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Versteuerung Firmenwagen (Tipps?)

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 10:06

Hallo,

ich darf ab Januar diesen Jahres einen Firmenwagen fahren, BMW 318 i Touring (BLP 39.200 €).

Im Nov. 2019 bin ich zusammen mit meiner Freundin aufgrund von anstehenden Nachwuchs in eine eigene Wohnung (Wohnung A) gezogen, vorher habe ich im Elternhaus (Wohnung B) gewohnt. Da ich mir unsicher war bzgl. der Versteuerung des Firmenwagen habe ich die Wohnung A zunächst als Nebenwohnsitz angemeldet, Wohnung B ist weiterhin der Hauptwohnsitz – zumindest am Papier.

Aufgrund der Beantragung von Elterngeld muss ich zeitnah die Wohnung A als Hauptwohnsitz anmelden, da sonst kein Elterngeldbezug erlaubt ist. (Voraussetzung für Elterngeld: »…sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält«). Da der Hauptwohnsitz per Definition ja »der Ort ist an dem sich eine Person überwiegend aufhält« würde das Finanzamt es wahrscheinlich eh nicht akzeptieren.

Daraus ergibt sich folgende Versteuerung für den Firmenwagen:

Firmenwagen – 39.200 * 1% = 392 €

Entfernung zur Arbeitsstätte

Wohnung A – 38 km * 39.200 € * 0,03 % = 447 € + 392 € = 839 €

Wohnung B – 8 km * 39.200 € * 0,03 % = 94 € + 392 € = 486 €

Homeoffice ist möglich, in der Praxis aber eher geringfügig. Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?

Bin für jegliche Tipps und Hinweise dankbar!

Viele Grüße

Lucky

 

Beste Antwort im Thema

Zitat des TE:

"Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?"

Ja, die gibt es.

Zum Beispiel auf den Firmenwagen verzichten und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler vor kreativen Einfällen zur Steuerverkürzung zu bewahren.

Es gibt nämlich keinen steuerrechtlichen Rahmen, der legal ausgeschöpft werden könnte, um Dir TE einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Halt, doch, dein Geschäftsführer könnte noch ne Schüppe auf Dein Gehalt drauflegen und damit dein Nettogehalt so anpassen, dass der weitere Weg der Wohnung A zum Arbeitsplatz kostenmäßig neutral für Dich wäre.

Na, ist das nicht kreativ?;)

Oh, ich sehe gerade, dass Du eine weitere Argumentation gegenüber dem FA und wieder kreative Einfälle benötigst:

Zitat:

"Wie genau prüft das FA die Wohnverhältnisse? Freunde und Familie leben weiterhin im Wohnort von Wohnung B, reicht das aus? Die Argumentation für eine Miete in Höhe von 1100 € für den Zweitwohnsitz wird allerdings etwas schwierig oder? Wer hat hier Erfahrungen gemacht?"

Spätestens jetzt solltest Du genau überlegen, was Du hier so schreibst, um dieses hier,

Zitat:

"Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen."

entkräften zu können.

 

 

 

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Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 17. Januar 2020 um 10:31:51 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Die Frage ist immer… was passiert dann? Eventuell eine Nachzahlung weil das FA mir vorwirft das ich Wohnung A als Hauptwohnsitz nutze. Ich argumentiere natürlich dagegen und mehr wird nicht passieren.

Dann wird das vom FA abgelehnt und du müsstest nicht nur argumentieren sondern rechtlich gegen den Bescheid vorgehen.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 17. Januar 2020 um 10:31:51 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Die Frage ist immer… was passiert dann? Eventuell eine Nachzahlung weil das FA mir vorwirft das ich Wohnung A als Hauptwohnsitz nutze. Ich argumentiere natürlich dagegen und mehr wird nicht passieren. Ich habe die Identitäten der Wohnung (Haupt- und Nebenwohnsitz) so angegeben wie ich es für richtig halte. Wenn das FA andere Meinung ist darf es das gerne begründen, ich habe ja vorsätzlich keine Falschangaben gemacht. Das ganze ist dann eher Auslegungssache. Zumal kann ich mir im Leben nicht vorstellen dass das FA einen derartigen Aufwand betreibt, alleine wenn die Beamten schon abends noch arbeiten müssten :D

Der öffentliche Dienst arbeitet nicht nur 8 - 12 Uhr. Sonn- und Feiertage werden auch gern mal zu Sonderdiensten genutzt.

Das gilt aber ausdrücklich nur für deine 'Ermittlungstätigkeiten' :-) Bürgerservice oder Beratung, wo man als Steuerzahler nicht noch zusätzlich blechen darf bitte dann wochentags von 9-11 Uhr, man kann sich ja für einen neuen Perso ruhig mal Urlaub nehmen :-D

 

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 13:03:03 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Januar 2020 um 11:38:27 Uhr:

Ich vermute mal stark, das Finanzamt wird bei einer Entfernung von 30 km des Erstwohnsitzes zum Arbeitsplatz die doppelte Haushaltsführung schlichtweg nicht anerkennen. Damit hätte sich dann auch der verkürzte Arbeitsweg für den Dienstwagen erledigt.

Wenn man es »kreativ« belegt eventuell schon. Z. B. Wir haben unseren Kunden eine vertragliche Reaktionszeit von 30 min bei IT-Notfällen zugesagt, die Problembehebung muss teilweise vor Ort durchgeführt werden . Bei 50 min Fahrtweg schlichtweg unmöglich, die 38 km sind leider Landstraße. Der Arbeitgeber besteht darauf entsprechend der Notfalldienstpläne verfügbar zu sein…aber das muss ich mit dem Steuerberater nochmal durchkauen.

Meinst du wirklich Du bzw. deine Firma wären die einzigen die "Probleme" mit Dienstwagen haben? Was ist in deinem Fall z.B. mit Bereitschaftszeiten?

Wie oben schon geschrieben: Sie erkennen die 2. Wohnung einfach steuerlich nicht an. Ende Gelände. Klar kannst Du Einspruch erheben, aber der wird schlichtweg abgelehnt. Eine weitere Wiederspruchsinstanz ist oft nicht vorgesehen, das Urteil somit rechtskräftig. Das wars dann.

Und im Übrigen: Bei Steuerhinterziehung (das wären nämlich deine ganzen halblegalen Vorschläge) versteht nicht nur das FA keinen Spaß. Im Gesetz steht, das auf jeden Fall neben der nachzuzahlenden Steuer die selbe Summe als "Strafsteuer" oben drauf gelegt werden MUSS. zusätzlich natürlich die Strafe für die Tat als solches. Zinsen kommen selbstverständlich auch noch drauf. Die sind weit über den üblichen. Die liegen so bei 7%. Also ein sehr teurer Spaß. Übrigens ein gewisser Ulli Höhnes kann da ein Liedchen von singen...

P.S. die aufgelaufenen Gebühren hatte ich noch vergessen.

P.P.S: Steuerberater heißen so weil sie Ihre Mandanten nur Beraten. Keiner wird sagen: Das mach mal so. Der wird sagen: Üblich ist das und das, wenn du es so und so machst besteht folgende Gefahr. Wenn es Ihm zu heikel wird entzieht er sich jeder Verantwortung. Und vor Gericht kann und wird er dich nicht vertreten dürfen. Dazu hat man (teure) Anwälte.

Wie erwähnt, gibt es keine legale Variante, wenn du jeden Tag die längere Strecke fährst.

Der Arbeitgeber muss deinen Vorteil bewerten, und danach in Euro umrechnen, und das muss er nach den tatsächlichen Verhältnissen machen. Nicht nach dem angemeldeten Wohnsitz o.ä, sondern entsprechend den tatsächlich gefahrenen Kilometern.

Und genau das ist dann auch dein Einstieg in die Pendlerpauschale bei der ESt-Erklärung. Das darf man ja nicht vergessen, du versteuerst nicht nur, sondern bekommst später auch die Erstattung nach den höheren gefahrenen Kilometern.

Sind die Tatsachen auf dem Tisch, kann man die Sache steuergünstig gestalten. Pauschalversteuerung (wurde oben erwähnt), ein Fahrtenbuch führen, oder die Kostendeckelung auf tatsächlich entstandene Kosten, oder ein günstigeres Fahrzeug wählen. Evtl. Hybrid, das wird gerade gefördert, mit der halben Versteuerung als vorher. :eek:

Fährst du nicht jeden Tag ins Büro, also 230 Arbeitstage, gibt es weitere Möglichkeiten, weniger zu versteuern. Außerdem kann man die Tätigkeitsstätte wo anders hin verlegen, dann verringert sich die Versteuerung auch, aber das ist zu viel für einen anonymen Thread. Kommt eben auch auf deinen Beruf und die Tätigkeit an.

Wie geschrieben, es soll der tatsächliche Vorteil bewertet werden, und wenn du nicht täglich ins Büro fährst, kann man auch von der teuren Pauschal-Lösung abweichen.

Ohne Fakten kann man aber auch keine Tipps geben. :)

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 12:38

Zitat:

@Deloman schrieb am 17. Januar 2020 um 13:19:34 Uhr:

… Und genau das ist dann auch dein Einstieg in die Pendlerpauschale bei der ESt-Erklärung. Das darf man ja nicht vergessen, du versteuerst nicht nur, sondern bekommst später auch die Erstattung nach den höheren gefahrenen Kilometern. …

Ah, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Die 38 km einfache Strecke kann ich weiterhin als Werbungskosten ansetzen? Überschlagen sind das 230 Tage * 38 km * 0,30 € = 2622 €Also knapp 1100 € Steuerersparnis die ich mir dann auch als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen kann.

Die Pendlerpauschale hebelt dann die Pauschalversteuerung des AG aus da nur eines von beiden zulässig ist. Sind beides bei knapp 90 €, also eigentlich egal. Der Vorteil ist allerdings die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Ein Hybrid wäre tatsächlich eine gute Lösung, als Familienfahrzeug gibt es aber nicht viel brauchbares am Markt :(

Zitat:

@Deloman schrieb am 17. Januar 2020 um 13:19:34 Uhr:

Fährst du nicht jeden Tag ins Büro, also 230 Arbeitstage, gibt es weitere Möglichkeiten, weniger zu versteuern.

...

Wie geschrieben, es soll der tatsächliche Vorteil bewertet werden, und wenn du nicht täglich ins Büro fährst, kann man auch von der teuren Pauschal-Lösung abweichen.

Die 0,002%-Regelung lohnt sich erst ab unter 180 Tagen, an denen er jährlich ins Büro fährt.

Ansonsten wird die Geschichte doch gar nicht an das FA kommen.

Denn so gut ist der TE mit dem Chef befreundet, wird der AG sich auf keinen Fall auf halblegale Sachen einlassen.

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 13:38:40 Uhr:

Ein Hybrid wäre tatsächlich eine gute Lösung, als Familienfahrzeug gibt es aber nicht viel brauchbares am Markt :(

also wenn man von einem 3er BMW ausgeht, dann ist fast jedes Fahrzeug familienfreundlich :)

BMW 225xe

Mercedes B250e

Begrenzt familienfreundlich:

Kia E-Niro

Ford Kuga Hybrid

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Jan. 2020 um 13:38:40 Uhr:

Ah, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Die 38 km einfache Strecke kann ich weiterhin als Werbungskosten ansetzen? Überschlagen sind das 230 Tage * 38 km * 0,30 € = 2622 €Also knapp 1100 € Steuerersparnis die ich mir dann auch als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen kann.

 

Die Pendlerpauschale hebelt dann die Pauschalversteuerung des AG aus da nur eines von beiden zulässig ist. Sind beides bei knapp 90 €, also eigentlich egal. Der Vorteil ist allerdings die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Für den geldwerten Vorteil des Firmenwagens wird die Entfernung zur Tätigkeitsstätte genommen (der kürzeste mögliche Weg (also auch ein Feldweg, wenn du dort fahren darfst).

Für die Pendlerpauschale darfst du den tatsächlich gefahrenen Weg ansetzen (also z.B. die Autobahn, weil es da schneller geht, im Winter geräumt wird, sicherer ist, ...), auch wenn dieser Weg deutlich länger ist.

 

Richtig, die pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen werden von der Pendlerpauschale abgezogen.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 14:14

Zitat:

@ru86 schrieb am 17. Januar 2020 um 13:48:59 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 13:38:40 Uhr:

Ein Hybrid wäre tatsächlich eine gute Lösung, als Familienfahrzeug gibt es aber nicht viel brauchbares am Markt :(

also wenn man von einem 3er BMW ausgeht, dann ist fast jedes Fahrzeug familienfreundlich :)

BMW 225xe

Mercedes B250e

Begrenzt familienfreundlich:

Kia E-Niro

Ford Kuga Hybrid

Stimmt, der BMW ist wirklich nicht gerade familientauglich! Eine C-Klasse als Hybrid (C300de) hatte ich mir bereits angeschaut, der Akku im Kofferraum macht halt keine Freunde. Spätestens wenn man im Babyladen seinen Zwillings-Kinderwagen kauft kommt eigentlich sowieso nur noch ein Bus in Frage :D.

Kann es dann nicht was anderes sein? Ein Octavia kriegst du mit der selben Ausstattung wie den BMW für 10K weniger ergo auch weniger Netto Minus.

am 17. Januar 2020 um 16:46

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 17. Januar 2020 um 15:08:46 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Jan. 2020 um 13:38:40 Uhr:

Ah, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Die 38 km einfache Strecke kann ich weiterhin als Werbungskosten ansetzen? Überschlagen sind das 230 Tage * 38 km * 0,30 € = 2622 €Also knapp 1100 € Steuerersparnis die ich mir dann auch als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen kann.

Die Pendlerpauschale hebelt dann die Pauschalversteuerung des AG aus da nur eines von beiden zulässig ist. Sind beides bei knapp 90 €, also eigentlich egal. Der Vorteil ist allerdings die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Für den geldwerten Vorteil des Firmenwagens wird die Entfernung zur Tätigkeitsstätte genommen (der kürzeste mögliche Weg (also auch ein Feldweg, wenn du dort fahren darfst).

Für die Pendlerpauschale darfst du den tatsächlich gefahrenen Weg ansetzen (also z.B. die Autobahn, weil es da schneller geht, im Winter geräumt wird, sicherer ist, ...), auch wenn dieser Weg deutlich länger ist.

Richtig, die pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen werden von der Pendlerpauschale abgezogen.

Das wäre aber fatal. Laut Navi und Google Maps darf ich so einige Straßen befahren. Blöd nur wenn da ein geschlossene Schranke im Feld steht und ein großes Schild " Naturschutzgebiet"

Dann passen dort die Kartendaten nicht oder dein Navi steht auf Fahrrad / Fußgänger... Normal ist das jedenfalls nicht :)

Jede Strecke, die du entlang fahren darfst, darf für die Berechnung der Entfernungskilometer genommen werden.

Man kann in Google Maps am PC die Route beliebig verschieben und so ein wenig experimentieren ob sich noch ein paar KM sparen lassen. Das Ergebnis ausdrucken und ab zur Lohnbuchhaltung.

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