Versicherungswechsel während des Jahres
Hallo,
wir haben folgendes Problem: haben den Kündigungstermin zum 30.11.04 verpaßt. Da die neue Versicherung annähernd 200 Euro billiger ist, überlegen wir, ob wir den Wagen von meinem Freund auf mich ummelden, um die Versicherung wechseln zu können. Wer weiß, ob das möglich und vor allen Dingen auch erlaubt ist? Da es sich bei dem Wagen außerdem um ein Betriebsfahrzeug handelt, würden wir den Wagen nach ein paar Monaten dann wieder auf auf meinen Freund ummelden. Aber ist das rechtens?
Wäre lieb, wenn mir jemand antworten könnte, der sich in der Materie auskennt.
Lieben Dank, Windstein
14 Antworten
Wann bekommt Ihr denn immer Eure Versicherungsabrechnung?
Normalerweise kann man bis vier Wochen nach Zugang dieser Rechnung außerordentlich kündigen.
Wäre das Einfachste.
Re: Versicherungswechsel während des Jahres
Zitat:
Original geschrieben von windstein
Hallo,
wir haben folgendes Problem: haben den Kündigungstermin zum 30.11.04 verpaßt. Da die neue Versicherung annähernd 200 Euro billiger ist, überlegen wir, ob wir den Wagen von meinem Freund auf mich ummelden, um die Versicherung wechseln zu können.
Es gibt ne neue Versicherung ??? Welche meinst du ?
Wenn man Verträge schließt, sollte man diese halten, ich hasse nichts mehr, als diese Drückerei.
Trotzdem würde es so wie du es beschreibst funktionieren. WENN du die gleiche SF-Klasse hast, oder soll er VN bleiben ?
Christo
Abgesehen von dem betrieblichen Aspekt würde das funktionieren. Ich würde es trotzdem nicht so einfach machen, weil:
- Der Marktwert des Fahrzeugs durch 2 weitere Brief-Einträge verschlechtert wird. DAT, Schwacke usw. legen zwar keinen großen Wert auf die Anzahl der Vorbesitzer, auf dem Markt ist es aber ein Riesen-Unterschied, ob du einen Wagen "aus erster Hand" oder mit 3 Brief-Einträgen verkaufst
- Und du müsstest bei einem unterjährigen Vertrag Kurzzeittarif zahlen. Heisst: Der Spass (die Versicherung auf dich) wird deutlich teurer, wenn ihr dieses Jahr wieder auf deinen Freund übertragt. Würde also erst nächstes Jahr wieder Sinn machen.
Der betriebliche Aspekt: Da müsstet ihr sowieso erstmal prüfen, ob ihr das Auto ohne weiteres auf eine andere Person zulassen dürft. Ich denke tendenziell eher nicht.
Und dann noch ganz am Rande: Ich halte es für euer Pech, dass ihr zu spät verglichen habt. Jetzt solltet ihr meiner Meinung nach euren Vertrag einhalten. Ihr erwarten schließlich ebenfalls von eurem Vertragspartner (nicht nur im Bereich Versicherung), dass der sich an seine Verträge hält.
Schau auch mal hier rein, da ist eine etwas ähnliche Frage:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Das Thema hatten wir vor ein paar Tagen. Folge dem Link.
Ähnliche Themen
Also was ich da gelesen hab ist fast annähernd alles falsch.
1. Wer Kündigungsfristen versäumt hat über 300 Tage im Jahr gepennt.
2. Funktioniert es selbst mit Halterwechsel nicht weil der VERSICHERUNGSNEHMER einen Vertrag unterschrieben hat, in dem er bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres das Fahrzeug mit der "Fahrgestellnummer XYZ..." bei der entsprechenden Gesellschat versichert. Bei Rabattanfragen wird der Vorname Nachname Schadenfreiheitsrabatt Vertragsnummer Kennzeichen UND die Fahrgestellnummer abgefragt. Abhelfen würde hier nur ein Zahlendreher in der Fahrgestellnummer aber Gnade Gott beim Kaskoschaden wenn die FGST-Nr nicht stimmt. Dann geht der Finger im Arsch rund! Also daraus wird nix. Sicherlich ist es schon passiert daß es durchgeht aber nur wegen Schlamperei oder gar Unwissenheit. Also Finger weg von solchen Dingen, das sind nämlich keine Kavaliersdelikte! Könnt mit glauben, ich sitz an nächster Quelle!
Mit "1." hast du natürlich recht. Aber deine Ausführungen unter "2." kapiere ich kein Stück weit. Was willst du uns damit sagen? Dass man einen Versicherungsvertrag nicht vor dem 31.12. beenden kann (technisch gesehen kannst du es gerne als "unbezahltes Ruhen der Versicherung bis zum 31.12." bezeichnen)? Wenn ich dich richtig verstehe, versuchst du auszuführen, dass ich, wenn ich mein Auto einem wildfremden verkaufen würde, es trotzdem bis zum 31.12. auf meinen Namen weiter versichern müsste?
Nein natürlich nicht.
Wenn ein Halter- UND ein Versicherungsnehmerwechsel gemacht werden (Bei einem Fahrzuegkauf z.B) gibt es keine Fristen.
Hier wollte ja jemand während dem Jahr das Auto auf die Frau oder wen auch immer ummelden um die Versicherung zu wechseln. Das geht aber net weil er ja Versicherungsnehmer bleibt. Und er als Versicherungsnehmer hat den Versicherungsvertrag unterschrieben und das bis 31.12. egal wie oft er zwischendruch den Halter wechselt, so lange er VN bleibt. Deswegen funktioniert auch das Spielchen mit dem Abmelden und Anmelden nicht. Die Versicherer beziehen sich heutzutage auf die Fahrgestellnummer. Das bringt also nix. Beispiel:
Ich bin Halter und VN. Melde mein Auto auf die Frau um und wechsele Versicherung, bleibe aber VN. Die neue Versicherung fragt natürlich bei der alten an und will den Rabatt vom Biker1980 mit dem Kennzeichen SB-MW 5 und der Fahrgestellnummer...in dem Moment sehen die im System daß das Fahrzeug zwar umgemeldet ist, aber es sich hier um das gleiche Fahrzeug handelt und somit haben die die "älteren Rechte". Es ist wird ja differenziert zwischen Halter, Versicherungsnehmer, Eigentümer, Besitzer, Nutzer etc...
Das funktioniet also nicht!
Entweder kapiere ich überhaupt nichts mehr oder du denkst um fünfhundert Ecken. Wenn jemand extra die Versicherung wechseln will und sich überlegt dafür einen Halterwechsel zu machen, dann verstehe ich das selbstverständlich so, dass der Versicherungsnehmer gewechselt werden soll. Auch wenn das nicht explizit so da steht.
Hi,
@ytna: Nee, wart schon so gemeint, dass die nur den Halter wechseln wollen, Versicherungsnehmer aber gleich bleiben soll
@Biker: Bevor du sagst, dass alles falsch ist, lies bitte auch alles - der Link zum anderen Thread hatte hier schon für ausreichende Antwort gesorgt.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Biker1980
Also was ich da gelesen hab ist fast annähernd alles falsch.
Kannst du mir mal sagen was ? Schlaumeier hatten wir hier nun zur genüge.
Zitat:
Original geschrieben von Biker1980
Könnt mit glauben, ich sitz an nächster Quelle!
Und ich sitz mittendrin. 😁
Christo
Christo arbeitet beim DSF? *gg*
Grüße
Schreddi, der am Montach im DSF zu sehen war *lol*
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Christo arbeitet beim DSF? *gg*
Grüße
Schreddi, der am Montach im DSF zu sehen war *lol*
Ich wußte ich hatte nen gelb/ schwarzen Schal mit BMW Emblem gesehen. 😁
Christo
P.S. DSF = Deutsch-Sowjetische-Freundschaft ?
kurz und knapp ...
1-versuche beim alten versicherer aufgrund eines besseren angebotes rabatt zu bekommen
2-kündige außerordentlich wenn möglich
3-frag ob sie mit der aufhebung des vertrages auch ohne kündigungsmöglichkeit einverstanden sind
4 ummelden und dann kündigen etc ist für 200€ nicht wert - ansonsten helfen nur "tricksereien" die mehr oder weniger legal - also pssssst
Menno - kann das mal aufhören, dass die Antworten die schon da sind immer dreifach gegeben werden?
Und Anspielungen auf Tricks kann ich auch net leiden - gehört nicht hierher!
Grüße
Schreddi