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Versicherungsschutz bei löschen des Brandes

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 21:10

hi,

ne Frage, habs letzt mit nem Kumpel drüber gehabt, warum er keinen

Feuerlöscher im Auto hat.

Da meinte er das wenn mann sein Auto bei einem Brand selber löscht,

bekommt man den verursachten Schaden nicht ersetzt, also kein Versicherungsschutz!

Ich mein keine Frage, wenn ich nachm Unfall eigeklemmt bin und das Auto fangt innen an zu brennen

versuch ich natürlich zu löschen.

Es geht nur drum wenn ich jetzt nen Kabelbrand oder was auch immer hab, halt an und lösch

dies. Bekomm ich den Schaden ersetzt oder muss ich mein Auto abfackeln lassen??

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..

 

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

Sorry, aber der Tipp ist nicht so dolle:

 

1. Es gibt durchaus Gesellschaften, die die Ozonbehandlung gegen den Gestank bezahlen. Tatsächlich fällt mir auch keine Begründung ein, warum das nicht bezahlt werden sollte, denn der Geruch ist in der Regel doch so intensiv, dass man die Beseitigung problemlos zum reinen Fahrzeugschaden (nur der ist in Kasko relevant) zählen kann.

 

2. Woher willst Du vorher wissen, ob die Kiste wirklich so abbrennt, dass es ein Totalschaden wird?

Wenn Du "Pech" hast, brennt der Wagen gar nicht ganz ab, sondern stinkt  nur hinterher mehr, als wenn Du gleich gelöscht hättest...

 

Meine Meinung: Wenn irgendwas abbrennt, mach ich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt: Feuerwehr rufen und versuchen zu löschen, was zu löschen ist.

Irgendwelche Überlegungen wie: "Was zahlt meine Versicherung, wenn ich daneben steh und glotze oder den Löscher einsetze?" sind pervers.

 

Hafi

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@Twelf

 

ich hab da mal so eben in meine Vertragsbestimmungen geschaut...... :D

 

Da gibt es ja nun keine § mehr :( (weis ich aber schon länger, bin ja einer von den Tanzbären der dunklen Seite der Macht :D:D)

 

Und da steht unter A.2.2.1

 

Versichert sind Brand und Explosion.

 

Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd enstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigenen Kraft auszubreiten vermag. (Das was ich oben schon gesagt habe :) ich bin halt gut im Tanzen)  

 

Nicht als Brand, gelten Schmor-und Sengschäden. Explosion ist ein Ausdehnungsbestreben  von Gasen oder Dämpfen beruhende plötzliche verlaufende Kraftäußerung.

 

Von Schmor- oder Sengschäden steht da nix drinn.......:(

 

Audrücklich schon gar nicht.

 

Was meinste, soll ich Gesellschaft wechseln ? :D

 

Gruss vom tanzenden Bären

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das steht zwar in jeder bed. anleitung drinn.....aber wer liest die schon diesbezgl. oder kann sich vor schreck daran noch erinnern ^^

Magirus........hallooooo...........

Dein "Tipp" ist Quatsch!

 

Das haben doch hier im Thread nun einige wirkliche Fachleute klar und deutlich herausgestellt.

 

Gib es einfach auf.......du blamierst dich höchstens noch mehr!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das steht zwar in jeder bed. anleitung drinn.....aber wer liest die schon diesbezgl. oder kann sich vor schreck daran noch erinnern ^^

Keine Sorge: wer sich in dem Moment Gedanken über die Versicherungsleistung machen kann, der erinnert sich auch an sowas.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@Twelf

 

Und da steht unter A.2.2.1

 

Versichert sind Brand und Explosion.

 

Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd enstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigenen Kraft auszubreiten vermag. (Das was ich oben schon gesagt habe :) ich bin halt gut im Tanzen)  

 

Nicht als Brand, gelten Schmor-und Sengschäden. Explosion ist ein Ausdehnungsbestreben  von Gasen oder Dämpfen beruhende plötzliche verlaufende Kraftäußerung.

 

Von Schmor- oder Sengschäden steht da nix drinn.......:(

 

Audrücklich schon gar nicht.

Tja, da hat der Tanzbär wohl an der falschen Stelle gespart:D

 

Andere können das besser:

Zitat: Wir leisten Schadenersatz für Kurzschlussschäden an der Verkabelung und an angeschlossenen Aggregaten bis 3.000 EUR.

 

Quelle ist vertraulich... :cool:

 

@Dancing Delle:cool:

 

Wie gesagt: In der Teilkasko gibt es mittlerweile erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang.

Bei manchen Verträgen sind reine Kabelschmorschäden mitversichert, bei anderen wieder nicht.

 

Wenn du hierauf Wert legst, solltest du ggf. mal bei einer anderen Versicherung vortanzen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Tja, da hat der Tanzbär wohl an der falschen Stelle gespart:D

 

Andere können das besser:

 

Zitat: Wir leisten Schadenersatz für Kurzschlussschäden an der Verkabelung und an angeschlossenen Aggregaten bis 3.000 EUR.

 

Quelle ist vertraulich... :cool:

Da werden ich wohl mal ein ernstes Gespräch führen müssen mit............ :D

am 7. Dezember 2008 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Tja, da hat der Tanzbär wohl an der falschen Stelle gespart:D

 

Andere können das besser:

 

Zitat: Wir leisten Schadenersatz für Kurzschlussschäden an der Verkabelung und an angeschlossenen Aggregaten bis 3.000 EUR.

 

Quelle ist vertraulich... :cool:

Da werden ich wohl mal ein ernstes Gespräch führen müssen mit............ :D

.... oder die eigenen Versicherungsbedingungen bis zum Ende lesen.

 

Kabelbrandschäden bzw. Schäden durch Kurzschluß sind meist gesondert aufgeführt und werden nicht unter Rubrik Brandschäden aufgeführt.

 

Im übrigen zur Fragestellung: Natürlich sind über die Kaskoversicherung auch Brandfolgeschäden versichert. Das bezieht sich auf Schäden durch Löschversuche und Rauchschäden. Es besteht selbst auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Schaden durch ein an anderer Stelle entstandener Brand verursacht wird (z.B. fallen bei einem Dachstuhlbrand Dachziegel auf das Fahrzeug).

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Es besteht selbst auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Schaden durch ein an anderer Stelle entstandener Brand verursacht wird (z.B. fallen bei einem Dachstuhlbrand Dachziegel auf das Fahrzeug).

Wäre für diesen Fall nicht die Gebäudeversicherung ( wenn ich nicht irre ebenfalls Pflichtversicherung) zuständig?

1. Ist die Gebäudeversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung und

2. Deckt die Gebäudeversicherung (wie man evtl. dem Namen entnehmen könnte) Schäden am Gebäude.

 

Wenn allerdings ein Gebäude abbrennt und ein Fahrzeug hierdurch geschädigt wird, dann greift die Teilkasko - hat mit der Gebäudeversicherung aber absolut gar nichts zu tun.

Bedeutet im Klartext: Fällt mir ein Dachziegel auf den Fuß, zahlt keiner.

Autsch :(

Doch, deine Krankenkasse in jedem Falle mal...............wir geraten OT.

betrifft zwar nicht die KFZ-Versicherung, aber ist ja doch im weitesten Sinne ein Versicherungsthema ;), daher:

 

@Joschi67: Ich glaube, Du meinst die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht.

Ist zwar auch keine Pflichtversicherung, deckt aber die Haftung des Hauseigentümers für Schäden ab, die ein Dritter aufgrund einer vom Hauseigentümer zu überwachenden Gefahrenquelle erlitten hat. Also z.B. die genannten Dachziegel, Äste oder was sonst alles anderen auf den Kopf fallen kann.

 

Hat der Eigentümer nicht sichergestellt, dass von seinem Gebäude keine Gefahr ausgeht, haftet er für die Schäden anderer Leute. Hiergegen kann er sich versichern.

 

Die Kasko-Versicherung würde sich im Fall eines Gebäudebrands an den Hauseigentümer bzw. an dessen Haftpfliichtverssicherer wenden, um ihren Aufwand zu regressieren.

 

Gruß

 

Hafi

 

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