Verspiegeltes Visier legal ?

Hi, Ich hab mir am Samstag im Polo Online Shop folgendes im Zusammenhang mit einem HJC FG-15 bestellt:http://www.polo-motorrad.de/de/...-antifog-blau-verspiegelt-56035.html

Ich frage mich nun ob das Visier auch legal ist, da es einen Beipackzettel gibt auf welchem steht, dass das Visier nur für Rennstrecken oder zu Dekorzwecken benutzt werden darf und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Bei der Beschreibung steht allerdings dabei, dass alle Farben erlaubt sind, sofern sie nicht stark getönt sind. Auf Der Polo Page gibt es dieses Visier auch als stark getönt, welches Ich aber nicht bestellt habe.

Meine Frage ist, ob jemand das gleiche Visier benutzt und ob er mir Sagen kann, dass man das Visier auch - natürlich am Tage - im Verkehr benutzen darf.

Danke im Voraus 🙂

Beste Antwort im Thema

Um es klar zu stellen:

1. Sowohl getönte, als auch verspiegelte Visiere sind NICHT verboten, also erlaubt.

2. Dies gilt sowohl bei Tage, als auch bei Nacht.

3. Es wird auch bei einem Unfall keine Probleme mit der Versicherung geben (warum auch?).

4. Allenfalls kann es Einfluss auf die haftungsrechtliche Beurteilung eines Verkehrsunfalles haben, wenn man nachts mit einem getönten Visier in einen Unfall verwickelt wird.

Gesetzesgrundlage ist der § 21a StVO:

Hier steht geschrieben: "(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Viele denken, dass alles verboten ist und bestimmte Dinge dann erlaubt werden müssen.

FALSCH! Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

Und in der StVO wird die Frage des Visieres überhaupt nicht angesprochen - der Helm muss "geeignet" sein - das kann auch ein Jethelm ganz ohne Visier sein!

Es ist also nirgends gesetzlich verboten, ein verspiegeltes oder getöntes Visier zu fahren - weder bei Tag, noch bei Nacht - somit ist es erlaubt.

Damit sollte die Sache wohl klargestellt sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

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Das eigentliche Problem und die Unsicherheit bezüglich der Rechtssprechung ist in den Formulierungen begründet.

Es gibt in Deutschland keine genau definierte Anforderung an den Helm. Er muss lediglich ein »geeigneter Schutzhelm« sein -> § 21a Abs 2 StVO.

Also müssen weder Helm noch Visier geprüft sein. Somit sind getönte und verspiegelte Visiere zulässig - auch wenn sie nicht E-geprüft und somit homologiert sind.

Im Schadensfall kann einem die gegnerische (oder eigene) Versicherung eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen. Schließlich war deine Sicht eingeschränkt. Da wären wir dann bei § 23 StVO -> die Sicht darf nicht beeinträchtigt werden.

Aber: Auch Sonnenbrillen sind - bis zu einem gewissen Tönungsgrad - zulässig.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Also müssen weder Helm noch Visier geprüft sein. Somit sind getönte und verspiegelte Visiere zulässig - auch wenn sie nicht E-geprüft und somit homologiert sind.

Das ist schon richtig, aber was den Tönungsgrad, egal ob Sonnenbrille oder Visier, anbelangt, gibt es eben eindeutige Vorschriften. Und selbst wenn die Rennleitung vielleicht tatasächlich ein Auge zudrücken würde, was nicht sicher ist, so würde ich wg. der Haftungsfrage nichts fahren, was aus der Sicht der Tönungsklassen nicht zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von MicSan


...ist das ein Mangel der Ware.

auf welcher rechtlichen grundlage sollte hier ein mangel vorliegen? 😕

es gibt keine vorschrift, die besagt, das man artikel dementsprechend nach ihrer zulässigkeit kennzeichnen muss!

Zitat:

Damit hast Du auf jeden Fall ein Rückgaberecht

das hat er...

...aber nicht wegen dem angeblichen mangel, sondern weil es sich um einen fernabsatzvertrag handelt!

Warum kauft man etwas, ohne sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob der Gegenstand verwendet werden darf?
Einmal Google oder ne Mail hätte Klarheit geschaffen.
Egal, so gehts natürlich auch😁

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Zitat:

Original geschrieben von Sharan16


Warum kauft man etwas, ohne sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob der Gegenstand verwendet werden darf? [...]

1. Posting hier im Thread: Genau das hat er doch getan.

Im Onlineshop stand nichts.

Auf dem Beipackzettel stand dann der Text, welcher im ersten Posting zu lesen ist.

Daher lautet die aktuelle Frage wohl:

»Warum erst mal das erste Posting lesen wenn man gleich mal so einen ankacken kann?«

Antwort: »Weil es Sinn macht.«

Grüße, Martin

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