Unterbrechung des Versicherungsverlaufes
Hallo,
ich hatte bis zum 31.05.2009 ein eigenes Auto versichert und im Jahre 2009 einen Unfall. Soweit ich mich erinnere war ich schon in SF 14.
ich fahre seitdem einen Dienstwagen und will demnächst wieder ein Auto zulassen.
jetzt informiere ich mich gerade, wie es sich mit meinem Rabatt verhält.Meine alte Versicherung habe ich schon mal angeschrieben.
Zu lesen ist überall, dass man nach einem Unfal "im Folgejahr" hochgestuft wird. Ich war aber in 2010 (= Folgejahr) gar nicht mehr versichert.
In den Fragebögen wird man immer gefragt, ob man in den letzten 3 jahren einen Unfall hatte. das habe ich auch nicht (werde mitte 2012 den Wagen zulassen, dh. mehr als 3 Jahre nach dem Unfall)
Kann es sein, dass ich da Glück habe? Dass mein neuer Versicherer bei Nachfrage bei meinem alten Versicherer den alten SF-Rabatt gemeldet bekommt, obwohl ich 2009 noch einen Schaden hatte? Theoretisch dürfte ich doch noch nicht zurückgestuft, bzw. hochgestuft worden sein, weil ich 2010 keine Versicherung hatte. Oder werden auch gekündigte Verträge rückwirkend hochgestuft?
16 Antworten
soweit ich weiss, wirst du sofort hochgestuft.
du merkst es nur erst bei der naechsten fälligkeit (2010; die bei dir ja nicht erfolgte).
was mich auch interessiert, ist, ob mir das unfallfreie fahren des dienstwagen von 2009 bis 2012 anerkannt wird. aber ich vermute, dass das bei jedem versicherer anders gehandhabt wird. eine bescheinigung meines arbeitgebers dürfte kein problem sein.
Normal meldet der Vorversicher ein GDV Rabattgrundjahr. Bei Dir in diesem Fall das Jahr mit einem Schaden. Eigentlich ist das die Regel. Gibt aber auch Ausnahmen. Die schadenfreie Zeit beim Arbeitgeber wird eigentlich nicht anerkannt, aber wie immer gibt es hier auch Ausnahmen und ich könnte mir vorstellen, dass es Versicherer gibt, welche das anerkennen.
Lejockel
Moin,
in den Antrag für das neue noch nicht zugelassene KFZ wird gefragt, ob schon mal eine KFZ Versicherung auf Deinen Namen gelaufen ist, diese sollte auch wahrheitsgemäß mit Versicherungsnummer beantwortet werden, denn der Vertrag ist mit dem Schaden in einer spezillen Datenbank gespeichert.
Wenn nach dem Schaden gefragt wird, solltest Du den in 2009 auch angeben, ich meine, hier wird nach Kalenderjahren gefragt, nicht nach verstrichene Zeit.
Dein Dienstwagen hat mit der Sache nichts zu tun.
Welchen SFR Du in 2012 bekommst, hängt von der Rückstufungstabelle Deines neuen Versicherers ab, bestätigt wird in 2009 (Du hast SF14 angegeben) mit 1 Schaden.
Solltest Du bei dem alten VR eine Sondereinstufung gehabt haben, wird diese beim neuen Versicherer nicht übernommen.
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okay. ich habe mal bei einem potentiellen neuen versicherer , admiraldirekt = günstigster im vergleich , nachgefragt, wie ich dort eingestuft werden würde. alternativ könnte ich mich auch bei meinem vater mit einem zweitwagen verichern. er hat zwar sf24 bei der devk, aber ich glaube, dass das trotzdem teurer wäre. vermutlich falle ich ca. 2 stufen zurück.
Zitat:
Original geschrieben von trabajador5
okay. ich habe mal bei einem potentiellen neuen versicherer , admiraldirekt = günstigster im vergleich , nachgefragt, wie ich dort eingestuft werden würde. alternativ könnte ich mich auch bei meinem vater mit einem zweitwagen verichern. er hat zwar sf24 bei der devk, aber ich glaube, dass das trotzdem teurer wäre. vermutlich falle ich ca. 2 stufen zurück.
Lese mal das Thema "Admiral-Direkt" im gleichen Forum.
ich war vorher bei der allianz24, die jetzt offenbar allsecur heisst. die war im vergleich nur unwesentlich teurer. Mal sehen, wie die sich bzgl. meines rabattes äußern.
Hallo,
die admiraldirekt hat mir geantwortet:
Wenn uns Ihre Vorversicherung Aliianz24 die SF-Klasse 14 und einen belastenden Haftpflichtschaden mitteilt, so erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags bei uns in der SF-Klasse 6.
statt 40% dann also 55%.
das ist ja ein ganz schoener sprung. gleich um 8 klassen.
ich werde das auto nur für ein paar monate anmelden und wieder verkaufen. wie ist es dann,wenn man ein auto nie das ganze jahr versichert? bleibt man dann für immer in der SF6? kann ich nur weiterkommen,wenn ich ein auto mindestens ein jahr versichert habe und unfallfrei fahre? oder werden alle versicherungszeiten addiert, auch wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken?
du sinkst, wenn das fahrzeug mehr als 180tage im versicherungsjahr versichert war.
(ob diese zusammenhaengend sein muessen weiss ich grade nicht)
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
du sinkst, wenn das fahrzeug mehr als 180tage im versicherungsjahr versichert war.
(ob diese zusammenhaengend sein muessen weiss ich grade nicht)
okay, also ein halbes jahr. so lange werde ich dieses auto wahrscheinlich nicht angemeldet haben. von der sf6 in die sf7 macht 5% unterschied, von 55% auf 50%.
dann würde es wohlauch nichts bringen,wenn ich das auto als zweitwagen bei meinem vater anmelde.der ist bei der devk. ich habe gelesen, dass zweitwagen bei den meistenversicherungen in die sf 1/2 kommen, also 140%.
möglicherweise könnte es helfen, wenn man das persönliche gespräch sucht. vielleicht ist da noch was drin und man berücksichtigt die unfallfreien zeiten mit dem dienstwagen.
Habe jetzt auch >Nachricht von der Allianz:
Ihr Vertrag bei uns endete mit der SF 14 am 20.05.2009. Im Jahre 2010
haben wir auch einen Haftpflichtschaden reguliert. Dieser würde Ihren
Schadenfreiheitsrabatt SF 14 bei Neuabschluss eines Vertrages belasten.
Nach Rückstufung landen Sie gemäß unserer aktuellen Bedingungen in der
SF 4.
Das ist also ein Unterschied. Bei admiraldirekt werde ich in SF6 zurückgestuft und bei allsecur in die SF4.
Ein preisvergleich alleine ist also nicht aussagefähig .Ich brauche auch Infos über die Rückstufungspolitik der einzelnen Versicherer. Gibt es darüber irgendwo Informationen? idealerweise stelle ich mir eine Übersicht vor.
Eine Übersicht kenne ich nicht.
"Rückstufungspolitik" kannst du einfach anhand der Rückstufungstabellen sehen. Diese sind in den AKB zu finden, die du dir von jedem Versicherer online runterladen kannst.
Beachte allerdings, dass es auch von einem Versicherer mehrere Tarife mit unterschiedlichen Rückstufungstabellen geben kann.
ich habe mal bei Confidon angerufen. Die haben mir wiederum die Auskunft gegeben, dass sie beim alten Versicherer nachfragen und dann dessen Neueinstufung übernehmen. Bei Confidon käme ich also auch in die SF4. Directline würde mich auch in die SF 6 einstufen.
Bei Directline könnte mein Vater einen Zweitwagen mit seinem Rabatt versichern.
Das billigste Angebot für mich selber wäre mit SF 6 bei admiraldirekt: 187,21 €
Wenn ich richtig recherchiert habe, dann würde das Auto als Zweitwagen meines vaters bei Directline 104,80 € kosten.
das wären pro Monat 6,87 € weniger. Da das Auto wohl höchsten 3 Monate durch mich versichert sein wird, werde ich wohl nicht machen.
Gesetzt den fall, ich habe einen Schaden. Würde mein vater dann auch mit dem Erstwagen zurückgestuft werden?