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Versicherungsschutz während der abgemeldeten Zeit (Ruheversicherung)?!

Hi

Eigentlich keine direkte Frage sondern eher
Bestätigung meiner Ansicht.😁

Ich will mein Saison Auto bei einer
anderen Person in der Scheune abstellen,
während der Winterpause.
Soweit sogut, er fragt mich ob das Auto
während der Ruhezeit versichert ist?
Weil es ab und an geladen werden soll und die
Scheune gutes Brennmaterial darstellt falls
ein Feuer vom PKW verursacht wird.😁
Sehr unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
Ist im Fall des Falles dies von der
Fahrzeug HP abgedeckt?

http://www.autoversicherung-1.de/.../vor-stillegung-akb.htm

So wie es hier steht eigentlich schon?

Hat noch jemand andere Links
mit Paragraphen und Stichhaltiger Literatur?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. September 2016 um 14:27:19 Uhr:


Wer gibt hier eigentlich für die doofen Kommentare von Frankie 12 hier ein Danke?

Vielen Dank, für das Feedback.
Aber ich denke, ich habe jede Frage richtig und freundlich beantwortet.

Schäden die vom Fahrzeug ausgehen, sind ja nicht mal in der aktiven Zeit der Versicherung versichert, wenn das Auto nicht mehr in Betrieb ist.

Wurde hier aber auch schon mehrfach bestätigt.

Aber auch das gerne nochmals zum selber nachlesen:

https://www.rechtstipps.de/.../...eden-durch-brand-in-einer-tiefgarage

Was aber die Haftpflicht macht, ist für den TE trotzdem interessant.
Die kümmert sich nämlich auch um die Schadenabwehr.

Wenn also der Gebäudebesitzer Ansprüche stellen möchte, so übergibst du den Fall einfach der Kfz Haftpflicht und der Fall ist damit für dich erledigt.
Der Brandschaden am eigenen Kfz ist ja duch die TK Ruheversicherung gedeckt.

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Manche Scheune ist ja auch voll Futter. Man sollte aber "nicht füttern" in die Überlegungen einbauen. Schon zuviel schwachmatisches C. unterwegs. 🙂

Ich beteilige mich mal.

Haftet im o.g. denkbaren Fall nicht der, der das Ladegerät in die Steckdose steckt und dann unbeaufsichtigt von der Örtlichkeit weg geht?

Tipp: Batterie ausbauen und zu Hause laden.

Ist eine Scheune, vor allem mit eingelagerten brennbaren Materialien, überhaupt für die Unterbringung von Kraftfahrzeugen zugelassen?
Ich glaube kaum.

Schade das es so abdriftet.

1.
Batterie ausbauen steht nicht zur diskussion.

2.
Die Scheune ist nicht brennbarer als ein Carport.
Dort ist der Fußboden komplett aus Beton
und es gibt ausser der Scheune selbst nix brennbares,
kein Heu, Stroh, Kühe, Ziegen oder sonstwas.
Bis auf 2 andere Auto ist sie komplett leer.

Wenn jemand noch was verwertbares hat ich lese es gern.
Aber bitte nur zum Thema!!!
Ob die Scheune ein guter Abstellort ist spielt keine Geige,
ebenso ob die Batterie besser raus soll.
Bitte liebe MT User nur direkt auf das Eingangsthema antworten.
Und wenn möglich mit brauchbares Verweisen,
Mutmaßungen bringen mir leider nix.

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Am einfachsten ist es gewiss, wenn Du die aktuelle Versicherung diesbezüglich anschreibst/mailst. Und schildere auch, ob es um das Risiko "Schaden/Verlust des Autos" und/oder "vom Auto ausgehende Gefahren" geht.

Akzeptiere doch einfach, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht greift!

In der Ruhezeit greift die Kfz Haftpflicht nur, wenn das Fahrzeug z.B. gestohlen wird.

Steht es allerdings in der Halle und vom Auto geht ein Feuer aus, so greift die Kfz Haftpflicht nicht.

Die würde selbst dann nicht greifen, wenn das Auto noch normal angemeldet ist.

Eine Ausnahme wäre nur dann, wenn das Fahrzeug kurz nach dem Abstellen brennen würde.
Dann könnte man es evtl. noch der Betriebszeit des Fahrzeuges zurechnen.

Ok ich muß wohl doch mich mit den
Schreibtischtätern der Versicherungen rumplagen,
da ich hier nicht weiter komme.
Ich hätte schon ganz gerne Beläge für
diese Standpunkte egal in welcher Richtung.
Das die Haftpflicht nur für Verursacherschäden
einspringt sollte aber auch bekannt sein.
Wird das Auto gestohlen zahlt diese 0,nichts.😉

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. September 2016 um 05:14:35 Uhr:


Das die Haftpflicht nur für Verursacherschäden
einspringt sollte aber auch bekannt sein.
Wird das Auto gestohlen zahlt diese 0,nichts.😉

Dann eben zum Nachlesen, wenn du es mir so nicht glaubst: 😉

https://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung

Das ist zu trollig Christian. Dem TE geht es um seinen Vermögensschaden, wenn sein Auto entwendet wird. Dass der Haftpflichtschaden eines mit dem geklauten Auto Geschädigten u.U. ruhend versichert ist, das ist nicht seine Frage, weil es auch nicht sein Problem ist. Und das ist Dir in deinem "klugen" Köpfchen auch bekannt. Wirst Du wenigstens dafür bezahlt, dass Du immer wieder Unsinn in die threads hinein pullerst?

Auch wenn du es nicht hören möchtest.

Ich habe meine Wohnwagen seit Jahrzehnten in Scheunen untergestellt, in denen auch Kraftfahrzeuge oder Boote stehen.
Bisher ist das auch immer gut gegangen, weil weder die Scheune, noch eines der Fahrzeuge in Brand geraten sind.
Für den Fall aber, dass ein Brand entstehen sollte oder aber durch ein Unwetter z. B. Dachziegel ins Innere stürzen sollten, bin ich ziemlich sicher, dass großer Ärger mit den Versicherungen vorprogrammiert ist.

Die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in eine Garage stellt eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme dar,
Ich bezweifele, dass die Scheunenvermieter eine entsprechende Nutzungsänderungsgenehmigung haben, denn dazu müßten Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, die i. d. R. umfangreiche bauliche Änderungen erfordern.

wenn du deine TK Ruheversicherung hast, dann ist das für dich ja kein Problem.

Wer gibt hier eigentlich für die doofen Kommentare von Frankie 12 hier ein Danke?
Abgesehen das es absolut falsche Darstellungen sind gehen
sie zudem am Thema vorbei.
Ich habe doch eine klare Frage gestellt oder nicht?
Das drumherum spielt hier keine Rolle
und stand nie zur Debatte ob eine Scheune
dafür geeignet ist oder nicht.🙄
Genau darum möchte ich das auch nicht hören.😰
Klare Frage, klare Antworten warum dan immer
dieses abschweifen vom Thema.🙄
Während ich das tippe tel. ich mit der Versicherung.
Welche mir mündlich bestätigt das Schäden
die vom Fahrzeug ausgehen während der
Ruhezeit abgedeckt sind sofern
es in einen verschlossen Raum steht.
das ganze wird mir nochmals per Post zugeschickt.

Danke für die rege Anteilnahme
Das Thema ist beendet.😁

Ich, weil er Recht hat.

Ich bin ja immer noch davon überzeugt, dass multiusing nicht NUB-konform ist 🙂. Ob das blinde Huhn da nun ein Körnchen findet oder nicht, dass ist egal und vorliegend passt es nicht auf die Fragestellung des TE.

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