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Versicherungsnehmerwechsel ohne Halterwechsel

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 9:50

Ich wollte für meinen Vater eine günstigere Kfz-Versicherung finden. Auf verschiedenen Vergleichsportalen, letztendlich bin ich direkt bei der HUK24 gelandet die in den Portalen (meist)nicht gelistet ist. Ich habe dort auch mein KFZ versichert.

Nach Eingabe der Daten habe ich festgestellt, wenn ich der Versicherungsnehmer wäre(bei gleichen SF Klassen) wird es billiger.

Vertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen, mein Vater bleibt Halter. Nun musste die SF Klasse an mich übertragen werden. Dies ist Ende November geschehen.

Da ich dachte HUK24 kündigt den alten Vertrag, habe ich(Mein Vater) nicht selbst gekündigt.

Somit ist nicht gekündigt worden.

Nun Mitte Februar kommt ein Rechnung von der vermeintlich alten Versicherung(VersicherungsKammerBayern) Nachzahlung

Da sich die SF Klassen, ab dem 01.01.2019,

von SF19 auf SF 1/2 Haftpflicht und SF 23 auf SF 1/2 Vollkasko geändert haben.

Da nun der alte Versicherungsvertrag weiterläuft, nun meine Frage.

Kann der Übertrag der SF Klasse wieder rückgängig gemacht werden?

Damit der alte Vertrag zu den vorherigen Bedingungen weiterläuft.

 

Außerdem wurde mir von der HUK24 jetzt mitgeteilt,

dass ich nur eine SF 2 für Haftpflicht und SF 15 für Vollkasko übertragen bekommen habe. Habe selbst schon 29 Jahre meinen Führerschein, muss an Schadensfälle liegen die die VersicherungskammerBayern bei meinem Vater nicht anrechnet.

Hätte ich das vorher gewusst, bei diesen SF Klassen hätte ich nie den Versicherungsnehmer (Versicherung) gewechselt.

Hätte mir HUK24 nicht schon früher die tatsächlichen SF Klassen mitteilen müssen?

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hier laufen mittlerweile mehr Versicherungsfragen auf als Technikfragen!

Woran liegt's?

Wohl daran, dass man meint … geht ja alles online. Fragen brauche ich keinen.

Eigentlich sind das alles Fragen, die der Versicherungsberater beantworten

müsste bzw. für die Optimierung zu sorgen hat, dafür ist er da!

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Kannst Du das nochmal so erklären, dass man es auch versteht?

Hier laufen mittlerweile mehr Versicherungsfragen auf als Technikfragen!

Woran liegt's?

Wohl daran, dass man meint … geht ja alles online. Fragen brauche ich keinen.

Eigentlich sind das alles Fragen, die der Versicherungsberater beantworten

müsste bzw. für die Optimierung zu sorgen hat, dafür ist er da!

Zitat:

@rawin183 schrieb am 26. Februar 2019 um 10:50:03 Uhr:

 

Hätte mir HUK24 nicht schon früher die tatsächlichen SF Klassen mitteilen müssen?

Nein, denn die teilt der Vorversicherer der zukünftigen Versicherung mit.

Denn du kannst ja sonstwas in den Antrag schreiben.

Und von Sondereinstufungen weis die HUK ja auch nichts.

Da ja bei der Huk24 kein Vertrag zustande kommt, bleibt die alte Versicherung. Schick der Huk24 eine Mail, die sollen die SF-übertagung als Gegenstandslos betrachten und den SF der alten Versicherung zurück geben.

Ob die alte Versicherung eine Rückübertragung zulässt, musst du mit denen klären.

 

Vielleicht kann der Vertrag bei der alten VS auch mit dir als VN weitergeführt werden.

War 2018 ein Schaden?

Bei solchem Sachverhalt sollte man sich vorher beraten lassen. Die HUk24 hat dir bestimmt auch nirgens mitgeteilt, das sie den alten Vertrag kündigt.

Ziemlich blauäugig das Ganze

Zitat:

@rawin183 schrieb am 26. Februar 2019 um 10:50:03 Uhr:

Ich wollte für meinen Vater eine günstigere Kfz-Versicherung finden. Auf verschiedenen Vergleichsportalen, letztendlich bin ich direkt bei der HUK24 gelandet die in den Portalen (meist)nicht gelistet ist. Ich habe dort auch mein KFZ versichert.

Nach Eingabe der Daten habe ich festgestellt, wenn ich der Versicherungsnehmer wäre(bei gleichen SF Klassen) wird es billiger.

Vertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen, mein Vater bleibt Halter. Nun musste die SF Klasse an mich übertragen werden. Dies ist Ende November geschehen.

Da ich dachte HUK24 kündigt den alten Vertrag, habe ich(Mein Vater) nicht selbst gekündigt.

Somit ist nicht gekündigt worden.

Nun Mitte Februar kommt ein Rechnung von der vermeintlich alten Versicherung(VersicherungsKammerBayern) Nachzahlung

Da sich die SF Klassen, ab dem 01.01.2019,

von SF19 auf SF 1/2 Haftpflicht und SF 23 auf SF 1/2 Vollkasko geändert haben.

Da nun der alte Versicherungsvertrag weiterläuft, kann der Übertrag der SF Klasse wieder rückgängig gemacht werden?

 

Außerdem wurde mir von der HUK24 jetzt mitgeteilt,

dass ich nur eine SF 2 für Haftpflicht und SF 15 für Vollkasko übertragen bekommen habe. Habe selbst schon 29 Jahre meinen Führerschein, muss an Schadensfälle liegen die die VersicherungskammerBayern bei meinem Vater nicht anrechnet.

Hätte ich das vorher gewusst, bei diesen SF Klassen hätte ich nie den Versicherungsnehmer (Versicherung) gewechselt.

Hätte mir HUK24 nicht schon früher die tatsächlichen SF Klassen mitteilen müssen?

Hier ist so ziemlich alles schiefgelaufen.

  1. Dein Vater hätte den Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern rechtzeitig selbst kündigen müssen. Die Versicherer machen das nicht. So etwas machen Anbieter als Service für den Kunden wohl nur bei Strom-, Gas- und Handyverträgen.
  2. Ihr habt übersehen, dass es mit dem Fahrzeug nach der letzten Hauptfälligkeit offenbar mindestens einen Schadensfall gegeben hat, der für Haftpflicht und Vollkasko zu erheblichen Rückstufungen geführt hat. Nach einem Schjaden fällt man in der Haftpflicht auchnich tgleich von SF 19 auf 1/2.
  3. Diese SF-Klassen waren für deine Einstufung maßgeblich, nicht die aus der Zeit vor dem Schaden.
  4. Man kann maximal den SF-Rabatt übertragen bekommen, den der bisherige Versicherungsnehmer hatte. Nachdem dein Vater auf SF 1/2 für Haftpflicht und VK zurückgestuft wurde, wärst du mit SF 2 bzw. 15 doch gut bedient.
  5. Da der Vertrag deines Vaters nicht gekündigt wurde und nicht zwei Versicherungsverträge für das Auto abgeschlossen sein können (Doppleversicherung), muss der Vertrag mit der HUK24 widerrufen werden.
  6. Die Versicherung übernimmt für den Antrag die Angaben zur SF-Klasse, die der Antragsteller macht und fragt erst bei der Bearbeitung des Antrags beim Vorversicherer nach. Macht man selbst falsche Angaben, erhält man eine falsche (vorläufige) Einstufung.

Grüße vom Ostelch

 

 

 

 

Der Vater würde ja nur auf 1/2 gesetzt, weil er seinen SF abgegeben hat. Ist ganz normal.

So wie es aussieht, war die alte VS vielleicht mit Rabattschutz

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:39:30 Uhr:

Der Vater würde ja nur auf 1/2 gesetzt, weil er seinen SF abgegeben hat. Ist ganz normal.

So wie es aussieht, war die alte VS vielleicht mit Rabattschutz

Ja, klar. Der Vertrag läuft ja weiter. Dann verstehe ich die Einstufung des TE bei der HUK24 nicht, wenn es keinen Schadensfall gegeben haben sollte. Aber egal. Hier bleibt mangels Kündigung des alten Vertrags nur die "Rolle rückwärts". Zwei Verträge für ein Auto gehen nun mal nicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 12:22

Mein Vater hatte letztes Jahr leider zwei Schadensfälle. Es bestand aber auch ein Rabattschutz.

Durch den Übertrag der SF Klassen, wurde er ab 01.01.2019 auf 1/2 zurückgestuft.

Jetzt geht es mir egentlich nur darum wie mein Vater die mir übertragenen SF Klassen zurück bekommt.

Damit er nicht mehr bezahlt als vor dem vermeintlichen Versicherungswechsel.

Bei der HUK24 habe ich die SF Klassen (SF19 + SF23) angegeben, die in dem Versicherungsschein der VersicherungsKammerBayern gestanden haben, dieser (alte) Vertrag wäre ab 01.01.2019 gültig gewesen.

Da warst du aber ein bißchen blauäugig.

Oft ist nur 1 Schaden im Jahr durch den Rabattschutz geschützt.

Bei einem Wechsel zum 01.01. wird der Vertrag durch die HUK zurückgestuft.

Die Vorversicherung meldet den Versicherungsverlauf und die 2 Schäden 2018.

Daraus macht die HUK dann den SF, klar das da nur SF2 rauskommen.

Ob die alte Versicherung den Urzustand wiederherstellt und der SF rückübertragen werden kann, solltest du mit der alten Versicherung abklären.

Als Strafe könntest du ja deinen SF an deinen Vater übertragen, wenn nix anderes mehr geht

Eigentlich sollte es sich inzwischen herumgesprochen haben daß potentielle NeuVersicherungen die Sondereinstufungen des Vorversicherers (hier Rabattschutz) nicht berücksichtigen.

Wenn man dann noch 1 oder wie in Deinem Fall 2 Schäden in 2018 hatte, verbietet sich ein Wechsel der Vers.schon fast von selbst.

Sollten Dir diese 2 Umstände, der Rabattschutz und die Schäden deines Vaters, bereits vor der Aktion mit der HUK 24 bekannt gewesen sein, war das ganze nicht nur blauäugig oder naiv, sondern xxxxx.

Besser Du hàttest vorher hier um Rat gefragt, ob Dein Vorhaben sinnvoll und machbar ist.

Oder gleich zum Vertreter der V.persönlich gehen. BVK hat ja sicherlich noch paar Aussendienstler und Büros.

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