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Versicherungsschutz Kurzzeitkennzeichen des Käufers

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:24

Hallo,

ich möchte am Samstag ein Auto verkaufen. Wir sind uns soweit einig.

Eine Detail muss aber noch geklärt werden:

Das Auto ist nur Saison angemeldet und ist derzeit nicht zugelassen(O-O)

Der Käufer möchte das Auto gerne in einer WErkstatt üerprüfen lassen vor Abschluss des Kaufvertrages.

Jetzt war die Idee, dass er mit Kurzzeitkennzeichen für die Überführung nach dem eventuellen Kauf vorbei kommt und wir vor Unterzeichnung des Vertrages mit diesen Schildern zur Dekra o.Ä. fahren zum Check.

- Kann man das als Verkäufer machen?

- Versicherungsschutz gewährleistet?

Des weiteren möchte der Käufer ein Foto meines Fahrzeugscheins für die Kurzzeitkennzeichen

- Braucht man das wirklich?

- Darf man das so einfach herausgeben(Fahrgestellnummer)?

 

Vielleicht hat ja noch jemand eine viel bessere Idee?!

 

Danke für eure Hilfe!

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28 Antworten

@remarque4711

Bekannte haben den Fall gehabt, ein Auto mit Tüv in Berlin gekauft, wollten dann da die kzk holen und die haben die dort nicht bekommen, dann sind die wieder 450 km nach hause gefahren und die ZS sagte er darf da mit nicht über die ganzen Grenzen der Bundesländer fahren.

Letztendlich sind die nem Trailer hoch

Ich sage es nur

Zitat:

@CorsaGirl2022 schrieb am 21. Februar 2023 um 10:33:27 Uhr:

@remarque4711

Bekannte haben den Fall gehabt, ein Auto mit Tüv in Berlin gekauft, wollten dann da die kzk holen und die haben die dort nicht bekommen, dann sind die wieder 450 km nach hause gefahren und die ZS sagte er darf da mit nicht über die ganzen Grenzen der Bundesländer fahren.

Letztendlich sind die nem Trailer hoch

Ich sage es nur

Ich sag doch auch wenn die Regelungen eigentlich Bundesweit gleich sind, jede Zulassungsstelle legt das anders aus und erzählt auch gerne mal das Gegenteil von der nächsten Zulassungsstelle.

Fakt ist wenn das Fahrzeug eine gültige HU ( aka Tüv) hat darf man das Kennzeichen Deutschlandweit nutzen, allerdings nur für Probe und Überführungsfahrten. Das Abholen eine gekauften Fahrzeugs nach Hause ist eine Überführungsfahrt.

Zitat:

@jof schrieb am 21. Februar 2023 um 09:59:48 Uhr:

Kann man probieren, das mit dem "um die Ohren hauen". Danach hat man aber immer noch keine KZK.

Dann würde ich expiziet noch einmal freundlich auf den § 16a Abs. 2 hinweisen:

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen nach den Absätzen 3 und 4 zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach Absatz 5 auszufertigen..........

Sollte das immer noch nicht reichen, hat der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle sicher auch einen Vorgesetzten, welchen man hinzuziehen könnte.

Zitat:

@CorsaGirl2022 schrieb am 21. Februar 2023 um 10:33:27 Uhr:

@remarque4711

Bekannte haben den Fall gehabt, ein Auto mit Tüv in Berlin gekauft, wollten dann da die kzk holen und die haben die dort nicht bekommen, dann sind die wieder 450 km nach hause gefahren und die ZS sagte er darf da mit nicht über die ganzen Grenzen der Bundesländer fahren.

Letztendlich sind die nem Trailer hoch

Ich sage es nur

Berlin scheint ja sowieso ein spezielles Pflaster für Fahrzeugzulassungen zu sein. Vielleicht ist die Zuteilung des KZK schlicht daran gescheitert, weil sie dort einen Termin brauchten - man weiß es nicht.

Dass das bei der eigenen Zulassungsstelle nicht funktioniert hat, ist natürlich ärgerlich, hat aber vielleicht auch mit mangelnder Vorberietung des Antragstellers zu tun - man weiß es nicht.

Ich habe 2021 ein Auto aus der Schweiz importiert, da bin ich auch nicht einfach nur hingefahren und habe den abgeholt, sondern habe mich im Vorfeld schlau gemacht, was ich alles beachten muss.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Februar 2023 um 11:42:41 Uhr:

........ da bin ich auch nicht einfach nur hingefahren und habe den abgeholt, sondern habe mich im Vorfeld schlau gemacht, was ich alles beachten muss.

Nun, genau das versucht der TE hier gerade. :)

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Februar 2023 um 16:33:57 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Februar 2023 um 11:42:41 Uhr:

........ da bin ich auch nicht einfach nur hingefahren und habe den abgeholt, sondern habe mich im Vorfeld schlau gemacht, was ich alles beachten muss.

Nun, genau das versucht der TE hier gerade. :)

Damit ist auch nicht der TE gemeint, sondern die Bekannten vom CorsaGirl.

Und bedenken, dass ein KZK auch einiges kostet. Kosten für die Schilder, Gebühren und Versicherung können schnell 100€ übersteigen. Wenn dann der Wagen nicht gekauft wird, ist das Geld für die Tonne.

Und vorher fragen, welche Papiere die Zulassungstelle braucht. Bei uns reichte ein vorgezeigtes Foto per WhatsApp des Fahrzeugscheines und der TÜV Berichtes.

Der Käufer besorgt die EVB Nummer und der Verkäufer die KZK

 

wenn der Käufer an einem Samstag das Fahrzeug checken lassen will, hat keine Zulassungsstelle da geöffnet

 

Vorher aushandeln, wer die Kosten trägt, wenn das Fahrzeug nicht gekauft wird

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 23. Februar 2023 um 11:28:54 Uhr:

Der Käufer besorgt die EVB Nummer und der Verkäufer die KZK

wenn der Käufer an einem Samstag das Fahrzeug checken lassen will, hat keine Zulassungsstelle da geöffnet

Vorher aushandeln, wer die Kosten trägt, wenn das Fahrzeug nicht gekauft wird

Habe bei uns Mal nachgefragt, Kosten Zulassung 13,10€ Nummernschilder 18,00€

Versicherung bei 1000€ Jahresbeitrag für 5 Tage ca15€

Warum wird über diese Kosten diskutiert?

Zitat:

@Peternita schrieb am 23. Februar 2023 um 11:33:25 Uhr:

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 23. Februar 2023 um 11:28:54 Uhr:

Der Käufer besorgt die EVB Nummer und der Verkäufer die KZK

wenn der Käufer an einem Samstag das Fahrzeug checken lassen will, hat keine Zulassungsstelle da geöffnet

Vorher aushandeln, wer die Kosten trägt, wenn das Fahrzeug nicht gekauft wird

Habe bei uns Mal nachgefragt, Kosten Zulassung 13,10€ Nummernschilder 18,00€

Versicherung bei 1000€ Jahresbeitrag für 5 Tage ca15€

Warum wird über diese Kosten diskutiert?

Die Versicherung kann man nur so runter rechnen wenn man das Fahrzeug hinterher regulär versichert.

Wenn keine Versicherung zustande kommt kassieren die Versicherungen für die 5 Tage ab 60€ aufwärts.

Mit ~100-120€ kann man da schon rechnen.

Da sollte man dann schon vorab klären wer dafür aufkommt. Im aktuellen Verkäufermarkt würde ich schauen das der Käufer das übernimmt. Maximal würde ich die KZK gegen Vorkasse besorgen damit der Käufer eine Probefahrt machen kann.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 23. Februar 2023 um 11:52:28 Uhr:

Die Versicherung kann man nur so runter rechnen wenn man das Fahrzeug hinterher regulär versichert.

Wenn keine Versicherung zustande kommt kassieren die Versicherungen für die 5 Tage ab 60€ aufwärts.

Mit ~100-120€ kann man da schon rechnen.

Da sollte man dann schon vorab klären wer dafür aufkommt. Im aktuellen Verkäufermarkt würde ich schauen das der Käufer das übernimmt. Maximal würde ich die KZK gegen Vorkasse besorgen damit der Käufer eine Probefahrt machen kann.

Daher soll der Verkäufer die KZK mit der EVB Nummer des Käufers besorgen

Der Verkäufer möchte anscheinend ungern Daten seines Fahrzeuges an den Käufer geben, so liest es sich

 

Wenn der Verkäufer die Möglichkeit hat, die KZK am Freitag zu besorgen, hätte der Käufer bis Dienstag Zeit mit dem neuen Fahrzeug zu fahren und es anzumelden.

 

Nicht jeder hat Lust 400km, als Beispiel, wegen eines Autokaufs zu fahren, auch wenn es das Auto ggfs wert ist, wen es auch einfacher geht.

 

In meinem Beispiel, EVB Käufer, KZK Verkäufer verliert man 30€, wenn kein Kauf zustande kommt

 

Anscheinend ist der Deal safe, es geht um die einfachste und günstigste Variante der Fahrzeugüberführung.

 

Es kommt mMn auf die Sympathie drauf an, wenn mir der Käufer sympathisch ist, komme ich ihn gerne entgegen.

Geld beim Verkauf würde ich auch nicht drauflegen ;)

Zitat:

@Peternita schrieb am 20. Februar 2023 um 19:06:26 Uhr:

Zitat:

@predator66 schrieb am 20. Februar 2023 um 17:40:39 Uhr:

Habt ihr denn eine bessere Idee, wie wir die Kuh vom Eis kriegen?

Macht einen Termin bei deiner Zulassungsstelle. Der Käufer geht mit dir zusammen dahin, und Ihr beantragt ein KZK auf die Daten des Käufers, er muß von seiner Versicherung eine EVB für KZK mitbringen. Dann könnt Ihr zur Werkstatt,DEKRA fahren und wenn alles in Ordnung ist, kann er das Fahrzeug mitnehmen.

So hatte ich das Mal bei einem Kauf gemacht, bin auch morgens um 3 Zuhause losgefahren, natürlich mit 2 dem Fahrer. Aufwendig aber sicher.

Viel Erfolg.

Damit wäre der Käufer aber Eigentümer, sollte er vorher der Kaufvertrag unterschrieben worden sein!. Dann hat er einen Anspruch auf Herausgabe und der Käufer den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Oder??

Nein. Da bringst Du was durcheinander… aber der Fall dürfte eh schon erledigt sein, nach 3 Monaten.

Edit: Den Kaufvertrag macht man ja üblicherweise erst ganz am Schluss wenn man sich handelseins geworden ist.

Und beim Käufer haste Dich wohl verschrieben.

Du meinst sicher: „der Verkäufer hat einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. :)

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