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Versicherungsschutz Kurzzeitkennzeichen des Käufers

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:24

Hallo,

ich möchte am Samstag ein Auto verkaufen. Wir sind uns soweit einig.

Eine Detail muss aber noch geklärt werden:

Das Auto ist nur Saison angemeldet und ist derzeit nicht zugelassen(O-O)

Der Käufer möchte das Auto gerne in einer WErkstatt üerprüfen lassen vor Abschluss des Kaufvertrages.

Jetzt war die Idee, dass er mit Kurzzeitkennzeichen für die Überführung nach dem eventuellen Kauf vorbei kommt und wir vor Unterzeichnung des Vertrages mit diesen Schildern zur Dekra o.Ä. fahren zum Check.

- Kann man das als Verkäufer machen?

- Versicherungsschutz gewährleistet?

Des weiteren möchte der Käufer ein Foto meines Fahrzeugscheins für die Kurzzeitkennzeichen

- Braucht man das wirklich?

- Darf man das so einfach herausgeben(Fahrgestellnummer)?

 

Vielleicht hat ja noch jemand eine viel bessere Idee?!

 

Danke für eure Hilfe!

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28 Antworten

Ist das ein höherwertiges Fahrzeug

KZK werden nur noch fahrzeuggebunden ausgegeben und dazu gehört vielerorts die FIN, die Hersteller- und Typennummer

Hi,

grundsätzlich kann man ein Fahrzeug außerhalb der Saison mit KZK bewegen.

Man benötigt die Fahrzeugpapiere für die Beantragung der KZK, ob die Zulassungsstelle auch Kopien,Fotos etc. akzeptiert hängt von der Zulassungsstelle ab. Manche ja manche nein.

Normalerweise haben die KZK nur eine Haftpflichtversicherung also keine Vollkasko oder Teilkasko. Kann man zwar theoretisch auch abschließen aber kostet eben entsprechend mehr.

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:39

Ja es ist Höherwertig.

Das mit der FIN heißt also, ich müsste "nur" die Fahrgestellnummer Typ und Hersteller nummer senden?

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:40

Habt ihr denn eine bessere Idee, wie wir die Kuh vom Eis kriegen?

Zuerst solltet Ihr mal klären, ob die Zulassungsstelle des Käufers überhaupt Kopien akzeptiert. Wenn ja, braucht er Kopien von der ZB1 und vom aktuellen HU-Bericht. Was er sonst noch braucht, steht auf der HP der Zulassungsstelle.

Du kannst auch die KZK besorgen, dann brauchst Du die Daten des Fahrzeugs nicht rausgeben. Versicherungsschutz inkludiert nur Haftpflicht, TK oder VK muss bei der Versicherung angefragt werden.

Am besten die Versicherung des Käufers nehmen, wenn er die KZK besorgt, dann werden die Kosten der Versicherung verrechnet (Versicherungsbeginn 5 Tage vorher und TK/VK kannn rückwirkend eingeschlossen werden). Oder die eVB von Deiner Versicherung besorgen und über diese versichern, dann sollte der gleiche Versicherungsumfang greifen, wie das Fahrzeug regulär versichert ist. Kannst Dir dann ja die Kohle vom Käufer erstatten lassen.

Edit: wurde zwar schon teilweise geschrieben, aber vielleicht hilft es Dir ja.

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:48

Hallo,

dann wäre nur die Frage, ob man ein Auto auf 2 Versicherungen gleichzeitig versichern kann, denn er möchte ja das Auto mit KZK abholen am Samstag, während ich dann ebenfalls ein KZK beantrage für den gleichen Zeitraum?

ALso wenn ich es selbst auf KZK für den Samstag Anmelde?

Das geht ja wahrscheinlich nicht.

Und ich müsste ihm ja so oder so die Daten heruasgeben, wenn er mit KZK am Samstag das Auto holen will

Themenstarteram 20. Februar 2023 um 16:49

Wie ist das außerdem wenn wir mit seinen KZK dann los fahren und wir einen Unfall bauen. Er wird dann ja sagen, das das ja noch mein Auto ist, was passiert dann? Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Da solltet Ihr Euch schon einigen, wer die KZK besorgt, beide geht natürlich nicht.

Es zahlt die Versicherung desjenigen, der die KZK besorgt.

Zitat:

@predator66 schrieb am 20. Februar 2023 um 17:40:39 Uhr:

Habt ihr denn eine bessere Idee, wie wir die Kuh vom Eis kriegen?

Macht einen Termin bei deiner Zulassungsstelle. Der Käufer geht mit dir zusammen dahin, und Ihr beantragt ein KZK auf die Daten des Käufers, er muß von seiner Versicherung eine EVB für KZK mitbringen. Dann könnt Ihr zur Werkstatt,DEKRA fahren und wenn alles in Ordnung ist, kann er das Fahrzeug mitnehmen.

So hatte ich das Mal bei einem Kauf gemacht, bin auch morgens um 3 Zuhause losgefahren, natürlich mit 2 dem Fahrer. Aufwendig aber sicher.

Viel Erfolg.

@Peternita

Es gibt Zulassungsstellen da musst Du erstmal einen Termin machen (Berlin ist extrem) und sie sagen das der Versicherungsnehmer im Zulassungsbezirk (Bundesland/Kreis) wohnen muss.

Teilweise lassen die es nicht zu das man mit dem kzk maximal einen Kreis nur durchfahren darf.

Alles schon erlebt bei Kollegen.

Das sollte man vorher klären

Wenn mir einer so kommen würde, würde ich ihm die Fahrzeugzulassungs-Verordnung um die Ohren hauen. KZK kann im Zulassungsbezirk des Käufers oder des Verkäufers beantragt werden und gilt in ganz Deutschland.

 

Das, was Du beschreibst, gilt für zugeteilte, entstempelte Kennzeichen oder für KZK an Fahrzeugen ohne gültige HU zur nächsten Prüfstelle. Das trifft Beides auf den TE nicht zu.

Kann man probieren, das mit dem "um die Ohren hauen". Danach hat man aber immer noch keine KZK.

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