Versicherungswechsel – SF-Klasse wird nicht vollständig anerkannt

Sachverhalt ist nach einem 5 Minütigem Telefonat geklärt, im Grunde genommen war meine Denkweise richtig.
Aber wozu mal kurz telefonieren wenn man tagelang hin- und herschreiben kann und sich im Kreis dreht (Ironie)

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Hallo zusammen,

ich möchte bald die Kfz-Versicherung wechseln und habe eine Frage zur Übernahme meiner Schadenfreiheitsklasse (SF).

Meine Situation:
Ich bin seit über 5 Jahren unfallfrei gefahren.
Ich war immer selbst Versicherungsnehmer und Halter.
Ich habe mit meinem Erstwagen begonnen und wurde regulär hochgestuft. Der Erstwagen hätte mittlerweile die SF 6 erreicht und wurde entsprechend über die Jahre hochgestuft. Der Erstwagen wurde mittlerweile verkauft und durch den Zweitwagen ersetzt, der nun mein Hauptfahrzeug ist.
Nun möchte ich die Versicherung wechseln, aber die neue Versicherung will mir nur SF 1 oder SF 2 anrechnen – mit der Begründung, dass es sich um eine „Zweitwagenregelung“ gehandelt hätte.

Antwort der aktuellen Versicherung:
Der Vertrag wurde zu Beginn (April 2023) mit einer „verbesserten Zweitwagenregelung“ in SF 4 eingestuft. Laut Versicherung hätte der Vertrag tatsächlich mit SF 1/2 im Jahr 2023 und SF 1 im Jahr 2024 beginnen müssen. Die SF 5 des Erstwagens wurde auf den Zweitwagen übertragen und gilt jetzt als SF 1 (tatsächlich SF 5). Ab 12.06.2025 wird dieser Vertrag auf SF 6 (tatsächliche SF 2) hochgestuft.

Was ich nicht verstehe:
Da der Erstwagen mit SF 5 gefahren wurde und der Wagen jetzt verkauft ist, müsste die SF 5 doch auf den Zweitwagen übertragen worden sein. Somit sollte der Zweitwagen die tatsächliche SF 5 haben und nicht nur als SF 1 geführt werden, oder?
Warum wird mir nun nur SF 1 oder SF 2 übertragen, obwohl der Zweitwagen nun als „Erstwagen“ geführt wird?

Meine Fragen:
Wie wird in solchen Fällen mit der SF-Klasse eines verkauften Fahrzeugs umgegangen, das die SF 6 bald erreicht hatte?
Sollte die SF 5 nicht auf den neuen Hauptwagen (Zweitwagen) übertragen und als tatsächliche SF übernommen werden?
Gibt es eine Möglichkeit, diese SF 5 bzw. bald SF 6 korrekt auf die neue Versicherung zu übertragen?

Ich hoffe, jemand hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir erklären, wie ich hier vorgehen kann.

Danke für eure Hilfe!

3 Antworten

Eine minimale Suche hier im Forum hätte alle Fragen beantwortet.

Wenn eine Sondereinstufung, z.b. Zweitwagen Regelung besteht, kann diese beim Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden, sonden nur die tatsächlich gefahrenen Jahre.

Was jederzeit geht, ist die SF Klassen untereinander zu tauschen. Der Zweitwagen, jetzt Erstwagen, kann die bessere Einstufung erhalten.

Es sieht so aus, als wäre der SF 5 vom Erstwagen, nach dessen Stilllegung nicht auf den Zweitwagen übertragen worden. Der SF 5 liegt wahrscheinlich noch unter der Vertragsnummer des Erstwagens

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. April 2025 um 12:02:46 Uhr:


Es sieht so aus, als wäre der SF 5 vom Erstwagen, nach dessen Stilllegung nicht auf den Zweitwagen übertragen worden. Der SF 5 liegt wahrscheinlich noch unter der Vertragsnummer des Erstwagens

Genau so war es, was ich in mehreren Nachrichten versucht habe zu erklären.

Erst nach einem Telefonat kam dann das "AHA" und es wurde geklärt

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