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Versteuerung Firmenwagen (Tipps?)

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 10:06

Hallo,

ich darf ab Januar diesen Jahres einen Firmenwagen fahren, BMW 318 i Touring (BLP 39.200 €).

Im Nov. 2019 bin ich zusammen mit meiner Freundin aufgrund von anstehenden Nachwuchs in eine eigene Wohnung (Wohnung A) gezogen, vorher habe ich im Elternhaus (Wohnung B) gewohnt. Da ich mir unsicher war bzgl. der Versteuerung des Firmenwagen habe ich die Wohnung A zunächst als Nebenwohnsitz angemeldet, Wohnung B ist weiterhin der Hauptwohnsitz – zumindest am Papier.

Aufgrund der Beantragung von Elterngeld muss ich zeitnah die Wohnung A als Hauptwohnsitz anmelden, da sonst kein Elterngeldbezug erlaubt ist. (Voraussetzung für Elterngeld: »…sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält«). Da der Hauptwohnsitz per Definition ja »der Ort ist an dem sich eine Person überwiegend aufhält« würde das Finanzamt es wahrscheinlich eh nicht akzeptieren.

Daraus ergibt sich folgende Versteuerung für den Firmenwagen:

Firmenwagen – 39.200 * 1% = 392 €

Entfernung zur Arbeitsstätte

Wohnung A – 38 km * 39.200 € * 0,03 % = 447 € + 392 € = 839 €

Wohnung B – 8 km * 39.200 € * 0,03 % = 94 € + 392 € = 486 €

Homeoffice ist möglich, in der Praxis aber eher geringfügig. Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?

Bin für jegliche Tipps und Hinweise dankbar!

Viele Grüße

Lucky

 

Beste Antwort im Thema

Zitat des TE:

"Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?"

Ja, die gibt es.

Zum Beispiel auf den Firmenwagen verzichten und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler vor kreativen Einfällen zur Steuerverkürzung zu bewahren.

Es gibt nämlich keinen steuerrechtlichen Rahmen, der legal ausgeschöpft werden könnte, um Dir TE einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Halt, doch, dein Geschäftsführer könnte noch ne Schüppe auf Dein Gehalt drauflegen und damit dein Nettogehalt so anpassen, dass der weitere Weg der Wohnung A zum Arbeitsplatz kostenmäßig neutral für Dich wäre.

Na, ist das nicht kreativ?;)

Oh, ich sehe gerade, dass Du eine weitere Argumentation gegenüber dem FA und wieder kreative Einfälle benötigst:

Zitat:

"Wie genau prüft das FA die Wohnverhältnisse? Freunde und Familie leben weiterhin im Wohnort von Wohnung B, reicht das aus? Die Argumentation für eine Miete in Höhe von 1100 € für den Zweitwohnsitz wird allerdings etwas schwierig oder? Wer hat hier Erfahrungen gemacht?"

Spätestens jetzt solltest Du genau überlegen, was Du hier so schreibst, um dieses hier,

Zitat:

"Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen."

entkräften zu können.

 

 

 

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Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 16. Jan. 2020 um 15:23:35 Uhr:

Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Das bedeutet: Anmeldung deines Wohnsitzes so wie es den Tatsachen entspricht - mit allen finanziellen Konsequenzen.

 

Aber folgendes könntest du mit AG und Steuerberater ansprechen:

Dein AG kann einen Teil des geldwerten Vorteils pauschal mit 15% versteuern. Stichwort "Arbeitgeberzuschuss für die Fahrten zur Tätigkeitsstätte"

Auch wenn ich den TE nicht ganz verstehen kann, wegen ein paar € Gott und die Welt in Bewegung zu setzen, finde ich es auch nicht fair, sowas wie Steuerhinterziehung in den Raum zu werfen. Wer zahlt denn gerne Steuern, die er nicht zahlen muss? Schlupflöcher sucht doch jeder bei der jährlichen Erklärung. Genau so wie das Fa auch nicht sagt: Na hier runden wir mal ab um 50€, passt schon!

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 7:10

Zitat:

@stay_classy schrieb am 16. Januar 2020 um 23:13:50 Uhr:

Auch wenn ich den TE nicht ganz verstehen kann, wegen ein paar € Gott und die Welt in Bewegung zu setzen…

Also ich finde knapp 180 € mehr oder weniger netto zur Verfügung zu haben nicht belanglos! Auf fünf Jahre gerechnet sind das 10.800 € … oder hab ich irgendwas nicht bedacht?

Ich möchte jetzt auch keine Grundsatzdiskussion auslösen, dazu hat jeder eine eigene Meinung. Mir geht es um Tipps aus der Praxis. Die Pauschalversteuerung mit 15 % ist doch schon mal ein guter Hinweis, das schau ich mir mal genauer an.

Edit, war Quatsch von mir.

klar sind 50 oder gar 180€ im Monat ne menge geld die man an der steuer spart ABER bedenke mal den zeit und Kostenaufwand die zu erreichen. Und eben das Potenzial das das FA zumindest aufmerksam wird und mal etwas strenger nachforscht. das bedeutet viiiiiel Schreiberei, Ärger und Kosten (Steuerberater arbeiten nicht Kostenlos).

 

Und im Übrigen: das FA hat eine ganze Menge möglichkeiten etwas zu recherchieren. das blöde ist: wenn die erstmal Verdacht geschöpft haben bohren die nach. Die dafür zuständige Stelle nennt sich Steuerfahndung. Die arbeiten ganz eng mit dme Zoll bzw. der Bundespolizei zusmmen. mehr muß man nicht sagen...

Um den Betrug aufzudecken, braucht das FA keinen Kommissar Columbo.

Einfach paar mal nachts unter der Woche an der Wohnung A vorbeifahren und feststellen, dass das Firmenauto da steht.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:38

Zitat:

@ru86 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:29:45 Uhr:

Um den Betrug aufzudecken, braucht das FA keinen Kommissar Columbo.

Einfach paar mal nachts unter der Woche an der Wohnung A vorbeifahren und feststellen, dass das Firmenauto da steht.

Die Frage ist immer… was passiert dann? Eventuell eine Nachzahlung weil das FA mir vorwirft das ich Wohnung A als Hauptwohnsitz nutze. Ich argumentiere natürlich dagegen und mehr wird nicht passieren. Ich habe die Identitäten der Wohnung (Haupt- und Nebenwohnsitz) so angegeben wie ich es für richtig halte. Wenn das FA andere Meinung ist darf es das gerne begründen, ich habe ja vorsätzlich keine Falschangaben gemacht. Das ganze ist dann eher Auslegungssache. Zumal kann ich mir im Leben nicht vorstellen dass das FA einen derartigen Aufwand betreibt, alleine wenn die Beamten schon abends noch arbeiten müssten :D

Ich bin durchaus diskussionsbereit und nehm gerne auch andere Meinungen an! Auch wenn die Ratschläge »gut« gemeint sind tragen Sie nicht zum Thema bei. Die Pauschalversteuerung ist doch beispielsweise eine ganz legitime Möglichkeit. Ich hab das mal ausgerechnet…

Beispiel-Rechnung

Firmenwagen – 39.200 * 1% = 392 €

Entfernung zur Arbeitsstätte (Wohnung A) – 38 km * 39.200 € * 0,03 % = 447 €

Geldwerter Vorteil gesamt 839 € EUR

Arbeitgeberzuschuss für die Fahrten zur Tätigkeitsstätte (15 % Pauschalversteuerung)

38 km × 0,30 EUR × 15 Arbeitstage 171,00 EUR

Firmenwagennutzung, vom AN zu versteuern 667,88 €

bereits vom Arbeitgeber pauschal versteuert 171,00 €

Ich würde dadurch also ungefähr 90 € sparen, das is doch ein Anfang, im Jahr immerhin 1000 €.

 

Folgendes hab ich noch gefunden:

Zitat:

Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung auch steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. So lässt sich das Gehalt um bis zu 1.000 Euro netto monatlich aufstocken. Arbeitgeber sollten sich vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen, dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Erkennt der Fiskus entgegen der Bestätigung des Arbeitnehmers die doppelte Haushaltsführung nicht an, bleibt der Arbeitgeber gegebenenfalls nicht auf Nachzahlungen sitzen und kann den Arbeitnehmer in die Pflicht nehmen.

Quelle: https://www.channelpartner.de/a/finanzamt-prueft-immer-genauer,3043803

Das entspricht dem was evoque2012 hier im Thread schon geschrieben hatte. Kurze Reaktionszeiten bei IT-Ausfällen könnte derartiges begründen. Jemand damit Erfahrung gemacht?

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Ich bin durchaus diskussionsbereit und nehm gerne auch andere Meinungen an! Auch wenn die Ratschläge »gut« gemeint sind tragen Sie nicht zum Thema bei.

Sag mal, was ist eigentlich deine Erwartungshaltung von diesem Thread hier? Wenn dich andere Meinungen oder Vorschläge nicht interessieren und du sie als irrelevant deklarierst, ist so ein Forum definitiv der falsche Ort, um sich darüber auszutauschen.

Stattdessen kommst du mit jedem Post mit einer neuen Beispielrechnung deiner persönlichen Situation. Es ist für dich zielführender, wenn du das alles mal mit einem Steuerberater besprichst. Nur der wird dich qualifiziert beraten können.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 9:17

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 17. Januar 2020 um 10:00:26 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Ich bin durchaus diskussionsbereit und nehm gerne auch andere Meinungen an! Auch wenn die Ratschläge »gut« gemeint sind tragen Sie nicht zum Thema bei.

Sag mal, was ist eigentlich deine Erwartungshaltung von diesem Thread hier? Wenn dich andere Meinungen oder Vorschläge nicht interessieren und du sie als irrelevant deklarierst, ist so ein Forum definitiv der falsche Ort, um sich darüber auszutauschen.

Stattdessen kommst du mit jedem Post mit einer neuen Beispielrechnung deiner persönlichen Situation. Es ist für dich zielführender, wenn du das alles mal mit einem Steuerberater besprichst. Nur der wird dich qualifiziert beraten können.

Meine Erwartungshaltung ist ein Erfahrungsaustausch zur möglichst kostengünstigen Versteuerung meiner persönlichen Situation. Ich bitte um Tipps und Tricks von Personen die sich in einer ähnlichen Situation befinden oder entsprechendes Hintergrundwissen mitbringen. Grundsatzdiskussionen über die bürgerlichen Pflichten sein Einkommen »korrekt« zu versteuern oder gut gemeinte Ratschläge wie ich meine persönliche Steuer abführe sind nicht zielführend.

Na ja, das ist aber doch alles passiert. Legal bekommst du das Thema nur geregelt, indem du dich für einen arbeitswöchentlichen Wohnsitz entscheidest, von dem aus deine Fahrten zum Betrieb starten. Sonst gibt es hier ausser der 15%-Pauschalversteuerung mWn keinerlei legale Gestaltungsmöglichkeiten.

Alles andere bewegt sich im Grau- bzw. Schwarzbereich.

Keiner der hier beteiligten wird sich möglicherweise dem Verdacht des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs oder der (hier) nicht erlaubten, steuerrechtlichen Beratung aussetzen wollen.

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Die Frage ist immer… was passiert dann? Eventuell eine Nachzahlung weil das FA mir vorwirft das ich Wohnung A als Hauptwohnsitz nutze. Ich argumentiere natürlich dagegen und mehr wird nicht passieren.

Dann wird das vom FA abgelehnt und du müsstest nicht nur argumentieren sondern rechtlich gegen den Bescheid vorgehen.

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:38:09 Uhr:

 

Die Frage ist immer… was passiert dann? Eventuell eine Nachzahlung weil das FA mir vorwirft das ich Wohnung A als Hauptwohnsitz nutze. Ich argumentiere natürlich dagegen und mehr wird nicht passieren. Ich habe die Identitäten der Wohnung (Haupt- und Nebenwohnsitz) so angegeben wie ich es für richtig halte. Wenn das FA andere Meinung ist darf es das gerne begründen, ich habe ja vorsätzlich keine Falschangaben gemacht. Das ganze ist dann eher Auslegungssache. Zumal kann ich mir im Leben nicht vorstellen dass das FA einen derartigen Aufwand betreibt, alleine wenn die Beamten schon abends noch arbeiten müssten :D

Der öffentliche Dienst arbeitet nicht nur 8 - 12 Uhr. Sonn- und Feiertage werden auch gern mal zu Sonderdiensten genutzt.

Ermittlungstätigkeiten werden inzwischen schon fast rund um die Uhr durchgeführt. Die Dienstzeiten sind bei Ermittlungstätigkeiten oft ausgeweitet. Ein Kollege hat als Zeit 3.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur freien Gestaltung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Zu meiner Zeit in der Zulassungsstelle hat unser Ermittler für die Zwangsentwertung von Kennzeichen auch an Weihnachten, Sonntags, spät abends und zu sonstigen Zeiten die Adressen der Fahrzeughalter aufgesucht. Die Erfolgsrate war da einfach höher.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 9:33

Ok, dann muss ich mich wohl damit abfinden :). Ich warte ab was der Steuerberater noch dazu beitragen kann.

Ich wünsch allen ein schönes Wochenende und vielen Dank für den Input.

Ich vermute mal stark, das Finanzamt wird bei einer Entfernung von 30 km des Erstwohnsitzes zum Arbeitsplatz die doppelte Haushaltsführung schlichtweg nicht anerkennen. Damit hätte sich dann auch der verkürzte Arbeitsweg für den Dienstwagen erledigt.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 12:03

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Januar 2020 um 11:38:27 Uhr:

Ich vermute mal stark, das Finanzamt wird bei einer Entfernung von 30 km des Erstwohnsitzes zum Arbeitsplatz die doppelte Haushaltsführung schlichtweg nicht anerkennen. Damit hätte sich dann auch der verkürzte Arbeitsweg für den Dienstwagen erledigt.

Wenn man es »kreativ« belegt eventuell schon. Z. B. Wir haben unseren Kunden eine vertragliche Reaktionszeit von 30 min bei IT-Notfällen zugesagt, die Problembehebung muss teilweise vor Ort durchgeführt werden . Bei 50 min Fahrtweg schlichtweg unmöglich, die 38 km sind leider Landstraße. Der Arbeitgeber besteht darauf entsprechend der Notfalldienstpläne verfügbar zu sein…aber das muss ich mit dem Steuerberater nochmal durchkauen.

Der Steuerberater der Firma wird aber auch darauf bedacht sein, mögliche Risiken für die Firma zu minimieren. Und da die Firma als Schuldner in der Haftung steht und ggf. bei Problemen mit dem Fahrtenbuch die ausstehenden Steuern als auch Sozialabgaben nachzahlen muss, sollte sie sich gut überlegen, wie weit man bei der Deckung deiner "kreativen" Auslegung des Steuerrechts man mitgehen kann.

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