Verständnisfrage aufheben Geschwindigkeit nach der Baustelle
Folgende Situation:
- Fahrt auf der Autobahn, ausgewiesene Geschwindigkeit ist 120km/h.
- Es kommt eine Baustelle. Reduzierung zuerst auf 100km/h, dann auf 80km/h.
- In der Baustelle gilt 80km/h.
- Nach der Baustelle wird 80km/h wieder aufgehoben.
- Es tauchen im weiteren Verlauf keine Schilder auf.
Und nun die Frage: Wie schnell darf man offiziell fahren?
Hinweis: Es wird nur die 80km/h mit einem solchen Schild aufgehoben. Keine allgemeine Aufhebung .
Beste Antwort im Thema
Ich muss mich hier wohl für meine falsche Meinung entschuldigen, habe gerade mit einem Fahrlehrer telefoniert.
105 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wer ist ihr und wer hat das behauptet?Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Und da behauptet ihr ernsthaft, dass jetzt wieder ein Limit von 60 gilt?
Pepperduster oder der Traumtänzer zum Beispiel...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das ist doch so einfach, Ende der Streckenbezogenen Geschwindigkeit 80 km/h bedeutet das das vorherige Schild gilt, das habe ich oben aber schon erklärt. Es gilt a) 100 km/h ohne Baustellen Gefahrenschild und mit Gefahrenschild gilt wiederum 120 km/h was ist daran so schwer zu verstehen ?Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
@Pepperduster:
Ja richtig und dann? Wo steht daß dann die letzte Begrenzung gilt? Es galt eine Begrenzung von 80 und diese wurde wieder aufgehoben. Demnach gilt für die Autobahn wieder Richtgeschwindigkeit.
Beweise mir das Gegenteil!
Und das ist schlicht falsch.
Und nochmal, die Zahl im Zeichen 278 dient nur dazu, es vom Zeichen 282 zu unterscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das ist doch so einfach, Ende der Streckenbezogenen Geschwindigkeit 80 km/h bedeutet das das vorherige Schild gilt, das habe ich oben aber schon erklärt. Es gilt a) 100 km/h ohne Baustellen Gefahrenschild und mit Gefahrenschild gilt wiederum 120 km/h was ist daran so schwer zu verstehen ?Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
@Pepperduster:
Ja richtig und dann? Wo steht daß dann die letzte Begrenzung gilt? Es galt eine Begrenzung von 80 und diese wurde wieder aufgehoben. Demnach gilt für die Autobahn wieder Richtgeschwindigkeit.
Beweise mir das Gegenteil!
Sehr haarsträubende Behauptung... wo steht das geschrieben? Nirgendwo denn es ist Quatsch! Schreib hier nicht so einen Unsinn, sonst glaubt es noch einer 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das ist doch so einfach, Ende der Streckenbezogenen Geschwindigkeit 80 km/h bedeutet das das vorherige Schild gilt, das habe ich oben aber schon erklärt. Es gilt a) 100 km/h ohne Baustellen Gefahrenschild und mit Gefahrenschild gilt wiederum 120 km/h was ist daran so schwer zu verstehen ?
Das ist nicht richtig (siehe mein Post auf Seite 1 unten). Ein neues Limit hebt ein vorheriges Limit auf. Egal aus welchem Grund oder mit welchem Zusatzschild es angeordnet wurde.
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Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Man stelle sich vor Landstraße, Überholverbot, Begrenzung auf 60 km/h. 500 Meter weiter wird das Limit auf 80 angehoben, weitere 1000 Meter weiter steht Zeichen 278-58. Und da behauptet ihr ernsthaft, dass jetzt wieder ein Limit von 60 gilt?
Erkläre mir doch dann bitte mal den Unterschied zwischen
Dem Schild
http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/278-58.gif
Und diesem Schild
http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/282.gif
Zeichen 278 hebt nur das Tempolimit auf, Zeichen 282 auch z.B. ein Überholverbot.
Das in meinem Beispiel genannte Überholverbot bliebe auch nach Zeichen 278-58 bestehen. Zeichen 282 würde hingegen auch das Überholverbot aufheben.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Erkläre mir doch dann bitte mal den Unterschied zwischenDem Schild
http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/278-58.gif
Und diesem Schild
http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/282.gif
Willst du es nicht verstehen? Ein neues Limit hebt ein altes auf, deswegen sind die 100 bzw 120 ungültig am Ende der 80er Limitierung-
StreckenverboteZitat:
Original geschrieben von BirgerS
Sehr haarsträubende Behauptung... wo steht das geschrieben? Nirgendwo denn es ist Quatsch! Schreib hier nicht so einen Unsinn, sonst glaubt es noch einer 🙄Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das ist doch so einfach, Ende der Streckenbezogenen Geschwindigkeit 80 km/h bedeutet das das vorherige Schild gilt, das habe ich oben aber schon erklärt. Es gilt a) 100 km/h ohne Baustellen Gefahrenschild und mit Gefahrenschild gilt wiederum 120 km/h was ist daran so schwer zu verstehen ?
Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.
Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle"😉 verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...
Lies doch einfach mal was hier geschrieben wird bevor du den ganzen Thread mit völlig belanglosem Müll zuspamst. Das Thema ist seit Seite 1 geklärt und nur durch unglückliche Formulierungen und deine Sturrheit bzw. Ignoranz hat es sich schon auf das 4fache Volumen aufgebläht.
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Und?
Lass ihn einfach. Da er die Antworten nicht liest oder versteht bringt das alles nichts.
Welche Geschwindigkeit soll denn nach eurer Meinung gelten wenn die 80 km/h aufgehoben werden ?
Vorher 120 km/h}}> Baustelle }} 80 km/h }}Aufhebung 80 km/h }} Baustellen Ende }}} Wiederum 120 km/h
Und das ist die Begründung;
Ein Streckenverbot endet nicht automatisc sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.
Welche Geschwindigkeit wurde denn aufgehoben 80 km/h ergo gilt das reguläre Streckenverbot weiter, sonst müssten die 120km/h aufgehoben werden.
RICHTGESCHWINDIGKEIT!!!Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Welche Gescchwindigkeit soll denn nach eurer Meinung gelten wenn die 80 km/h aufgehoben werden ?
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
RICHTGESCHWINDIGKEIT!!!Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Welche Gescchwindigkeit soll denn nach eurer Meinung gelten wenn die 80 km/h aufgehoben werden ?
Warum?