Verständnisfrage aufheben Geschwindigkeit nach der Baustelle

Folgende Situation:

  • Fahrt auf der Autobahn, ausgewiesene Geschwindigkeit ist 120km/h.
  • Es kommt eine Baustelle. Reduzierung zuerst auf 100km/h, dann auf 80km/h.
  • In der Baustelle gilt 80km/h.
  • Nach der Baustelle wird 80km/h wieder aufgehoben.
  • Es tauchen im weiteren Verlauf keine Schilder auf.

Und nun die Frage: Wie schnell darf man offiziell fahren?

Hinweis: Es wird nur die 80km/h mit einem solchen Schild aufgehoben. Keine allgemeine Aufhebung .

Beste Antwort im Thema

 Ich muss mich hier wohl für meine falsche Meinung entschuldigen, habe gerade mit einem Fahrlehrer telefoniert.

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Die 100 wurden durch die 80 erledigt. Und wenn die 80 aufgehoben werden, gilt Richtgeschwindigkeit. Wenn die 100 weiter gelten sollten, hatte das Schild da hingehört.

(Allerdings vermute ich, dass da was anderes beschildert wurde, als was gemeint war - gerade bei Baustellen nichts ungewöhnliches. Das darf aber nicht zu Lasten des VT ausgelegt werden.)

Aja und hier noch besser: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen4.html
Mit Zeichen 282 enden alle Streckenverbote, mit Zeichen 278-58 eben nur die Geschwindigkeitsbegrenzung...

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Es geht hier um das Schild 278-58, das steht doch ganz klar im EP.

🙄

Eben. Und warum sollte dann wieder 120 gelten?

Und nach 278-58 darf ich auf der Autobahn frei fahren. Von anderen Streckengeboten (weil hier das Zeichen 282 ins Spiel gebracht wird) war keine Rede. Wir wollen daher die Korinthenkackerei doch bitte nicht übertreiben.

Dass nach Zeichen 278-58 nicht ein früheres Tempolimit gilt, ist ja wohl mit Ausnahme der Traumtänzer unstreitig.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Dass nach Zeichen 278-58 nicht ein früheres Tempolimit gilt, ist ja wohl mit Ausnahme der Traumtänzer unstreitig.

Absolut richtig! Wenn wieder 120 gelten sollte, würden die keine Aufhebung, sondern ein 120er Schild aufstellen!

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Dazu müssten wir wissen ob das 100 er Schild ein zusätzliches Schild Baustelle( Zeichen 123) als Gefahrenzeichen hatte. 

Hatte es diesen Zusatz, darf man danach wiederum 120 km/h fahren, hatte es das Gefahrenzeichen nicht gilt wiederum nur 100 km/h

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Dazu müssten wir wissen ob das 100 er Schild ein zusätzliches Schild Baustelle( Zeichen 123) als Gefahrenzeichen hatte. 

Hatte es diesen Zusatz, darf man danach wiederum 120 km/h fahren, hatte es das Gefahrenzeichen nicht gilt wiederum nur 100 km/h

Blödsinn! Das Zeichen 278-58 hebt

ALLE

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, völlig unabhängig davon, was da vorher für Schilder standen!

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Dazu müssten wir wissen ob das 100 er Schild ein zusätzliches Schild Baustelle( Zeichen 123) als Gefahrenzeichen hatte. 

Hatte es diesen Zusatz, darf man danach wiederum 120 km/h fahren, hatte es das Gefahrenzeichen nicht gilt wiederum nur 100 km/h

Blödsinn! Das Zeichen 278-58 hebt ALLE Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, völlig unabhängig davon, was da vorher für Schilder standen!

Selber blödsinn "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h" - Verkehrszeichen 278-58 nach StVO bedeutet das Zeichen und nichts anderes.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Dazu müssten wir wissen ob das 100 er Schild ein zusätzliches Schild Baustelle( Zeichen 123) als Gefahrenzeichen hatte. 

Hatte es diesen Zusatz, darf man danach wiederum 120 km/h fahren, hatte es das Gefahrenzeichen nicht gilt wiederum nur 100 km/h

Blödsinn! Das Zeichen 278-58 hebt ALLE Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, völlig unabhängig davon, was da vorher für Schilder standen!

So ist es. Die Zahl im Schild dient nur der Unterscheidung zum Zeichen 282, aber trotzdem gilt nach diesem Schild keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.

Wie andere schon geschrieben haben, muss man sich über die Fahrweise mancher Leute auch nicht mehr wundern. Erstaunlicherweise wollen diese Leute immer alle anderen in die Fahrschule schicken...

@Pepperduster:
Ja richtig und dann? Wo steht daß dann die letzte Begrenzung gilt? Es galt eine Begrenzung von 80 und diese wurde wieder aufgehoben. Demnach gilt für die Autobahn wieder Richtgeschwindigkeit.
Beweise mir das Gegenteil!

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Das Zeichen 278-58 hebt ALLE Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, völlig unabhängig davon, was da vorher für Schilder standen!

Mein Gott, lernt endlich mal euch klar auszudrücken! Ist doch echt ne Seuche hier.

Zeichen 278-58 hebt natürlich nicht alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, sondern nur die 80er Limitierung (deswegen steht da ne 80 drin).

Die 120er wurde von der 100er aufgehoben und nicht von 278-58. Die 100er wurde durch das 80er Limit aufgehoben und nicht durch 278-58.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Das Zeichen 278-58 hebt ALLE Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, völlig unabhängig davon, was da vorher für Schilder standen!
Mein Gott, lernt endlich mal euch klar auszudrücken! Ist doch echt ne Seuche hier.

Zeichen 278-58 hebt natürlich nicht alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, sondern nur die 80er Limitierung (deswegen steht da ne 80 drin).

Die 120er wurde von der 100er aufgehoben und nicht von 278-58. Die 100er wurde durch das 80er Limit aufgehoben und nicht durch 278-58.

Ja und somit gilt Richtgeschwindigkeit, da 120, 100 und 80 aufgehoben wurden.

Man stelle sich vor Landstraße, Überholverbot, Begrenzung auf 60 km/h. 500 Meter weiter wird das Limit auf 80 angehoben, weitere 1000 Meter weiter steht Zeichen 278-58. Und da behauptet ihr ernsthaft, dass jetzt wieder ein Limit von 60 gilt?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ja und somit gilt Richtgeschwindigkeit, da 120, 100 und 80 aufgehoben wurden.

Das habe ich auch schon auf Seite 1 geschrieben (mit Quelle), aber dummerweiser habt ihr mit eurer unpräzisen/falschen Ausdrucksweise wieder mal nur Verwirrung gestiftet.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Und da behauptet ihr ernsthaft, dass jetzt wieder ein Limit von 60 gilt?

Wer ist ihr und wer hat das behauptet?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


@Pepperduster:
Ja richtig und dann? Wo steht daß dann die letzte Begrenzung gilt? Es galt eine Begrenzung von 80 und diese wurde wieder aufgehoben. Demnach gilt für die Autobahn wieder Richtgeschwindigkeit.
Beweise mir das Gegenteil!

Das ist doch so einfach, Ende der Streckenbezogenen Geschwindigkeit 80 km/h bedeutet das das vorherige Schild  gilt, das habe ich oben aber schon erklärt.  Es gilt a) 100 km/h ohne Baustellen Gefahrenschild und mit Gefahrenschild gilt wiederum 120 km/h was ist daran so schwer zu verstehen ?

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