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Verständnisfrage Parkrämpler

Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 15:45

Hatte heute nach dem Einkaufen einen Parkrämpler an meinem Fahrzeug bemerkt (Lack ab und eine leichte Delle). Hab mir das Nachbarfahrzeug angeschaut: schief geparkt und hinten sehr nah an meinem. An der Hintertür konnte man eindeutig Lackspuren meines Fahrzeugs erkennen.

Etwas gewartet, aber der Halter kam nicht. Also Polizei angerufen.

Die haben den Schaden aufgenommen und waren auch der Meinung, dass der es war. Hab den Halter dann ausrufen lassen und so konnten wir genau sehen, dass die geöffnete Tür exakt in die ''Kerbe'' passt.

Der andere hat seine Versicherung bereits informiert und mir die Schadensnummer zukommen lassen.

Ich hab jetzt eigentlich nur eine Frage zum Ablauf. Ich werde am Montag mit seiner Versicherung telefonieren, aber wie geht's dann weiter? Suche ich mir eine Werkstatt aus und leite die Rechnung an die Versicherung weiter oder sagt mir die Versicherung, mit welchen Betrieben sie hier in der Region zusammenarbeitet?

Ist mein erster ''kleiner Schaden'', daher hab ich leider noch keine Erfahrungen, wie es bei einer solchen Schadensgröße abläuft.

Beste Antwort im Thema

Logen......:rolleyes:

 

Hier schreiben ja auch nur Luschen ohne Ahnung

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Moin Moin,

gehe zu der Werkstatt Deines Vertrauens und lasseDir mündlich sagen, um welche Schadenhöhe es geht, bevor Du mit der gegnerischen Versicherung sprichst.

Wenn es sich um einen kleinen Schaden handelt, reichen oft Fotos und die Reparaturrechnung aus.

Bei der Werkstatt unetrschreibst Du eine Reparaturkostenübenahmebestätigung und trittst damit den Schaden an die werkstatt ab.

Die Werkstatt rechnet direkt mit dem Versicherer ab, der Schaden ist erledigt.

Andere Variante wäre zu sagen, das Du mit dem Schaden leben kannst und nach KVA und Foto abrechnen willst.

Das hängt vom eigenen Geschmack und dem Alter des Fahrzeuges ab.

Viele Grüße

Johannes

Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 16:02

Super! Besten Dank für die prompte Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Andere Variante wäre zu sagen, das Du mit dem Schaden leben kannst und nach KVA und Foto abrechnen willst.

Das hängt vom eigenen Geschmack und dem Alter des Fahrzeuges ab.

Okay, die Variante fällt weg. Der Wagen ist erst von Mai und es könnte sein, dass der Lack bis aufs Blech abgetragen wurde. Da möchte ich nichts riskieren.

Da Du reparieren lassen willst, rufst Du am Montag bei der gegnerischen Versicherung an und fragst, ob denen Rechnung und Fotos ausreichen oder ob die einen KVA der Werkstatt oder sogar ein (Kurz-)Gutachten möchten.... Wenn denen Rechnung und Fotos nicht ausreichen suchst Du einen Sachverständigen Deiner Wahl und lässt den Schaden begutachten!

Die angeforderten Unterlagen reichst Du dann bei der gegenreischen Versicherung ein und forderst für die Reparaturdauer Nutzungsausfall (Ersatzfahrzeug benötigt einige Voiraussetzungen, so dass Du das widerum mit dem Versicherer abstimmen solltest) und 30 EUR Unkostenpauschale!

Du musst Dich weder auf eine Schadenbewertung vom gegnerischen Versicherer einlassen, noch Dich an eine Werkstatt verweisen lassen....

Edit: irreraudifreak war schneller!

Und wenn du das Abrechnen der Werkstatt überlässt, daran denken, dass diese Wertminderung, Nutzungsausfall und eventuell sonstige mit der Sache verbundene Auslagen nicht einfordert - da musst du dich selbst drum kümmern (wenn solche Kosten anfallen bzw. angefallen sind).

Gruß situ

PS: Unkosten werden niemals erstattet - das wäre eine unzulässige Bereicherung :-)

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

PS: Unkosten werden niemals erstattet - das wäre eine unzulässige Bereicherung :-)

Das ist ein Internetmythos.

 

Dass dem Wort Unkosten das Präfix "Un" nicht zusteht, stimmt nur für Kaufleute.

 

Sprachlich und juristisch ist es absolut richtig, von Unkosten zu sprechen, da die Vorsilbe "Un" nicht die Kosten verneint, sondern erwartete Kosten von nicht erwarteten Kosten abgrenzt.

 

Daher heißt es völlig korrekt Unkostenpauschale und nicht Kostenpauschale.

;)

Hafi

Klarer Fall hier.

 

Bei soviel Unsicherheiten gibt es nur einen Rat

 

Sofort zum Anwald*

 

 

 

 

 

 

 

 

:D  

 

RIP Leuchtbirne

Iy vermissing you...:(

Nicht weinen.

Der Leuchtapfel ist nicht wirklich weit weg....

Letzter Beitrag Leuchtwald

:D

Oh Ja !!

 

er ist es, ich habe das geprüft

 

http://www.motor-talk.de/.../...wenn-alles-lagal-war-t2028675.html?...

 

Und ich dachte schon er wäre mit seiner Mofa in einen Graben gefahren und dort jämmerlich ertrunken...:(

Mensch, was freu ich mich jetzt aber, dass Fritze noch lebt und hier bei MT schreibt.........:)

 

Na logisch ist das unser Fritze.

Aber offenbar ist es ihm hier im Versicherungsforum zu langweilig geworden und er berät nur noch Mofa-Fahrer in Führerscheinfragen...

:D

Logen......:rolleyes:

 

Hier schreiben ja auch nur Luschen ohne Ahnung

Zitat:

Das ist ein Internetmythos.

Also - das hat man mir schon eingbläut, als das Wort "Internet" noch nicht einmal in den weitsichtigsten Hirnen auch nur im Ansatz auch nur als Funke einer Möglichkeit angedacht wurde und auch ein PC noch weit unter dem Horizont stand (auch im Berufsleben durften wir es nicht verwenden).

Wenn das Juristendeutsch dieses Unwort weiter als korrekt verwendet - sei's drum. Viele Berufsstände pflegen Traditionen - auch sprachliche.

Die Leute, die ich so von "Unkosten" sprechen höre, meinen allesamt nicht "unerwartete Kosten", sondern schlicht ihre Auslagen (=Kosten). Der Wirt z. B. das, was er dem Metzger und dem Bierverlag bezahlen muss. Einnahmen - Schwarzkasse - Unkosten = zu versteuernder Gewinn. Nur so kenne ich den Volksmund.

Gruß situ

PS: Ich habe mal ein Schreiben eines Anwalts (mehr als 20 jahre alt) aus einer Auseinandersetzung mit einem Versicherer nachgeschaut: Dort sprechen beide ausschließlich von "Kosten" und "Kostenpauschalen"; das Wort "Unkosten" kommt nicht vor. Nach den Versicherungsbedingungen aller meiner Versicherungen werden mir ausschließlich die Kosten des unerwarteten Ereignisses erstattet - Unkosten sind demnach nicht gedeckt. Hoffentlich führt das nicht mal zu Ärger.

 

Ich will ja gar nicht Recht haben - zurück zum casus cnactus.

Hups - wieder mal falscher Knopp.

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Ich will ja gar nicht Recht haben - zurück zum casus cnactus.

Es ist ja nicht falsch, von Kostenpauschalen zu sprechen. Es ist nur nicht richtig zu sagen, dass das Wort Unkostenpauschale falsch sei.

 

Nochmal: im kaufmännischen Bereich spricht man korrekt von Kosten.

Juristisch und auch im normalen Sprachgebrauch ist es aber nicht zu beanstanden, von einer Unkostenpauschale zu sprechen.

 

Da ich hier aber keinen Quatsch erzählen will, hab ich sicherheitshalber den Duden bemüht und der sieht´s zum Glück auch so.

Das überzeugt mich mehr als das Anwaltsschreiben von vor 20 Jahren. :D;)

 

 

Klarer Fall zuerst in die Buchhandlung und einen Duden kaufen (Anwalt schreibt man mit T)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Klarer Fall hier.

Bei soviel Unsicherheiten gibt es nur einen Rat

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RIP Leuchtbirne

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