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Versicherungsangebot (ACE) kündigen

Hallo ,dumme Sache passiert hab mich vor 5 Tagen im Supermarkt von einem Vertreter des ACE vollquatschen lassen.Er hat mir ein Angebot erstellt das er sich auch hat direkt unterschreiben lassen .Habe praktisch die Ermächtigung zum Bankeinzug unterschrieben (ohne Kontodaten) .Alles aber nur zu der Bedingung das er zurückruft und meine endgültige Zusage oder Absage erhält.Er hat nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgerufen! Wie kann ich jetzt noch meine Unterschrift zurück ziehen? Was muß ich bei dieser Angebotskündigung beachten "Wortlaut".

Durch welche Definition komme ich noch aus diesem Vertrag herraus?

17 Antworten

Hast du keine Kopie des Antrags?

Einfach schriftlich Widerrufen.

Hat er keine V Karte Dir gegeben ?

Doch Kopie ist vorhanden,habe gerade schon mal einen Widerruf aufgesetzt. Bin mir unsicher ob jetzt schon ein Vertrag besteht oder nicht (wegen der Unterschrift für den Bankeinzug)

Visitenkarte nein aber ich hab eine Identnummer des "Werbers" die steht im Antrag.

Kannst ja bei dem Widerruf gleichzeitig das ausdehnen auf den Bankeinzug.

Das ist völlig egal, ob der Vertrag schon besteht oder nicht, Du hast 14 oder 30Tage (habe es so genau nicht mehr im Kopf) für den Widerruf.

Der Vertrag besteht erst dann, wenn Du eine Police bekommen hast und den ersten Beitrag bezahlt hast.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 8. November 2016 um 21:58:59 Uhr:


Das ist völlig egal, ob der Vertrag schon besteht oder nicht, Du hast 14 oder 30Tage (habe es so genau nicht mehr im Kopf) für den Widerruf.

14 Tage sind es.

Vorsicht übrigens bei Ständen der UNO Flüchtlingshilfe und anderen Hilfsorganisationen. Unterschreibt man dort für eine Dauerspende / Fördermitgliedschaft gibt es kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz. Da hat man dann wirklich die Arschkarte wenn man vor Ort was unterschreibt. Aber das nur mal so nebenbei.

Bei allem anderen (ADAC, ACE, Stromanbieter usw.) gelten immer die 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht.
https://www.anwalt.de/.../...nerhalb-von-wochen-widerrufen_020535.html

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 06:05:06 Uhr:


Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht.
https://www.anwalt.de/.../...nerhalb-von-wochen-widerrufen_020535.html

Hat auch nie jemand behauptet 😉

Woher kennen wir dann die Widerrufsfrist und deren Bedingungen?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. November 2016 um 06:05:06 Uhr:


Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht.
https://www.anwalt.de/.../...nerhalb-von-wochen-widerrufen_020535.html

Was was was? Rechtsverdrehergehabe...

In Ruhe: Alle bei einem Anbieter in seinen eigenen geschlossenen Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge sind allgemeinverbindlich mit Unterschrift des Kunden rechtsgültig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Kunde sich dessen bewußt ist was er beabsichtigt tun zu wollen, wenn er in die Geschäftsräume tritt und dort einen Vertrag abschließt. (z.B. Handyvertrag, Versicherungsvertrag bei einem niedergelassenen Berater)
Kommt ein Abschluss über andere Gegebenheiten zustande, die nicht in den Geschäftsräumen des Vertragspartners unterschrieben werden gelten diese nach BGB § 312 b ehemals als Haustürgeschäft bekannt. Diese haben immer 14 Tage Widerruf ohne Angaben von Gründen. Weil der Gesetzgeber die "Überrumplungstaktik" so mancher Verkäufer kennt, ist es so im BGB aufgenommen, dass der Verbraucher sich in Ruhe nach Unterschrift über die Tragweite seiner Handlung informieren kann.
Im Übrigen hat ein solcher Werbestand und deren Zuquatschmentalität dem Kunden immer die Möglichkeit zur Flucht einzuräumen (rechtlicher Begriff), sonst machen sie sich strafbar. Manchmal wird man ja von mehreren Personen eingekreist und zugelabert. Das sage ich immer, wenn man mir auf den Sack geht. "Sie wissen, dass Sie mir die Möglichkeit zur Flucht lassen müssen?" Dann schauen die doof und diese Sekunde kann man nutzen um zu gehen.
Fernabsatz ist wieder etwas andere, 4 Wochen Widerruf
Mittels einem Widerruf setzt man den Zustand wie er vorher war wieder ein. Ein Widerruf ist keine Kündigung! Bei einer Kündigung gab ein einen Vertrag, bei einem Widerruf eben nicht.

Alles richtig, trotzdem ist der Antrag entscheidend, denn dort kann vieles drin stehen, u. a. auch eine Verzichtserklärung oder das Datum wurde rückdatiert.
Alles ist denkbar und solange ich den Antrag nicht gelesen habe, bin ich vorsichtig.

Der Marktleiter wird schon wissen, wann die Werbeleute dort waren und Kunden für den ACE werben wollten. Miest ist es nicht selbst der ACE sondern eine dritte Firma die für jeden Vertrag eine Provision erhält. Oftmals hat man auch noch einen Kassenbon vom Einkauf. Schlecht wenn man diese immer gleich entsorgt...
Ein Fälschen von Datum würde so einige Straftatsbestände nachweisbar machen.

Datum und Ort stehen drauf 30.10.2016 Markt Kaufland danke für die viel3e Info,hab mir einen Wolf gegoogelt und nix zu meinem speziellen Problem gefunden!

Was steht denn zum Thema Widerruf im Antrag?
Mach doch mal ein Foto von den entsprechenden Stellen.

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