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Versicherungsverhältnis eines abweichenden Halters beenden?

Themenstarteram 15. März 2011 um 17:04

Hallo Experten! ;-)

Heute habe ich einen kniffligen Fall für euch. Ich fange mal mit der Vorgeschichte an.

Vor langer langer Zeit ließ sich mein ahnungsloser Vater von einem Vertreter über KfZ-Versicherungen beraten. Glücklich über geringe Beiträge fuhr er über 10 Jahre mit der angebotenen und abgeschlossenen Versicherung umher. Soweit, so gut.

Auf Wunsch meiner Eltern, mich mit der KfZ-Versicherung zu beschäftigen und gegebenenfalls eine günstigere Alternative zu finden, bin ich neulich auf eine seltsame Entdeckung "gestoßen". Der Vertreter hat damals eine fiktive Lebensgemeinschaft zwischen einem Unbekannten und meinem Vater konstruiert und meinen Vater als abweichenden Halter und nicht Versicherungsnehmer eingetragen. Seit 2005 besitze ich auch einen Führerschein und bin als Fahrer eingetragen.

Unsere Überlegung geht nun dahin:

Ich möchte das Auto von meinem Vater kaufen, auf mich zulassen und es selbst versichern. Es sprechen viele Gründe dafür:

1) das Auto bleibt zunächst eh in der Familie

2) mein Vater wird kein eigenes Fahrzeug mehr brauchen bzw. zulassen | meine Mutter fährt kein Auto | keine weiteren Mitglieder

3) ich (23) soll an der eigenen SFK "arbeiten"

4) der derzeitige Beitrag über 233€ (1/4-jährlich) bei 55% und nur für Haftpflicht -> HILFE!

5) Gegensatz: der neue Beitrag von einer anderen Gesellschaft wäre bei ca. 180€ (1/4-jährlich) bei 140% und Haftpflicht.

Und nun bin ich mir bei einer Sache nicht sicher. Wenn der Eigentum des Autos auf mich übergegangen ist, reicht es wenn ich das Auto bei der Zulassungsstelle ummelde, um die alte Versicherung loszuwerden oder muss ich das Auto ab- und wieder anmelden? Ich bin bei der aktuellen Versicherung ja auch als Fahrer eingetragen. Wie mache ich das am besten und rechtlich saubersten? Haben wir sonst irgendwelche Aspekte nicht beachtet?

Ich würde mich über einige Tipps und Tricks sehr freuen.

Freundliche Grüße

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16 Antworten

halterwechsel / ummelden reicht.

Themenstarteram 15. März 2011 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

halterwechsel / ummelden reicht.

Ich glaub, ich hab mich undeutlich ausgedrückt. Ich möchte nicht nur das Auto von meinem Vater kaufen, sondern auch die Versicherung wechseln und eigener Versicherungsnehmer werden.

bei halterwechsel ist immer auch ein versicherungswechsel moeglich.

daher sehe ich da kein problem.

du bist ja z.zt weder versicherungsnehmer noch halter.

wie bekommt denn der unbekannte post von der versicherung? ^^

Themenstarteram 15. März 2011 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

bei halterwechsel ist immer auch ein versicherungswechsel moeglich.

daher sehe ich da kein problem.

du bist ja z.zt weder versicherungsnehmer noch halter.

Hm okay. Das hört sich schon mal ganz gut an. Wie ist es eigentlich, wenn die KfZ-Steuer weiterhin vom Konto meiner Eltern gezogen werden soll. Ich habe gehört, dass es möglich ist. Was muss ich dazu machen? Vollmacht oder so?

 

Zitat:

wie bekommt denn der unbekannte post von der versicherung? ^^

Wir kriegen Post von der Versicherung und der Briefkopf sieht ungefährt so aus:

Herrn

Uns Unbekannter

Unsere Straße 12 bei UNSERNAME

12345 Musterstadt

Auf die damalige Frage meiner Eltern warum dort ein uns nicht bekannter Name drin steht, sagte der Vertreter, dass es so besser ist, weil das den Beitrag günstiger macht. Und als ahnungslose Leute fanden es meine Eltern gut. Aber nicht mit mir!

Danke Harry!

Wenn du schon 5 Jahre den Fuehrerschein hast und dein Vater eh kein Auto mehr braucht, wieso wuerest du dann bei 140% anfangen? Du koenntest doch die 5 schadensfreien Jahre von deinem Vater uebernehmen, oder nicht?

abweichender kontoinhaber zum einzug der kfz-steuer ist kein problem.

wird auch bei deiner zulassung sowas geben wie:

http://www.dithmarschen.de/media/custom/647_2715_1.PDF

koennte aber evtl probleme geben die SF von einem unbekannten "korrekt" zu uebernehmen.

Themenstarteram 15. März 2011 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Wenn du schon 5 Jahre den Fuehrerschein hast und dein Vater eh kein Auto mehr braucht, wieso wuerest du dann bei 140% anfangen? Du koenntest doch die 5 schadensfreien Jahre von deinem Vater uebernehmen, oder nicht?

Ich würde es gern machen, aber mein Vater ist derzeit ja selbst kein Versicherungsnehmer, sondern nur abweichender Halter ohne eigene SFK. Wenn ich die SFK übernehmen wollen würde, müsste ich mich mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und der ist mir nicht bekannt. Außerdem: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das macht? :-(

 

Danke Harry!

Zitat:

Original geschrieben von Bimw

Wenn ich die SFK übernehmen wollen würde, müsste ich mich mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und der ist mir nicht bekannt. Außerdem: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das macht? :-(

Die Wahrscheinlichkeit, dass er das macht, dürfte sehr sehr gering sein.

Tote können nämlich schlecht irgendwelche Erklärungen abgeben!

 

Was hier gelaufen ist, ist doch sonnenklar.

 

Da war ein Rabatt im Bestand des Vertreters "übrig", das passiert meistens dann, wenn ein Versicherter stirbt und diesen Rabatt hinterlässt.

 

Um deinen Vater zu ködern, bei ihm abzuschliessen, hat der gute Mann dann folgende Variante durchgezogen:

Versichere das Fahrzeug des Vaters auf den Toten, trage den Vater als abweichenden Halter (in Lebensgemeinschaft) ein.

Ganz einfach - merkt keiner, wenn er der betreffenden Versicherung den Tod gar nicht mitgeteilt hat, sondern einfach nach dessen Tod das Fahrzeug abgemeldet wurde und der Vertrag damit erloschen war.

 

Beliebt ist diese Variante auch bei Verträgen von Leuten, die auswandern.

Ist blöderweise schon vorgekommen, dass die nach ein paar Jahren Auswandern die Nase voll hatten und nach Deutschland zurückgekommen sind - und dann sind solche Schwindel natürlich aufgeflogen.

 

 

Ich enthalte mich hier einer Bewertung über derartige "Geschäftspratiken".

 

@TE:

Das Fahrzeug auf dich ummelden, die bestehende Versicherung soll dein Vater kündigen wg. Risikowegfall.

 

Du suchst dir selbst eine Versicherung, Einstufungen sind häufig Verhandlungssache.

Evtl. geht das noch etwas besser, als die angebotenen 140%.

Themenstarteram 15. März 2011 um 19:14

Zitat:

@TE:

Das Fahrzeug auf dich ummelden, die bestehende Versicherung soll dein Vater kündigen wg. Risikowegfall.

Du suchst dir selbst eine Versicherung, Einstufungen sind häufig Verhandlungssache.

Evtl. geht das noch etwas besser, als die angebotenen 140%.

Ich habe mich mal bei einem Versicherungsspezialisten erkundigt und dieser sagte mir, dass mein Vater die Versicherung gar nicht kündigen könne, da er nur abweichender Halter und nicht Versicherungsnehmer wäre. Selbst wenn er Versicherungsnehmer wäre, müsste er das zum Jahresende, quasi November, machen. Die außerordentliche Kündigung würde auch nicht greifen.

Deshalb haben wir uns zusammen die genannte Lösung überlegt. Gesagt hat er auch, dass das Versicherungsverhältnis mit der Ummeldung automatisch erlischt, da mein Vater quasi das Auto nicht mehr besitzt.

Aber das ist ja ein Ding mit dem Toten. Der Versicherungsspezialist hatte vermutet, dass der Vertreter eine eheähnliche homosexuelle Gemeinschaft simuliert hat, meinen Vater als abweichenden Halter eingetragen hat, damit dieser von der SFK des anderen profitiert. War wohl früher häufiger der Fall, aber heute wird das nicht gern gesehen bei den Gesellschaften und diejenigen, die so eine Gemeinschaft anbieten, strafen den Beitragzahler mit einer "Strafe", was wohl den hohen Beitrag erklären würde.

Meine Frage ist jetzt, ob das Versicherungsverhältnis in dem mein Vater irgendwie steckt wirklich automatisch erlischt oder muss er irgendwas machen? Die Frage ist ja auch, warum er für etwas zahlen sollte, was er nicht fährt?

am 15. März 2011 um 19:27

Halterwechsel = Risikofortfall = Versicherungsvertrag entbehrt der Grundlage und wird zunächst auf Ruhe gestellt. Das Guthaben bleibt stehen bis der Versicherungsnehmer sich äußert.

1. Das Fahrzeug wird auf dich umgemeldet.

2. Die bisherige Versicherung wird kontaktiert. Es wird eine Kopie der neuen Zulassungsbestätigung (Teil 1 und 2) dorthin geschickt.

3. Gleichzeitig wird erklärt, dass der Vertrag aufgehoben werden soll wegen Risikofortfall, da das versicherte Fahrzeug für deinen Vater ersatzlos weggefallen ist.

 

Und was die Eheähnliche homosexuelle Gemeinschaft angeht:

Diese Theorie scheitert allein an der Frage, wo denn der Rabatt, mit welchem dein Vater eingestuft wurde herkommen soll.

Zudem werden generell abweichende Halterschaften (nicht nur bei homosexuellen Paaren) mit Zuschlägen belegt.

Themenstarteram 15. März 2011 um 19:35

Danke stoppelfreund und twelferider! Jetzt wird mir die Sache deutlicher.

D.h. ich brauche nur die evb der neuen Versicherung + die Ummeldung, dann kann ich als Halter und VN ganz normal weiterfahren?

 

Zu der Theorie:

Ausgegangen wird davon, dass mein Vater den Rabatt von seinem Lebenspartner bekommen hat. Warum sollte das auch nicht gehen? Es wird auch davon ausgegangen, dass dieser unbekannte Lebenspartner nicht tot ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bimw

 

D.h. ich brauche nur die evb der neuen Versicherung + die Ummeldung, dann kann ich als Halter und VN ganz normal weiterfahren?

Jap.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bimw

Zu der Theorie:

Ausgegangen wird davon, dass mein Vater den Rabatt von seinem Lebenspartner bekommen hat. Warum sollte das auch nicht gehen? Es wird auch davon ausgegangen, dass dieser unbekannte Lebenspartner nicht tot ist.

Dann müsste es einen "Lebenspartner" ja geben bzw. gegeben haben, zudem müsste dieser Lebenspartner noch einen Kfz-Vertrag mit einem SFR besitzen, richtig? - Richtig!

Und jetzt müsste es einen Grund geben, warum dieser "Lebenspartner" diesen SFR auf deinen Vater überträgt - auch klar oder?

Dies muss der "Lebenspartner" mit seiner Unterschrift bestätigen.

 

Und jetzt sage mir einen Grund, warum irgendjemand, der einen SFR besitzt jemand anderes (in diesem Falle deinem Vater) diesen Rabatt schenken sollte und auch noch mit seiner Unterschrift unter die Abtretungserklärung einen Betrug begehen sollte?

 

Themenstarteram 15. März 2011 um 19:47

Zitat:

Und jetzt sage mir einen Grund, warum irgendjemand, der einen SFR besitzt jemand anderes (in diesem Falle deinem Vater) diesen Rabatt schenken sollte und auch noch mit seiner Unterschrift unter die Abtretungserklärung einen Betrug begehen sollte?

Die Frage lasse ich mal unbeantwortet. Habe mich zwar auch schon gefragt, wie das sein kann, wenn mein Vater z.B. einen Unfall baut und hochgestuft wird, dass der VN das toleriert. Jetzt wird mir das aber alles klar.

Mal eine andere Frage: mit welchen Argumenten bzw. wie geht man erfolgreich in eine Verhandlung, die du vorhin erwähnt hattest?

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