Versicherung wird hochgestuft weil Gutachter da war
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor ca. 2 Monaten mein Auto von nem Freund mit einem Abschleppseil abschleppen lassen, weil das Kupplungsseil gerissen war. Dabei hatt es mir beim Anfahren meine ganze Front ausgerissen. Nun wollten wir den Schaden über seine Haftpflicht laufen lassen. Der Gutachter war dann auch da, nur die Versicherung hat dann immer noch ein wahnsinns Theater veranstaltet wegen der Haftung, da ja beide Autos beim abschleppen als eine Einheit zählen beim Abschleppen und da erst geklärt werden muss, wer Schuld ist, weil ich ja auch auf der Bremse gestanden sein könnte. Der Fall ist immer noch bei der Bearbeitung, aber mein Kumpel hat bereits einen Bescheid von der Versicherung bekommen, dass nächstes Jahr seine SF hochgestuft wird.
Wir haben das ganze allerdings jetzt so geregelt und wollen nicht mehr, dass der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Er hat dies der Versicherung gesagt und die meinen jetzt, das die Versicherung trotzdem hochgestuft wird, weil ja der Gutachter schon da war.
Ich finde dass ist ne Unverschämtheit. Weiss einer von euch, ob die das überhaupt dürfen?! Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Gruß Flo
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flof28
Dein Freund wird hochgestuft, weil er den Schaden gemeldet hat. Egal wie hoch der Schaden ist und egal, ob die Versicherung überhaupt zahlt.
Sobald er den Schaden meldet, wird er hochgestuft.
Wenn Du den Schaden nun anders, also ohne Versicherung, regulieren willst, dann kann Dein Kumpel dies innerhalb eines halben Jahres der Versicherung melden und er wird zurückgestuft. Egal, ob ein Gutachter da war oder nicht.
Weiterhin kann Dein Kumpel der Versicherung, falls sie doch zahlt, den bereits bezahlten Betrag in Raten zurückerstatten, dann wird er auch zurückgestuft.Einfach mal nachfragen bei der regulierenden Versicherung...
Das sollte in etwa so stimmen.
Da es beim abschleppen aber sowiso kein Haftpflichtschaden ist also keine Panik das Geld gibt es zurück.
Daran ändert auch das Gutachten nichts. Das ist laut Vers.-Bedingungen Aussen vor.
Peter