Versicherungswechsel - SF Einstufung
Hallo,
Ich habe ein Quad, welches ich Ende Juli 2011 gekauft habe.
Ich möchte die Versicherung wechseln.
Und jetzt habe ich einige Fragen bezüglich der Schadenfreiheitsklassen(SF).
Ich bin aktuell in SF0, da ich letztes Jahr nur einen Versicherungszeitraum von 5 Monaten hatte, weswegen keine Einstufung in SF1/2 zum 01.01.2012 in Frage kam, da diese einen Versicherungszeitraum von 6 Monaten vorraussetzt.
Am 01.01.2013 würde ich in SF1 eingestuft werden.
Nun möchte ich jetzt meinen Versicherung wechseln.
Stand Ende Juli wäre ich dieses Jahr knapp 7 Monate ohne Unfall, also würde ich theretisch in SF1/2(halbes Jahr unfallfrei) eingestuft werden können.
Aber eine Neueinstufung findet immer zum 01.01 eines Jahres statt.
Wenn ich jetzt den Versicherer wechsle, würde ich in SF 0 oder in SF1/2 eingestuft werden?
Holt sich die neue Versicherung die SF oder die unfallfreie Zeit bei der alten Versicherung?
Werde ich am 01.01.2013 trotz Versicherungswechsel in SF1 eingestuft?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Gruß Andreas
13 Antworten
Moin,
1. die Einstufung in die nächste SF Klasse erfolgt immer zur Hauptfälligkeit (prüfen wann diese ist, steht in der Police unter Ablauf des Vertrages).
2. Wenn Du einen vernümpftigen Fachmann oder Makler gehabt hättest, hätte dieser den Beginn auf den 30.06. rückdatiert, dann wäre bei Hauptfälligkeit ggf der 01.01.13 bereits in SF1/2 gestuft.
3. Wenn der Versicherer gewechselt wird, über nimmt dieser (nach Rückfrage beim Vorversicherer) den SFR.
Zitat:
1. die Einstufung in die nächste SF Klasse erfolgt immer zur Hauptfälligkeit (prüfen wann diese ist, steht in der Police unter Ablauf des Vertrages).
Ne, immer zum 1.1, die Gültigkeit der SFK ist ab der nächsten Hauptfällifkeit.
Zumindest bei der HUK-Coburg.
Zitat:
2. Wenn Du einen vernümpftigen Fachmann oder Makler gehabt hättest, hätte dieser den Beginn auf den 30.06. rückdatiert, dann wäre bei Hauptfälligkeit ggf der 01.01.13 bereits in SF1/2 gestuft.
Hab ich später auch erfahren.
Zitat:
3. Wenn der Versicherer gewechselt wird, über nimmt dieser (nach Rückfrage beim Vorversicherer) den SFR.
falsch. Laut Wikipedia:
Zitat:
Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder der Beitragssatz an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr, also quasi die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres.
Dementsprechend müsste ich doch in die SF1/2 kommen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von brauchle_andi
falsch. Laut Wikipedia:Zitat:
3. Wenn der Versicherer gewechselt wird, über nimmt dieser (nach Rückfrage beim Vorversicherer) den SFR.
Zitat:
Original geschrieben von brauchle_andi
Dementsprechend müsste ich doch in die SF1/2 kommen, oder?Zitat:
Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder der Beitragssatz an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr, also quasi die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres.
Rabattgrundjahr und ggf aufgelaufene Schäden, was ist denn das sonst ? SFR
Wenn Du zum 01.01. wechselst und in der Zwischenzeit kein Schaden ist. bekommst Du bei der neuen Vers. SF1/2
Und was ist daran falsch ??
Hast Recht^^
ich würde zum ersten August wechseln, da bei Motorrädern u.Ä. immer ein Jahr ab der Zulassung berechnet wird.
Aktuell bin ich in der SF0 und dieses Jahr 7 Monate ohne Unfall, also potentiell SF1/2. Da eine Änderung aber immer zum 1.1 statt findet bin ich immernoch in der SF0.
Aber meine Frage ist halt, ob ich in eine neue SFK eingeordnet werde, oder nicht.
So wie ich es verstanden habe, müsste beim Wechsel in die SF1/2 kommen, da die alte Versicherung der neuen Mitteilt, dass ich seit August 2011 unfallfrei bin, also ein halbes Kalenderjahr.
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Ne das geht nicht zum 01.08., kündigen kannst nur zur Hauptfälligkeit (01.01.) mit Frist von 4 Wochen (kannst jetzt aber schon kündigen zum 01.01.)
Die SFR Einstufung erfolgt immer zur Hauptfälligkeit und muß mindestens 1 Kalenderjahr bestanden haben, also zum 01.01.13 dann in SF1/2 bei der neuen Vers., wenn kein Schaden passiert.
SF1 wäre nur dann möglich, wenn letztes Jahr der Vertragsbeginn auf den 30.06. zurückdatiert worden wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ne das geht nicht zum 01.08., kündigen kannst nur zur Hauptfälligkeit (01.01.) mit Frist von 4 Wochen (kannst jetzt aber schon kündigen zum 01.01.)
Und warum muss ich dann den Versicherungsbeitrag immer für Juli bis Juli bezahlen? Hab erst vor ein paar Tagen die neue Rechnung bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von brauchle_andi
Und warum muss ich dann den Versicherungsbeitrag immer für Juli bis Juli bezahlen? Hab erst vor ein paar Tagen die neue Rechnung bekommen.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ne das geht nicht zum 01.08., kündigen kannst nur zur Hauptfälligkeit (01.01.) mit Frist von 4 Wochen (kannst jetzt aber schon kündigen zum 01.01.)
Dann dürfte die Hauptfälligkeit der Juli sein und nicht der 01.01. (Jahreszahlung ?) und dann natürlich auch zu dem Zeitpunkt kündbar.
Du hattest aber Hauptfälligkeit den 01.01. angegeben.
Natürlich übernimmt die neue Vers. den für dieses Jahr gültigen SFR. Du solltest aber bei der neuen Vers. die Hauptfälligkeit den 01.01. wählen, damit Du im Januar gleich heruntergestuft werden kannst (wenn kein Schaden anliegt).
Aber das Problem ist halt, dass ich aktuell im SF0 bin, und beim Versicherungswechsel eine Einstufung in SF1/2 stattfinden müsste.
Geht des?
wie oben beschrieben, der neue Versicherer übernimmt nur SF0 bis zum 01.01., dann bekommst Du SF1/2.
OKay, danke für deine Hilfe.
Ich versuch es jetzt bei der lokalen R+V, da bekomme ich eine SOndereinstufung wegen meiner ELtern.
halte aber auch den preis im auge.
eine guenstigere SF einstufung bedeutet ja nicht zwingend weniger betrag.
Stimmt schon , aber wenn ich jetzt in SF 1 komme, bringt es mir, wenn ich in nem Jahr oder so ein Auto kaufe, schon n bisschen was.
Ausserdem zahl ich lieber n paar € mehr, und hab dann n Ansprechpartner bei meiner Bank, als wie wenn ich bei der HUK24 bin, und nur per Mail Kontakt aufnehmen kann...
Die HUK24 will mich in SF0 einstufen -> 55€ pro Jahr.
Bei der R+V kann ich in SF3 beginnen, wenn ich das Quad auf meinen Vater anmelde, da er einen landw. Betrieb hat.
Kostet auch 55€.
Ich versichere es jetzt lieber beim lokalen Versicherungsmakler, wo wir so ziemlich alle Autos haben, auch wenn es langfristig teurer ist...