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Fahren ohne Zulassung aber Versicherungsschutz

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:00

Hallo alle zusammen ,

hab mir vor einigen Tagen ein neues Auto geholt und für den Transport Kurzzeitkennzeichen geholt.

Seit gestern sind sie abgelaufen und ich bin heute mit dem Wagen zur Zulassungsstelle gefahren, auf halben Weg ist mir aber eingefallen das die heute nur bis 12 uhr auf haben und bin zurückgefahren.

Bin denn halt zurück nach hause gefahren, Auto geparkt.

Zu Fuß dann in die Stadt.

Als ich später wiederkam sagte mir ein Nachbar das die Polizei bei mir war und rumgefragt hat wen der Wagen gehört.

Damit war ich gemeint.

Was kann auf mich zu kommen ?

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18 Antworten

Moin,

wie es nach heutigen Gesetzeslage aussieht, kann ich nicht genau sagen, aber vor 10 Jahren galt die direkte Fahrt zum Straßenverkehrsamt mit Doppelkarte (heute eVB) mit einem abgemeldeten KFZ als versichert und somit ohne Probleme, selbst wenn man kontroliert wurde.

Die eVB galt aber im Zusammenhang mit dem KKZ nur bis gestern.

Und eine erneute eVB wird der TE wohl nicht gehabt haben.

Von daher bestand kein Versicherungsschutz.

Richtig, aber ich bin davon ausgegangen, dass er ggf eine neue eVB für die Zulassung bei der Fahrt zum STVA hatte.

ich denk mal die neue evb wird er gehabt haben, er fuhr ja zum anmelden - und nixos evb, nixos anmelden

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:52

ich habe von der versicherung 2 evb´s bekommen, eine für das kurzzeichen und einmal eine für die neue richtige zulassung.

...........

Gut mitgedacht Leute, das war mir im ersten Moment entgangen, daß man ja zum Anmelden eine Bestätigung braucht.

OK, dann bist auf der sicheren Seite gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von LBG_214

ich habe von der versicherung 2 evb´s bekommen, eine für das kurzzeichen und einmal eine für die neue richtige zulassung.

...........

wenn die rennleitung nochmal kommt, dann musst du es glaubhaft darlegen, dass du vercheckt hast, dass die zulassungsstelle zu hat als du losgefahren bist

aber ehrlich gesagt, kp was da auf dich zukommen wird

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 19:09

alos kommt da jetz ne strafe oder nicht?

Zitat:

alos kommt da jetz ne strafe oder nicht?

Wenn du noch einen Meter mit dem abgelaufenen Kennzeichen fährst und erwischt wirst, dann wird's teuer.

Zitat:

… galt die direkte Fahrt zum Straßenverkehrsamt mit Doppelkarte (heute eVB) mit einem abgemeldeten KFZ als versichert und somit ohne Probleme, selbst wenn man kontroliert wurde.

Die Stammtischparole solltest du ganz schnell vergessen.

Du kannst dir allerdings vom Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen zuteilen lassen und mit dem ungestempelten Kennzeichen an deinem Fahrzeug und der eVB zur Zulassung fahren.

Wenn die EVB die Fahrt zur Zulassungsstelle einschließt...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn die EVB die Fahrt zur Zulassungsstelle einschließt...

....die eVB schliesst die Fahrt zur Zulassungsstelle immer mit ein, das Problem ist, dass die eVB nur in Verbindung mit bereits zugeteilten Kennzeichen (die sich im Übrigen am Fahrzeug befinden müssen) gilt!

Da dem TE noch keine Kennzeichen zugeteilt wurden und er somit auch keine zugeteilten Kennzeichen am Auto haben kann ist weder die Fahrt zur Zulassungsbehörde, noch das Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund erlaubt!

Mein Tipp: Fahrzeug auf Privatgrund stellen und mit ÖPNV zur Zulassungsstelle fahren und Fahrzeug nicht mehr bewegen, solange es nicht zugelasen ist!

am 14. Juli 2011 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

OK, dann bist auf der sicheren Seite gewesen.

Soviel zum Thema Verwirrung bei TE´s hervorrufen!

Wenn man ihm beim Fahren gesehen hat folgt eine Strafe!

Wenn nicht, macht man sich nur "Sorgen" wegen dem Auto ohne gültiges Akz im öffentl. Vk-Raum!

(kostet dann auch etwas!)

Verstoß gegen § 1 PflVersG...

Hier wird meist eine Geldstraße mit Tagessätzen auferlegt - sofern man dir Nachweisen kann das DU gefahren bist.

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