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Versicherungsverlauf

Themenstarteram 20. Oktober 2018 um 2:08

Guten Tag in dieses Forum,

ob ich richtig bin, weiß ich jetzt nicht wirklich.

Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen?

Kann man irgendwie herauskriegen, bei welcher Versicherung ein PKW während seines " Autolebens" versichert war?

Hintergrund:

EZ des PKW war 1990 - das Auto wurde 1994 verkauft.

Der Käufer meldete es nicht um - daraufhin wurde durch meine Mutter die Stilllegung 5 Monate später beantragt. Sie zog dann ins Ausland und wir hörten nichts mehr von dem Auto.

Meine Mutter verstarb vor 12 Jahren.

Nun erreichte mich - als Erbin - ein Vollstreckungsbescheid für nahezu 24 Jahre nicht gezahlte KFZ Steuer.

Leider habe ich nur einen KFZ Steuerbescheid - der war dem Vollstreckungsbescheid beigefügt -, auf dem steht, dass auf Grund der Abmeldung im Februar 2017 noch 180€ Steuern zu zahlen sind, sowie die 24 Jahre Steuer, Säumnisszuschläge etc.

Man will mir jedoch nicht sagen, wer das Auto abgemeldet hat - Datenschutz.

Auf kleinem Dienstweg habe ich erfahren, dass auf das KFZ Zeichen tatsächlich nur ein Halter eingetragen ist - bis heute meine Mutter - als aktive Halterin.

Ich kann gar nicht fassen, dass es tatsächlich möglich sein soll, dass jemand 25 Jahre mit dem Auto gefahren sein soll, ohne Steuern oder Versicherung zu bezahlen.

Da ich beim Finanzamt nicht weiterkomme, meine Hoffnung über die Versicherungen heraus zu bekommen, wer das Auto gefahren ist.

Der Käufer von damals lebt auch schon nicht mehr.

Natürlich habe ich mit der Vollstreckungsstelle gesprochen und den Fall geschildert. Viel Hoffnung hat man mir jedoch nicht gemacht, da offensichtlich ja alles " rechtmäßig" ist.

Danke für Tipps und Ideen

schönes Wochenende wünscht

Sonnenschein

Beste Antwort im Thema

Der Anwalt wird die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht erwirken können. Einfach die Nerven und die Ruhe bewahren. Die Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle werden danach ausgesucht, dass sie stur machen, was der intelligente Teil der Büroaustattung (Pc) ihnen befielt. ;)

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Das ist eigentlich unvorstellbar, zumindest für einen so langen Zeitraum von 24 Jahren.

Es gibt eine Verjährungsfrist, die meines Wissens fünf Jahre ab Jahresende beträgt.

Wo das Fahrzeug versichert war, könntest du versuchen, über den Zentralruf der Autoversicherungen herauszubekommen:

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Übrigens ist mittlerweile eigentlich der Zoll für die Kfz-Steuer zuständig:

http://www.zoll.de/.../ansprechpartner-kontaktstellen_node.html

Du musst gegen die Vollstreckung gerichtlich vorgehen. Bei nachgewiesenem Verkauf ist die Nachhaftung für die Kfz-Steuer zeitlich sehr begrenzt. Die Vollstreckungsstelle des FA ist nur ein Vollzugsorgan. Die sind unqualifiziert in den dahinter stehenden Fragen. Sie prüfen mitunter nichteinmal, ob sie überhaupt einen vollstreckgaren Titel haben. Die Aufforderung zur Forderungsdurchsetzung erfolgt meist elektronisch und der Rest interessiert die nicht.

Mich würden Scans oder Fotos des Vollstreckungsbescheids interessieren, die persönlichen Daten könnten geschwärzt oder abgedeckt werden.

Ich bin auch unsicher, inwieweit du als Erbe überhaupt nach so langer Zeit eintrittspflichtig bist, da wäre ggf. eine Rechtsberatung sinnvoll.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2018 um 11:07:43 Uhr:

Du musst gegen die Vollstreckung gerichtlich vorgehen. Bei nachgewiesenem Verkauf ist die Nachhaftung für die Kfz-Steuer zeitlich sehr begrenzt. Die Vollstreckungsstelle des FA ist nur ein Vollzugsorgan. Die sind unqualifiziert in den dahinter stehenden Fragen. Sie prüfen mitunter nichteinmal, ob sie überhaupt einen vollstreckgaren Titel haben. Die Aufforderung zur Forderungsdurchsetzung erfolgt meist elektronisch und der Rest interessiert die nicht.

...zumal ja die Stilllegung beantragt wurde.

@TE:

Gibt es dazu einen Nachweis?

Ich denke auch das da ein Anwalt oder vorab ein klärendes Gespräch mit dem Zoll sinnvoll ist.

Bist du im ADAC oder RS-versichert??

Themenstarteram 20. Oktober 2018 um 14:32

Danke für die Antworten.

Sicher ist der Gang zu einem Anwalt unvermeidlich.

Das Hauptzollamt Ulm hat den Bescheid bei der ABMELDUNG des Fahrzeuges erstellt und an die Adresse meiner verstorbenen Mutter hier in D geschickt. Da sie ja nun mal da nicht mehr wohnt, wird wohl eine postalische Zustellung nicht gelungen sein.

In dem Bescheid wird die Steuer von Mai 2016 bis Februar 2017 mit 180.-€ erhoben.

Ferner sind zu entrichten ~ 1900.-€ an Säumniszuschläge für die Jahre 2000 bis 2016 und rund 1100.-€ KFZ Steuer.

Es sieht tatsächlich so aus, dass der Käufer das Auto nie umgemeldet hat und nie Steuern gezahlt hat.

Aber geht das überhaupt?? Wie war das Auto denn versichert? Gar nicht??

Natürlich habe ich schon in Ulm angerufen. Eine sehr schnippische Dame erklärte mir, dass alles seine Richtigkeit

hätte und ich das zahlen müsse. Auf meine Frage wie meine tote Mutter letztes Jahr denn das Auto abgemeldet hätte, sagte sie nur, dass sie das ja wohl nicht wissen könnte!

Ich möchte versuchen über das Kennzeichen rauszukriegen, ob und wie das Auto versichert war bzw. wer denn die Versicherung bezahlt hat. Wenn das Auto nicht versichert war - das wäre schon der Hammer, oder??

Ich habe den Kaufvertrag und auch die beantragte Stilllegung in den Unterlagen meiner Mutter gefunden und an das Hauptzollamt Heilbronn weitergeleitet, ABER das hat für die Vollstreckung keine befreiende Wirkung. Die einzige "befreiende" Wirkung ist der Nachweis der Zahlung bzw. eben die Zahlung -wurde mir dort erklärt.

Natürlich möchte ich NICHT zahlen!

Daher suche ich ja auch den Fahrzeughalter, vielleicht hat er ja doch irgendwie gezahlt!

Vielen Dank!

Schönen Tag noch...

Du unterliegst einem Irrtum.

Abmelden kann jeder das Fahrzeug.

Selbst wenn du zahlungspflichtig bist, hättest du aber einen Anspruch gegen den jeweiligen Halter, wobei das durchaus mehrere sein können.

Der Anwalt wird die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht erwirken können. Einfach die Nerven und die Ruhe bewahren. Die Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle werden danach ausgesucht, dass sie stur machen, was der intelligente Teil der Büroaustattung (Pc) ihnen befielt. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2018 um 19:36:33 Uhr:

Der Anwalt wird die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht erwirken können. Einfach die Nerven und die Ruhe bewahren. Die Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle werden danach ausgesucht, dass sie stur machen, was der intelligente Teil der Büroaustattung (Pc) ihnen befielt. ;)

Haha... Beamtenbashing ist doch immer wieder gut für einen schnellen, billigen Lacher. Nur schade, dass sogar kompetente Leute wie du, lieber Paul, es für nötig halten darauf zurück zu greifen.

Aber wie der geschilderte Eindruck entsteht, kann ich gut verstehen. Mitarbeiter von Vollsteckungsbehörden sind gewöhnlich weder dazu befugt, noch dazu ausgebildet, die Rechtmäßigkeit der ihnen zugeleiteten Vollstreckungsaufträge zu prüfen. Mehr noch als das sind sie an mehr oder weniger kreative Ausreden der Vollstreckungsschuldner gewöhnt, so dass sie grundsätzlich jeden Einwand zunächst mal als billige Ausflucht ansehen.

Das gilt vor allem dann, wenn dieser Einwand nur telefonisch vorgebracht wird.

Es ist reine Glückssache, wen man bei so einem Anruf an die Strippe bekommt. Das liegt daran, dass heutzutage fast jeder glaubt sich mit einem Anruf aus den größten Schwierigkeiten rausquatschen zu können. In manchen Behörden besteht daher die erste Verteidigungslinie der Telefonisten aus Hilfskräften mit wenig Ahnung und dickem Fell, welche vor allem Querulanten abwimmeln sollen.

Diese Mitarbeiter erkennen leider oft nicht, wenn ein Kunde mal einen Einwand hat der es Wert wäre geprüft zu werden.

Auf der anderen Seite halte ich es aber auch für naiv zu glauben, dass man so eine Sache mit einem telefonisch geäußerten "aber das haben wir doch damals mitgeteilt" aus der Welt schaffen zu können.

Ich empfehle daher, Einwände wie im vorliegenden Fall schriftlich vorzubringen und gleich Nachweise beizufügen, die die eigenen Angaben bestätigen - in diesem Fall zum Beispiel eine Kopie der damaligen Verkaufsunterlagen und des Antrags auf Abmeldung.

Es gibt zwar Verwaltungsbedienstete die auch dann noch nicht anfangen zu denken und weiter Dienst nach Vorschrift machen, aber das sind heutzutage doch erfreulicher Weise immer weniger und man hat eine reale Chance das eine sachgerechte Entscheidung getroffen wird.

Das hat mit bashing nichts zu tun. Die Vollstreckungsstelle latscht sogar los, ohne den zu vollstreckenden Titel in der Hand zu haben. Diese Vollstreckungsvorausetzung zu prüfen ist aber - wie sage ich das jetzt in nett - nicht sehr anspruchsvoll. ;)

Das einzige Abwehrinstrument ist ein Antrag beim Amtsgericht des Wohnsitzes auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. So bekommt man auch die erneute Sachprüfung angestoßen.

Das Auto wurde 1994 verkauft

In dem Bescheid wird die Steuer von Mai 2016 bis Februar 2017 mit 180.-€ erhoben.

Ferner sind zu entrichten ~ 1900.-€ an Säumniszuschläge für die Jahre 2000 bis 2016 und rund 1100.-€ KFZ Steuer.

Die Mutter verstarb vor 12 Jahren, also ca. 2006.

Da passt doch so einiges nicht zusammen, weder die Zeiträume, noch die Beträge.

Für mich kaum vorstellbar, dass weder Finanzamt noch Zoll sich seit 1994 nicht wegen ausstehender Zahlungen gemeldet, gemahnt und/oder die Zwangsabmeldung verfügt haben.

Da kann man als Aussenstehender nur lesen und staunen.

Steuer kann im Laufe der Jahre erhòht worden sein...

Vielleicht Auto ohne Kat? Oder ungeregeltem?

War die Mutter überhaupt korrekt abgemeldet vom damaligen Wohnsitz?

Wurde Versicherung evtl.von anderem Konto weiter abgebucht?

Viele Fragen.

Hallo @Sonnenschein344

gibt es schon neue Erkenntnisse??

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