Vertrag bei Verkauf wegen Todesfall
Hallo zusammen,
ich bin in der traurigen Situation, dass ich bald das Fahrzeug meines verstorbenen Vaters verkaufen muss.
Es handelt sich um ein älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung, Wert dennoch ca. 2500-3000 Euro.
Ich benötige eine Formulierungs-"Idee", die mich von jeder Haftung freistellt, da ich das Fahrzeug
eigentlich nicht kenne (Technischer Zustand?), mein Vater es andererseits aber jeden Tag benutzt hat und mir
deshalb die Bastlerfahrzeugklausel zu hart, aber natürlich auch evtl. zu preismindernd erscheint.
Der normale Gewährleistungsauschluss kann ja zu Streitigkeiten bei versteckten Mängeln (als Beispiele: sehr hoher Ölverbrauch, Unterbodenrost) führen...wie habt ihr das gehandhabt?
"Verkäufer hat das Fahrzeug nicht gefahren,......" o.ä?.
Eine freundliche Bitte: Bitte nur Tipps für diesen speziellen Fall (= "fremdes Fahrzeug"😉...normalerweise kenne ich mich mit der Vertragsgestaltung beim Gebrauchtwagenverkauf schon ganz gut aus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wieso nicht?Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Garantie braucht man nicht ausschliessen
Oder gibst du immer Garantie auf alte Autos.
Kann ganz schön teuer werden.
Weil man sie nicht automatisch gibt...
Edit: und da hat sich mit dem Grünen Daumen für den Beitrag noch einer Disqualifiziert, er möge doch mal die Rechtssprechung dafür nennen
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Mustervertragsformular nehmen
gekauft wie gesehen, gewünschten Fixpreis halten (nicht überteuern, bißchen verhandeln kann man aber schon)Vorsicht vor Neppern (manche Automarder treten nur im Rudel auf, ein bis zwei löchern dich angeblich zu technischen Fragen, der dritte baut Fehler ein, bspw. bißchen Motoröl ins Kühlwasser und wollen dann den Preis drücken). Wenn Du jemanden kennst, mache es bei dessen Werkstatt, nehme aber auch ein paar Kumpels mit.
Wenn Du im Internet inserierst, wirst Du mit Anfragen zugeworfen.
Achtung beim bekannten Nepp "will Auto ungesehen kaufen, habe aber nur 10000, überweise mal eben 7000 zurück", das geht immer schief. Ebenso die Annahme von Schecks (meist ungedeckt).Auto ist abgemeldet?? Besser is das.
Bargeldübergabe am Sichersten in einer Bank.
das ist fast das wichtigste !! idealerweise mindestens einen, der nicht nur fachkompetent auftritt, sondern es auch ist... 🙂
Mir fällt da gerade noch eine weitere juristische Spitzfindigkeit ein:
Bist Du überhaupt berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen?
Ich meine damit, ob Du der (durch einen Erbschein ausgewiesene) rechtmäßige (alleinige) Besitzer des Fahrzeuges bist.
(Nicht dass später der Kaufvertrag durch andere Erben angefochten wird...)
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Mir fällt da gerade noch eine weitere juristische Spitzfindigkeit ein:Bist Du überhaupt berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen?
Ich meine damit, ob Du der (durch einen Erbschein ausgewiesene) rechtmäßige (alleinige) Besitzer des Fahrzeuges bist.
(Nicht dass später der Kaufvertrag durch andere Erben angefochten wird...)
Ja, das ist alles geklärt.
Vielen Dank allen, die geantwortet haben. Der zentrale Hinweis ist für mich, dass "versteckte Mängel" auch nur solche sein können, welche einem Verkäufer bekannt sind, welche er aber bewusst verschweigt, das hatte ich so nicht mehr im Kopf 😉, ist aber eigentlich logisch...
Ich weiss über das Fahrzeug nahezu nichts (1km Probefahrt gemacht: fährt/lenkt/bremst..), das werde ich durch einen kurzen Hinweis im Vertrag zusätzlich zum allgemeinen Gewährleistungs-/Sachmängelhaftungsausschluss im Privatverkauf angeben.
Vielen Dank auch für die allgemeinen Hinweise zum Verkauf, habe aber schon mindestens 15 Fahrzeuge verkauft (aber halt immer selbst gefahrene, wo ich eventuelle grobe Mängel benennen konnte.)...
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Verwende das ADAC Verkaufsformular für privaten Verkauf.....
Genau. Und alle Hobbyjuristen sollten keine Ratschläge zur Vertragsgestaltung geben, nur weil sie auch schon mal ein Auto verkauft haben.
Wenns tatsächlich zum Streit kommen sollte, wirst du dich darauf berufen können, daß es sich um das Fahrzeug deines verstorbenen Vaters handelt (mein Beileid, übrigens). Woher solltest du denn Fehler kennen, die du angeblich arglistig verschwiegen hast?
Und zur Berechtigung, das Fahrzeug zu verkaufen: Berechtigt sind die Erben (Gesamthandsgemeinschaft), diese können einen von Ihnen oder einen Dritten mit dem Verkauf beauftragen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Und zur Berechtigung, das Fahrzeug zu verkaufen: Berechtigt sind die Erben (Gesamthandsgemeinschaft) [...]
Eben. Hierfür braucht's auch keinen Erbschein vom Nachlassgericht. Ich hab' das Thema des TE bereits seit 2010 durch.
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Ja, das ist alles geklärt.Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Mir fällt da gerade noch eine weitere juristische Spitzfindigkeit ein:Bist Du überhaupt berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen?
Ich meine damit, ob Du der (durch einen Erbschein ausgewiesene) rechtmäßige (alleinige) Besitzer des Fahrzeuges bist.
(Nicht dass später der Kaufvertrag durch andere Erben angefochten wird...)
Vielen Dank allen, die geantwortet haben. Der zentrale Hinweis ist für mich, dass "versteckte Mängel" auch nur solche sein können, welche einem Verkäufer bekannt sind, welche er aber bewusst verschweigt, das hatte ich so nicht mehr im Kopf 😉, ist aber eigentlich logisch...
Ich weiss über das Fahrzeug nahezu nichts (1km Probefahrt gemacht: fährt/lenkt/bremst..), das werde ich durch einen kurzen Hinweis im Vertrag zusätzlich zum allgemeinen Gewährleistungs-/Sachmängelhaftungsausschluss im Privatverkauf angeben.
Vielen Dank auch für die allgemeinen Hinweise zum Verkauf, habe aber schon mindestens 15 Fahrzeuge verkauft (aber halt immer selbst gefahrene, wo ich eventuelle grobe Mängel benennen konnte.)...
Mache keine wilden Äußerungen wenn Du keine Infos/AHnung hast!!!!
Der Satz "gekauft wie gesehen" reicht aus
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Der Satz "gekauft wie gesehen" reicht aus
Ja, für ein Loch im Knie.
Ein klassischer Rechtsirrtum, dieser Satz ist kein rechtswirksamer Ausschluss der Gewährleistung. Es ist der praktisch wortgleiche Inhalt des § 442 BGB, nach den erkennbare Mängel nicht Bestandteil der Sachmangelhaftung sind. "Wie gesehen" steht für alles, was man sehen konnte, also erkennbar war.
Wichtig jedoch ist der Ausschluss der nicht erkennbaren Mängel, die beim Kauf nicht gesehen werden können. Aber genau diese werden mit dem Satz nicht ausgeschlossen.
"Gekauft wie gesehen" ist ohne jede Bedeutung, kann man zwar reinschreiben, aber man kann auch die Raumtemperatur vermerken, hätte die Selbe Wirkung - keine.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ja, für ein Loch im Knie.Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Der Satz "gekauft wie gesehen" reicht ausEin klassischer Rechtsirrtum, dieser Satz ist kein rechtswirksamer Ausschluss der Gewährleistung. Es ist der praktisch wortgleiche Inhalt des § 442 BGB, nach den erkennbare Mängel nicht Bestandteil der Sachmangelhaftung sind. "Wie gesehen" steht für alles, was man sehen konnte, also erkennbar war.
Wichtig jedoch ist der Ausschluss der nicht erkennbaren Mängel, die beim Kauf nicht gesehen werden können. Aber genau diese werden mit dem Satz nicht ausgeschlossen.
"Gekauft wie gesehen" ist ohne jede Bedeutung, kann man zwar reinschreiben, aber man kann auch die Raumtemperatur vermerken, hätte die Selbe Wirkung - keine.
Ich korrigiere mich:
Dann eben so ergänzen, damit kurz und knapp die Aussage getätigt ist.
P.S.
Ewiges "um den Brei schleichen" dürfte ebenfalls nicht zuträglich sein, evtl. liefert man Ansatzpunkte für späteres Nachfragen (die Teppichhändlermasche mit dem späteren Anruf nach angeblichen Schäden, also Abfahrt de Käufers, 2 Tage später angeblich Getriebeschaden usw.).
Wenn man da dann wackelt, das merken diese Vögel und nutzen die Unerfahrenheit gnadenlos aus.
Ich finds immer amüsant, wenn ich in Kaufverträgen lese "Gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren"...ja toll.
Wie hier schon erwähnt wurde, ist als Privatverkäufer der Ausschluß der Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschlaggebend. Und dieser Passus ist bei vielen Verträgen automastisch beigefügt (Autoscout24/Mobile/ADAC).
Wenn das Auto komplett unbekannt ist und die Interessenten auf 50€ runterhandeln wollen, würde ich die Fahrt zu einer Prüfstelle (Gebrauchtwagencheck) vorschlagen. Kostet kaum was und die ersten Mißverständnisse sind aus dem Weg.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Sache (auch wenn der Beweggrund traurig ist) und ich hoffe für dich, dass der Wagen einen keinen Experten weitergegeben wird...denn auf diesen Stress kann man gut und gerne verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Genau. Und alle Hobbyjuristen sollten keine Ratschläge zur Vertragsgestaltung geben, nur weil sie auch schon mal ein Auto verkauft haben.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Verwende das ADAC Verkaufsformular für privaten Verkauf.....Wenns tatsächlich zum Streit kommen sollte, wirst du dich darauf berufen können, daß es sich um das Fahrzeug deines verstorbenen Vaters handelt (mein Beileid, übrigens). Woher solltest du denn Fehler kennen, die du angeblich arglistig verschwiegen hast?
Und zur Berechtigung, das Fahrzeug zu verkaufen: Berechtigt sind die Erben (Gesamthandsgemeinschaft), diese können einen von Ihnen oder einen Dritten mit dem Verkauf beauftragen.
Danke für die ergänzenden Infos (und alle weiteren hier).
Allgemein:
Aufgrund der hohen km und der Daten (Benz mit recht guter Ausstattung, Klima und Automatik) wird der Wagen sehr wahrscheinlich tatsächlich an einen Exporthändler verkauft werden.
Und (toitoitoi..) ich habe mit diesen bislang nur positive Erfahrungen gesammelt.
Ja, natürlich wird gelegentlich versucht, ein 1500-Euro-Auto auf 500 zu drücken.
Habe es jedoch bei diesen Händlern auch schon oft erlebt, dass im wirklich fairen Rahmen gehandelt wird.
Durch freundliche Härte habe ich bislang noch immer den Preis erzielt, den ich für gerechtfertigt hielt
(und der Händler letztlich dann wohl auch).
Nachträgliche Versuche von Reklamationen habe ich nicht erlebt (ganz in Gegensatz zu einer Hammer-Story mit einem deutschen, absolut seriös wirkenden Privatkäufer, ist aber eine andere Geschichte...)
Sind mir aber natürlich aus dem Internet bekannt.
Aber, mal ehrlich: Gäbe es diese Händler/bzw. den Autoexport nicht, wären wohl einige Schlurren meines Lebens, die ich bis zur Exportreife gefahren habe, für noch erheblich weniger Geld bei einer Autoverwertung untergekommen, ein Inlandsmarkt ist für viele Altautos quasi nur noch in der Verwertung vorhanden.
Zum TE ... auf das naheliegenste kommt natürlich wieder niemand.😁
Bring' das Fahrzeug zu einer anerkannten Prüfstelle wie z.B. dem ADAC und lass dir den Zustand des Fahrzeuges bescheinigen. Sind Mängel vorhanden, kannst du die vor dem Verkauf reparieren lassen. Damit kannst du m.E. ruhigen Gewissens das Fahrzeug verkaufen, da du dann quasi amtliche Nachweise über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges hast. Ein Restrisiko ist beim jedem Gebrauchtwagenverkauf vorhanden und du kannst die Fehlerfreiheit nicht garantieren.
WARUM du das Fahrzeug verkaufst geht niemanden etwas an.
VIEL GLÜCK!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zum TE ... auf das naheliegenste kommt natürlich wieder niemand.😁
Aber ob das dann taktisch so gut ist?
Zitat:
Bring' das Fahrzeug zu einer anerkannten Prüfstelle wie z.B. dem ADAC und lass dir den Zustand des Fahrzeuges bescheinigen.
Damit bezahlt man 50 Euro nur damit einem Mängel nun nachweislich bekannt sind, genannt werden müssen und mit Nennung von Mängeln sich der Verkaufspreis reduziert.
Zitat:
Sind Mängel vorhanden, kannst du die vor dem Verkauf reparieren lassen.
Ob man dann auch 1:1 irgendwelche Reparaturkosten auch vollständig über einen Verkaufspreis wieder erstattet bekommt, muss doch mehr als angezweifelt werden.
Reparieren - Genau das möchte ich ja eben nicht.
Abgesehen davon können diese Gutachter auch längst nicht alle "Altautomängel" (wieder das Beispiel: hoher Ölverbrauch, Getriebeprobleme, oder oder oder ) in ihren Kurzbetrachtungen finden, ein Käufer könnte trotzdem versuchen, mir etwas zu "wollen", für mich als Verkäufer also wertlos.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind an einem 13-jährigen Benz C-Klasse W203 Benzin mit jenseits 280.000km und ohne regelmässige Wartung (Ölwechsel jährlich und alles andere wirklich nur bei ganz akutem Bedarf - gehalten hatter offenbar trotzdem 😁) bei sorgfältiger Prüfung Mängel/Wartungsbedarf zu finden, welche den Zeitwert letztlich überschreiten.
Und das, um dann -frisch durchrepariert- an einen Privatspin...äh, Käufer, zu geraten, der letztlich doch bei jedem kleinsten Fehler angerannt kommt und auf sein gezahltes "Kleingeld" pocht..., nee, danke.
Bin schon auf Verkauf an "Exporthändler" eingestellt, aber einen wasserdichten Vertrag benötige ich natürlich auch da.