Versicherungsvertrag von 1969 kündigen?
Moin,moin.
Ich habe zwei alte KFZ Haftpflichtverträge mit Teilkasko aus dem Jahr 1969 und 79 ohne SF Klassen (Zugmaschine).
Der Vertreter will neue machen bei denen ich weniger bezahlen muss aber auch SF Klassen habe. Da wir deutschen immer weniger Rechte haben von Jahr zu Jahr (dürfen Köterrasse genannt werden) bin ich da skeptisch.
Jemand dabei der Hintergrundwissen hat ob meine Angst unbegründet ist?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich kann dir nur raten, den Vertrag umzustellen. Die neuen Verträge Zugmaschinen erwerben auch einen SF.
Wenn die Versicherung die bisherigen schadensfreie Jahre anerkennt, was die i.d.R. auch machen, hast du nämlich 2 Verträge mit SF 35.
Die kannst du auch für Autos nutzen oder sogar für LKW über 3,5 to nutzen.
Dann fängst du bei Zugmaschine wieder bei SF0 an, aber so groß ist der Beitragsunterschied bei Zugmaschinen auch nicht. Dafür würdest du ja bei en PKW sparen.
Ich sehe eigentlich nur Vorteile und die Bedingungen wurden ja auch in den Jahren verbessert.
40 Antworten
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:25:01 Uhr:
Die klassischen Versicherungsvermittler bekommen bei Kfz-Versicherungen in der Regel eine Provision in Prozentualer Höhe (bei Kfz in der Regel 5-10 %) vom netto-Versicherungsbeitrag.
Folge: Wenn der Beitrag niedriger ist, dann gibt es auch weniger Provision.
Möglich ist, dass der "Verkäufer" diese Einsparung und Deine Dankbarkeit in weiteren Verträge umzumünzen versucht. An sich nicht verwerflich und vielleicht ja auch zu Deinem Vorteil.
Aha. Danke der Information. Sicherlich will ich wie gesagt ein Wohlwollen nicht in Abrede stellen. Meine Vorsicht gilt eher den Dingen welche die Berater selber nicht wissen. ;-) Das sind meist die interessantesten Baustellen bei denen es nicht nur um ein paar Euro gehen muss.
Mal so als Vergleich den Fahrzeugbrief: Im neuen wird entgegen EU Verordnung ausgewiesen, dass der Halter nicht der Eigentümer ist oder so ähnlich. Das machen die Damen und Herren bei den ausstellenden "Behörden" auch nicht absichtlich, mir bringt das Wissen vielleicht nicht viel aber wer weiß ob das Wissen noch zu was Nutze ist.
Eigentlich macht der Berater nur einen Tarifwechsel und da gibt es vielleicht auch gar keine Provision.
Das die Teilkasko nur maximal den Zeitwert erstattet ist Dir hoffentlich bekannt. Bei so alten Traktoren kann es durchaus sein, dass da kaum noch Regulierungshöhe übrigbleibt, nach Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 7. Dezember 2017 um 22:08:34 Uhr:
Das die Teilkasko nur maximal den Zeitwert erstattet ist Dir hoffentlich bekannt. Bei so alten Traktoren kann es durchaus sein, dass da kaum noch Regulierungshöhe übrigbleibt, nach Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wie gesagt schaun ma mal. Vielleicht war es 1969 ja noch anders... Ich hatte bei der Gebäudeinventarversicherung den Anbieter geändert:
Der neue Vertreter: zu Neuwert die Maschinen versichern geht nicht.
Ich: Doch das hatte ich bei der Konkurrenz, Steht im Kleingedruckten.
Er: Nein,das gibt es nicht.
Ich: Doch
Er: Nein
Dann hatte er mich überzeugt, dass ich mich geirrt habe aber als ich den Wisch wieder fand merkte ich, dass ich Recht hatte. *lach*
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Bzgl. Fahrzeugbrief: Egal ob es vorher drin stand oder nicht aber Halter war noch nie zwingend der Eigentümer. Siehe Banksicherheit oder Leasing. Halter kann jeder sein, Eigentümer ist der der die tatsächlichen Eigentumsrechte hat.
Ob hier überhaupt eine Kasko notwendig ist, müsste man überlegen. Vom Zeitwert ist das FZG 0 Euro wert. Also nach Zeitwert, gibt es nichts mehr für den Traktor.
Sollte er im guten Zustand sein und man noch im Schadenfall etwas wollen, sollte man ein Wertgutachten oder zumindest ein Kurzgutachten erstellen lassen und der Versicherung eine Kopie einreichen, egal ob man den Vertrag umstellt oder nicht. 😉
Nur zur Info, in den alten Bedingungen 1969 oder so, gibt es nichts was besser wäre als in den neuen Bedingungen.
Außer die "unbegrenzt" Deckung in der KH.
In der TK sind die neuen "viel" besser, aber wie gesagt ob es in TK überhaupt was gibt ist fraglich.
Bin gespannt ob die die Bedingungen überhaupt noch haben. 😉
Nach neuem Verbraucherschutzgesetz ist der Vermittler zur Beratung verpflichtet. Und ein gewissenhafter AV teilt einem auch mit, wenn es günstiger wird. Wenn es günstiger wird, gibt es natürlich weniger Provision. Dafür kommt er aber mit dem Kunden ins Gespräch und kann ihn auf Versorgungslücken hinweisen. 😉
]@GustavSturm
Abwarten. :-D
Ja sowas sollte man natürlich überlegen. Wir Landwirte haben es eigentlich nur wegen Glasbruch sage ich mal so. Ansonsten denke ich schon, dass der Marktwert entscheidend ist und da ist so ein Fendt immer etwas wert wenn auch nicht ein Vermögen. Ich denke 33% des Neupreises (16.000 DM) sind aber locker drin.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2017 um 12:07:22 Uhr:
Bzgl. Fahrzeugbrief: Egal ob es vorher drin stand oder nicht aber Halter war noch nie zwingend der Eigentümer. Siehe Banksicherheit oder Leasing. Halter kann jeder sein, Eigentümer ist der der die tatsächlichen Eigentumsrechte hat.
Darum geht es eigentlich nicht, sondern dass die aktuellen Briefe gegen deren eigenen Gesetze verstoßen. Und das findest Du überall ohne jetzt ins Detail zu gehen.
Zitat:
@heavyfarmer schrieb am 8. Dezember 2017 um 16:09:03 Uhr:
]@GustavSturm
Abwarten. :-DJa sowas sollte man natürlich überlegen. Wir Landwirte haben es eigentlich nur wegen Glasbruch sage ich mal so. Ansonsten denke ich schon, dass der Marktwert entscheidend ist und da ist so ein Fendt immer etwas wert wenn auch nicht ein Vermögen. Ich denke 33% des Neupreises (16.000 DM) sind aber locker drin.
Ich glaube das ein Traktor noch einiges wert ist, aber im Fall eines Totalschadens (Traktor steht in der Scheune und die brennt ab oder Diebstahl) muss man den Wert nachweisen. Daher sind zumindest Fotos im Versicherungsordner im Schadenfall nicht schlecht. 😉