Versicherungsschutz während der abgemeldeten Zeit (Ruheversicherung)?!
Hi
Eigentlich keine direkte Frage sondern eher
Bestätigung meiner Ansicht.😁
Ich will mein Saison Auto bei einer
anderen Person in der Scheune abstellen,
während der Winterpause.
Soweit sogut, er fragt mich ob das Auto
während der Ruhezeit versichert ist?
Weil es ab und an geladen werden soll und die
Scheune gutes Brennmaterial darstellt falls
ein Feuer vom PKW verursacht wird.😁
Sehr unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
Ist im Fall des Falles dies von der
Fahrzeug HP abgedeckt?
http://www.autoversicherung-1.de/.../vor-stillegung-akb.htm
So wie es hier steht eigentlich schon?
Hat noch jemand andere Links
mit Paragraphen und Stichhaltiger Literatur?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. September 2016 um 14:27:19 Uhr:
Wer gibt hier eigentlich für die doofen Kommentare von Frankie 12 hier ein Danke?
Vielen Dank, für das Feedback.
Aber ich denke, ich habe jede Frage richtig und freundlich beantwortet.
Schäden die vom Fahrzeug ausgehen, sind ja nicht mal in der aktiven Zeit der Versicherung versichert, wenn das Auto nicht mehr in Betrieb ist.
Wurde hier aber auch schon mehrfach bestätigt.
Aber auch das gerne nochmals zum selber nachlesen:
https://www.rechtstipps.de/.../...eden-durch-brand-in-einer-tiefgarage
Was aber die Haftpflicht macht, ist für den TE trotzdem interessant.
Die kümmert sich nämlich auch um die Schadenabwehr.
Wenn also der Gebäudebesitzer Ansprüche stellen möchte, so übergibst du den Fall einfach der Kfz Haftpflicht und der Fall ist damit für dich erledigt.
Der Brandschaden am eigenen Kfz ist ja duch die TK Ruheversicherung gedeckt.
32 Antworten
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. September 2016 um 14:27:19 Uhr:
Wer gibt hier eigentlich für die doofen Kommentare von Frankie 12 hier ein Danke?
Vielen Dank, für das Feedback.
Aber ich denke, ich habe jede Frage richtig und freundlich beantwortet.
Schäden die vom Fahrzeug ausgehen, sind ja nicht mal in der aktiven Zeit der Versicherung versichert, wenn das Auto nicht mehr in Betrieb ist.
Wurde hier aber auch schon mehrfach bestätigt.
Aber auch das gerne nochmals zum selber nachlesen:
https://www.rechtstipps.de/.../...eden-durch-brand-in-einer-tiefgarage
Was aber die Haftpflicht macht, ist für den TE trotzdem interessant.
Die kümmert sich nämlich auch um die Schadenabwehr.
Wenn also der Gebäudebesitzer Ansprüche stellen möchte, so übergibst du den Fall einfach der Kfz Haftpflicht und der Fall ist damit für dich erledigt.
Der Brandschaden am eigenen Kfz ist ja duch die TK Ruheversicherung gedeckt.
Vielleicht sollte man sich erst mal mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit befassen, bevor man weiter nachdenkt.
Ich bin dann mal raus hier.