "altes" Fahrzeug ist Werkstattbindung schon OK, wenn man denn noch Kasko versichern möchte.

Beim 9 Jahre alten Polo meiner Frau haben wir jetzt zum 01.01.2018 zur HUK24 gewechselt und Kasko-Select gewählt. Eine Jahresprämie von 400 Euro für HP, VK 500 und TK 0 geht für den 1.9 TDI bei SF 11 und unseren schlechten Regionalklassen mehr als OK. Die vorherige Versicherung wollte auf SF 10 bei gleichem Umfang und freier Werkstattwahl noch 640 Euro sehen.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 29. November 2017 um 08:25:24 Uhr:

Klares ja!

Ob ich das Auto in die Vertragswerkstatt schaffe und die es zum Lackierer oder Carglas schaffen oder ich direkt selbst dorthin fahre, ist mir egal.

Klares die Problematik nicht verstanden. ;)

Jede Versicherung hat für das Image hier und da Markenwerkstätten im Verbund, einen Einfluss darauf wo repariert wird hat man jedoch nicht, da gibt es auch genug billige Buden mit tollen Reklameschildern.

Das Kernproblem was ich damit habe ist noch ein anderes: Bei Werkstattbindung ist die Versicherung Auftraggeber der Reparatur, nicht der Fahrzeugeigentümer wie bei freier Werkstattwahl. Heißt Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt hat man nicht, die Versicherung bestimmt alleine den Reparaturweg oder ob die Reparatur in ausreichender Qualität erfolgt, wo die Teile gekauft werden usw..

Bei einem älteren Auto wo man im Schadenfall eh "mach fettich, hauptsache fährt schnell wieder" denkt ist Werkstattbindung eine gute Sache. Ansonsten würde ich tunlichst darauf verzichten.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. November 2017 um 11:54:59 Uhr:

 

Das Kernproblem was ich damit habe ist noch ein anderes: Bei Werkstattbindung ist die Versicherung Auftraggeber der Reparatur, nicht der Fahrzeugeigentümer wie bei freier Werkstattwahl. Heißt Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt hat man nicht, die Versicherung bestimmt alleine den Reparaturweg oder ob die Reparatur in ausreichender Qualität erfolgt, wo die Teile gekauft werden usw..

Fraglich obs wirklich ein Kernproblem ist.

Zunächst stimmt das. Gewährleistungsansprüche hat man nicht gegen die Werkstatt, sondern gegen die Versicherung als alleinigen Vertragspartner.

Zum anderen gewären einige (alle?) Anbieter eine langjährige Garantie auf die Reparatur, die HUK z.B. ganze 6 Jahre (A.2.6.3 ).

Ob das wirklich nun unbedingt schlechter ist als die (in Realität) 6 Monate, die man bei Selbstbeauftragung gegenüber der ausführenden Werkstatt hätte?

Hab Zweifel!

P.S: Den Reparaturweg, wie und wo die Teile eingekauft werden u.s.w. bestimmst üblicherweise natürlich ebenfalls nicht Du.

Diesen legt der Gutachter fest, im Kaskofall üblicherweise im Auftrag der Versicherung. Somit sehe ich den Unterschied nicht.

Kann mich meinem "Vorschreiber" nur anschließen.

Anliegen ein Scan von den Garantiebedingungen der HUK.

Außerdem gibt es, zumindest in Berlin, ausreichend Partnerwerkstätten, die gleichzeitig Vertrags / Markenwerkstätten der Hersteller sind.

D,h. mit der Garantie gibt es keine Probleme.

Garantie

Bei den tollen Angaben im Eingangspost und der weiteren Beteiligung des TO sollte man eigentlich überhaupt nicht antworten....

Sei's drum: die Frage lässt sich pauschal so oder so nicht beantworten. Zuviele objektive (Vertragliche Verpflichtungen wg. Leasing o.ä., Garantie und Kulanz, Fahrzeugalter und -wert) sowie subjektive Kriterien (Haltedauer, Bequemlichkeit, Wunsch nach fiktiver Abrechnung bei Kaskoschäden) spielen eine Rolle, so dass es immer nur eine individuell richtige Lösungen geben kann (nicht muss).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vertrag mit Werkstattbindung?