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Versicherungsprozente "kaufen"

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 14:37

Hallo...

Viele alte Leute hören ja mit dem Autofahren auf und manchmal gibt es ja keinen "nachwuchs"

Und da es ja im Internet alles gibt, wollte ich fragen ob da vielleicht jemand eine Seite kennt wo Die Prozente verkauft werden...

Das es dementsprechend kostet ist ja klar :) aber bei 2000 Euro im Jahr hätte man ja auch eine höhere Summe schnell raus... :-)

Oder ist sowas gar nicht mehr möglich ???

Früher ging sowas aufjedenfall... nur habe jetzt schon öfter gehört das es warscheinlich gar nicht geht ?????

Beste Antwort im Thema
am 14. März 2015 um 11:45

Naja, ich antworte dann trotzdem mal bzw. hier mein Senf: :-)

Die Bedingungen, unter der einen Versicherer einen SFR einer anderen Person für den eigenen Schadenverlauf anrechnet, regelt der Versicherer in seinen AKB.

Tritt der Dritte den SFR ab, unterschreibt also die Abtretungserklärung so hat das erst einmal nichts mit der Anrechnung des Schadenverlaufes zu tun. Ich kann also auch SF 25 abtreten und bekomme nur zwei Jahre angerechnet (z.B.).

Die Abtretung sich bezahlen zu lassen, ist erst einmal nichts rechtwidriges. Wir hier schon gesagt, gibt es keine Norm, die die Abretung seines eigenen Schadenverlaufes verbietet.

Erst wenn hinsichtlich der Vorraussetzungen gelogen wird (Nutzungszeitraum, Führerscheinerwerb, Verwandtschaftsgrad, usw.) "bewegen" wir uns in den Betrug "hinein", wobei wir hier im Forum auch mal einen Versicherer genant hatten, der gar keine Voraussetungen kennt für die Abtretung. Hier wäre das Modell "verkaufter SFR" nie rechtswidrig, weil es keine Voraussetzungen gibt.

Jetzt kommts'!

Da die Voraussetzungen in der Regel auch auf dem Abtretungsformular abgefragt werden, beide Parteien also die Angaben hierzu unterschreiben, wäre es zumindest Betrug seitens des VN, wenn mit wissen hier falschen Angaben gemacht werden. Kann auch dem Abtretenden nachgewiesen werden, dass er von den falschen Angaben wusste, so ist dies straftrechtlich als "kollektiven Zusammenwirken" zu bewerten und beide können dann auch belangt werden.

gruß

phaeti

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Es war, bleibt und wird auch in Zukunft ilegal sein.

Voraussetzung für die Übernahme schadenfreier Jahre (Volksmund=Prozente) war schon immer der Nachweis diese selbst miterfahren zu haben.

Auch wenn die Praxis hierzu schwammig war und teilweise auch noch ist.

am 25. Mai 2006 um 15:26

Re: Versicherungsprozente "kaufen"

 

Zitat:

Original geschrieben von Benutzername85

Früher ging sowas aufjedenfall...

Richtig: früher! (aber auch damals nur in gewissen Grenzen)

Heute wirst Du wohl kaum noch einen Versicherer finden, der eine Rabattübertragung zwischen zwei völlig fremden Personen akzeptiert.

Selbst wenn Du einen findest: wenn Du Baujahr 85, also 21 Jahre, bist, könntest Du sowieso höchstens 3 (drei) schadenfreie Jahre übernehmen, egal wieviel Prozente Du für viel Geld "einkaufst".

am 27. Mai 2006 um 12:09

Die Begründung für das Erfahren können, wird vor allem dann schwierig, wenn der "Verkäufer" ganz woanders wohnt und auch nicht mit Dir verwandt bist. Die Versicherungen achten heute mehr darauf, dass alles seinen richtigen Weg geht.

Zudem ist es, wie bereits erwähnt, absolut illegal.

Ich würde diese Idee lieber wieder ganz schnell vergessen.

wieviel wären SF4 60% wert.

Nix

Zitat:

@madcruiser schrieb am 25. Mai 2006 um 16:42:16 Uhr:

Es war, bleibt und wird auch in Zukunft ilegal sein.

Ich will das jetzt nicht anzweifeln,aber mich würde schon interessieren welches Gesetz das verbietet

..............fast 9 Jahre später.......;)

Zitat:

Zitat:

@madcruiser schrieb am 25. Mai 2006 um 16:42:16 Uhr:

Es war, bleibt und wird auch in Zukunft ilegal sein.

Ich will das jetzt nicht anzweifeln,aber mich würde schon interessieren welches Gesetz das verbietet

Madcruiser hat seinen letzten Beitrag am 25.09.2010 geschrieben. Er wird Deine Frage wohl nicht mehr beantworten :D.

Habe ich nicht drauf geachtet

 

Habe die Leiche auch nicht ausgegraben ;)

am 14. März 2015 um 11:45

Naja, ich antworte dann trotzdem mal bzw. hier mein Senf: :-)

Die Bedingungen, unter der einen Versicherer einen SFR einer anderen Person für den eigenen Schadenverlauf anrechnet, regelt der Versicherer in seinen AKB.

Tritt der Dritte den SFR ab, unterschreibt also die Abtretungserklärung so hat das erst einmal nichts mit der Anrechnung des Schadenverlaufes zu tun. Ich kann also auch SF 25 abtreten und bekomme nur zwei Jahre angerechnet (z.B.).

Die Abtretung sich bezahlen zu lassen, ist erst einmal nichts rechtwidriges. Wir hier schon gesagt, gibt es keine Norm, die die Abretung seines eigenen Schadenverlaufes verbietet.

Erst wenn hinsichtlich der Vorraussetzungen gelogen wird (Nutzungszeitraum, Führerscheinerwerb, Verwandtschaftsgrad, usw.) "bewegen" wir uns in den Betrug "hinein", wobei wir hier im Forum auch mal einen Versicherer genant hatten, der gar keine Voraussetungen kennt für die Abtretung. Hier wäre das Modell "verkaufter SFR" nie rechtswidrig, weil es keine Voraussetzungen gibt.

Jetzt kommts'!

Da die Voraussetzungen in der Regel auch auf dem Abtretungsformular abgefragt werden, beide Parteien also die Angaben hierzu unterschreiben, wäre es zumindest Betrug seitens des VN, wenn mit wissen hier falschen Angaben gemacht werden. Kann auch dem Abtretenden nachgewiesen werden, dass er von den falschen Angaben wusste, so ist dies straftrechtlich als "kollektiven Zusammenwirken" zu bewerten und beide können dann auch belangt werden.

gruß

phaeti

VVG § 19 Vorvertragliche Anzeigepflicht.

http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

Der Versicherer fragt danach, ob man das Auto regelmäßig gefahren ist.

am 14. März 2015 um 12:17

in §19 fragt der Versicherer nach der regelmäßigen Nutzung des/der Vorfahrzeug(e) ??

Das wüsste ich... alles andere ist oben beschrieben

Nein.

Aber darin wird gesetzlich geregelt, dass die Fragen vom Versicherer wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

am 14. März 2015 um 14:41

d.h. du implemzierst mit verkauf des sfr:

- das es voraussetzungen und fragen bzgl. der übernahme des rabattes gibt

- und diese wahrheitswidrig beantwortet werden.

nochmal!

der verkauf ist nicht verboten!

das erschleichen eines rabattes durch vortäuschung falscher tatsachen hingegen schon.

anders:

du sagst im prinzip, wenn ich den rabatt meiner mutter übernehme und ich alle voraussetzungen erfülle jedoch meine mutter 1€ für den SFR haben will, dass die übernahme dann gesetzeswidriges ist. das ist abwegig!

war mein letzter versuch, danach bin ich raus

phaeti

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