Verständnisfrage MwSt beim Gewerbeleasing

Hallo, habe mal eine kleine Frage zur Mehrwertsteuer beim Gewerbeleasing. Ich persönlich habe kein Gewerbe und auch nicht geplant eins zu eröffnen.
Aber mich würde doch mal interessieren,ob die MwSt beim Gewerbeleasing für den Gewerbebetreiber effektiv entfällt am Jahresende.

Beispiel:
Habe eine Nachbarin,die kleine Kinder betreut und hat damit ein Gewerbe.(also keine große Firma)
Könnte sie ein 200 Euro Netto Auto für 238 Euro (mit den 19%) leasen und bekäme dann am Ende die 38 Euro MwSt *12 wieder zurück (habe mal was von "Durchlaufenden Posten" bezüglich dieser MwSt beim KFZ leasing gelesen)?

Also bleibt effektiv am Ende bei 200 Euro im Monat ,oder der hat sie am Ende doch wie ein Privatmann 238 Euro im Monat für das Auto bezahlt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:10:26 Uhr:


Du hast den Punkt nicht verstanden,

Im Gegensatz zu dir habe ich den Punkt sehr wohl verstanden. Du kannst es dir gerne vom Steuerberater erklären lassen, mir ist das hier zu blöd.

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Hä?
Ein 200 Euro Auto muss dann vom AN für 327,73 Euro bezahlt werden?? Oder ist die Summe nur ein fiktiver Rechenwert um auf die 62,27 Euro zu kommen?

Glaube das ist alles zu kompliziert für mich = Bin zu doof 😁

... das Auto kostet ja den Unternehmer dann nicht nur die 238 € Leasingrate, sondern auch Steuer, Versicherung, Kundendienst, Sprit usw. usw.

Dafür kann der Arbeitnehmer mit der Fahrtenbuchmethode entweder den auf seine reale Privatnutzung entfallenden Anteil (dann auch mit Abnutzungsposten des Fahrzeugswertes) ermittel und er bezahlt nur seinen realen Anteil.

Will er das nicht oder fährt er mit der 1% Regelung besser (weil der betriebliche Anteil nicht hoch ist), so kann er alternativ die oben von mir beschriebene Regelung wählen.

Es werden beim AN die 390 € angesetzt.

Aber es werden dann vom AN nicht die 390 € bezahlt. Diese 390 € kommen bei der Lohnabrechnung aufs Bruttogehalt on top, durchlaufen Steuer und Sozialversicherung (sofern das Gehalt unter der Bemessungsgrenze liegt) und werden unten komplett wieder abgezogen.

Das heißt der Arbeitnehmer bezahlt nicht die vollen 390 €, sondern nur die in diesem Betrag enthaltenen Steuern und Sozialabgaben.

XF-Coupe

Zitat:

@Goify [url=https://www.motor-talk.de/.../...beim-gewerbeleasing-t6461871.html?...]s Fakt ist, ein Unternehmer muss zwar mit der Umsatzsteuer umgehen, sie belastet ihn aber nicht und er macht damit keinen Gewinn. Es ist für ihn immer ein Nullsummenspiel. Die MwSt. bezahlt am Ende nur der Endverbraucher/Privatperson).

Das ist doch totaler Quatsch. Wenn ein Unternehmen nur B2B Geschäfte macht führt es die Ust. an das FA ab.

Wenn ich 1190€ Brutto vereinahme und keine Kosten gegen rechnen kann, dann führe ich die 190€ ans FA ab - damit belastet mich die Ust. sehr wohl. Nur weil ich die Ust. mit der MwSt. verrechnen kann heisst es ja nicht das ich das Geld behalten kann, ich muss es an FA abführen.

Ich weiss ja nicht wie viel Ust. du so im Monat überweist, bei mir sind es ein paar tausend Euro.

Wenn es ein Nullsummenspiel wäre müssten die Unternehmen ja nicht Monat für Monat Umsatzsteuerzahlungen leisten - auch wenn sie keiner Geschäfte mit Verbrauchern machen.

Zitat:

@Sam1980 schrieb am 9. Oktober 2018 um 00:27:41 Uhr:


Glaube das ist alles zu kompliziert für mich = Bin zu doof 😁

Du erwartest einfach, die Feinheiten des hochkomplexen deutschen Steuerrechts in einem Autoforum erläutert zu bekommen. Das funktioniert nicht.

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Zitat:

@Goify [url=https://www.motor-talk.de/.../...beim-gewerbeleasing-t6461871.html?...]s
Am Ende gleicht immer das Finanzamt aus, sodass die Umsatzsteuer für mich nicht zum tragen kommt, und ich entweder was bekomme oder mir abgebucht wird.

So ein Quatsch. Du hast das Prinzip nicht verstanden. Wenn du mehr Ust. vereinnahmst als MwSt. ausgibst wird ausgeglichen ja - und zwar zu deinen Ungunsten. Das FA gleicht dahingehend aus das die 19% komplett dort landen.

Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:58:39 Uhr:


So ein Quatsch.

Den Quatsch kannst du dir einrahmen und an die Wand nageln.

Wenn ich als Unternehmen/r umsatzsteuerpflichtig bin, bekomme ich die gezahlte Umsatzsteuer auf bezogene Leistungen (für das Unternehmen!) erstattet und zwar unabhängig davon, ob sich saldiert mit der Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen für mich ein Plus oder Minus ergibt.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:03:02 Uhr:



Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:58:39 Uhr:


So ein Quatsch.

Den Quatsch kannst du dir einrahmen und an die Wand nageln.
Wenn ich als Unternehmen/r umsatzsteuerpflichtig bin, bekomme ich die gezahlte Umsatzsteuer auf bezogene Leistungen (für das Unternehmen!) erstattet und zwar unabhängig davon, ob sich saldiert mit der Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen für mich ein Plus oder Minus ergibt.

Du hast den Punkt nicht verstanden, Ust. kann natürlich gezogen werden (nix anderes sage ich), aber trotzdem zahlst du die 238€ an den Leasinggeber, und du kannst dies nur mit deiner Steuerzahlast verrechnen, dauerhafte Erstattungen führen zu deutlichen Nachfragen des FAs. Und wie gesagt in der Regel hast du MwSt. Einnahmen - und daher bekommst du nix erstattet sondern kannst dies nur verrechnen

Unterm Strich zahlen Unternehmen Umsatzsteuer und bekommen diese nicht erstattet, auch wenn sie keinerlei Geschäfte mit Endkonsumenten machen.

Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:10:26 Uhr:


Du hast den Punkt nicht verstanden,

Im Gegensatz zu dir habe ich den Punkt sehr wohl verstanden. Du kannst es dir gerne vom Steuerberater erklären lassen, mir ist das hier zu blöd.

EdSize drückt sich entweder jedes Mal völlig unverständlich aus oder versteht das System einfach nicht.
Die USt. oder MwSt. ist für den Unternehmer völlig egal. Nimmt er MwSt. mit seinen gestellten Rechnungen ein, führt er sie an das FA ab, was allerdings für ihn keine Belastung darstellt, da er sie ja in seinen Rechnungen oben drauf ausweist. Wenn ich einem Kunden sage, meine Arbeit kostet 2.000 € netto, dann bekomme ich diese 2.000 € netto und obendrein die MwSt. die ich an das FA abführe. Die zieht mir keiner ab, weil ich sie nur für das Finanzamt vom Kunden entgegennehme und weiterleite. Das ist nie mein Geld und wird es auch nie werden.
Kaufe ich einen Artikel für 119 € brutto, so teile ich das am Monatsende meinem Finanzamt mit, sodass ich von diesem die 19 € MwSt. zurück bekomme, da ich als Unternehmer nur netto zahlen muss. Es gibt sogar bei manchen Firmen die Möglichkeit, gleich nur netto zu bezahlen, bei Bauleistungen geht das unter gewissen Voraussetzungen z. B.

Und damit da nicht monatlich hunderte Zahlungen mit dem Finanzamt durch die Gegend schwirren, rechnest du oder dein Steuerberater am Monats- oder Quartalsende aus, was du an MwSt. entgegen genommen und was du ausgegeben hast. Daraus wird eine Summe gebildet und je nachdem, ob diese positiv oder negativ ist, wird dir was abgebucht oder du bekommst was zurück. Daher ist einem Unternehmer völlig egal, was die Leasingrate brutto ausmacht, weil er die Steuer da drauf eh wieder bekommt und so zahlt er am Ende "des Tages" auch nur netto.

Was ganz anderes ist die Versteuerung von Privatnutzung, die hier in diesen Thread überhaupt nicht gehört.

Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:10:26 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:03:02 Uhr:



Den Quatsch kannst du dir einrahmen und an die Wand nageln.
Wenn ich als Unternehmen/r umsatzsteuerpflichtig bin, bekomme ich die gezahlte Umsatzsteuer auf bezogene Leistungen (für das Unternehmen!) erstattet und zwar unabhängig davon, ob sich saldiert mit der Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen für mich ein Plus oder Minus ergibt.

Du hast den Punkt nicht verstanden, Ust. kann natürlich gezogen werden (nix anderes sage ich), aber trotzdem zahlst du die 238€ an den Leasinggeber, und du kannst dies nur mit deiner Steuerzahlast verrechnen, dauerhafte Erstattungen führen zu deutlichen Nachfragen des FAs. Und wie gesagt in der Regel hast du MwSt. Einnahmen - und daher bekommst du nix erstattet sondern kannst dies nur verrechnen

Unterm Strich zahlen Unternehmen Umsatzsteuer und bekommen diese nicht erstattet, auch wenn sie keinerlei Geschäfte mit Endkonsumenten machen.

Es ist keine negative Charaktereigenschaft sich einen Fehler einzugestehen.

Das Auto kostet den Unternehmer 200 Euro!

In der Realität sind es sogar weniger als 200 €, weil ein Unternehmer diese Ausgabe von der Steuer absetzen kann.

Wenn man es so betrachten will kann man alle Kosten eines Unternehmens (wie auch Mieten für Betriebsgebäude, Wareneinkauf, Energiekosten, Personalkosten usw. usw.) von der Steuer absetzen, denn alle diese Faktoren mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.

Aber diese Betrachtung führt zu nichts, denn man muss das Geld ja ausgeben um überhaupt einen Gewinn erwirtschaften zu können. Kauft man keine Ware ein, kann man nichts verarbeiten oder weiterverkaufen. Die Betriebsräume braucht man auch, denn unter der Brücke läßt sich schlecht ein Geschäft führen, Personal braucht man auch usw. usw..

Letztendlich hat doch jeder Unternehmer das Ziel, seine Kosten gering zu halten, um einen Gewinn zu erwirtschaften.

Klar gibt es Fälle, dass versucht wird private Dinge in der Fa. unterzubringen, aber wenn man den darauf entfallenden Privatanteil nicht versteuert, begeht man schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.

XF-Coupe

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