Versicherung will nur die Hälfte des Schadens bezahlen
Liebe Forumsteilnehmer,
an einer Ampel ist jemand auf meinen stehenden Wagen aufgefahren, an diesem Sachverhalt gibt es keinen Zweifel, hat er zugegeben.
Ein TÜV-Gutachter hat an meinen Wagen einen Schaden von ca. 4000,- Euro festgestellt. Der Wagen ist fahrbereit, ich möchte ihn nicht reparieren lassen momentan. Nach Abwägung stehe ich besser da, wenn ich den Wagen so weiterfahre und mir den Schaden auszahlen lasse.
Die gegnerische Versicherung will jetzt nur etwa die Hälfte des Schadens bezahlen , die andere Hälfte nur, wenn ich Beweise für die Reparatur vorlege.
Nach meinem Wissen ist das meine Sache, ob ich das reparieren lasse oder nicht. Wer hat so etwas auch schon erlebt, mit welchem Ausgang, und kann Erfahrungen beitragen? Danke.
Gruss
Christoph
Beste Antwort im Thema
Blablasülz du nimmst dein Mundwerk ganz schön voll für einen Fake-, Doppel- oder Trollaccount?
Hast du schon mal was von mobilem Internet gehört? Anscheind ist das nichts für einen ach so wichtigen Unternehmensberater. Hoffentlich machst du da nicht auch nur blabla und sülz.
Es bringt eh nichts hier zu Orakeln, solange wir nicht vom TE gesagt bekommen, was wirklich gekürzt wurde.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blablubsuelz
Folgende (teilweise fiktive) Situation:
Ich bin Unternehmensberater und eine Stunde bei mir kostet gute 200€ Brutto. Eine Schlafmütze fährt mir als ich an einer roten Ampel stehe auf meinen neue S-Klasse, Schaden über Bagatellhöhe entsteht.
Die gesetzliche Grundlage sagt nun ich darf durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden. Daher beauftrage ich mit der Abwicklung Gutachter & Rechtsanwalt. Denn wenn ich mich stattdessen selbst um die korrekte Abwicklung kümmern muss dauert dass z.B. 2 Stunden in denen ich keinen Mandanten betreuen kann, so dass mir ein effektiver Schaden von weiteren 2 x 200€ (=400€) entsteht.
Nur der guten Ordnung halber, damit nicht noch jemand diesen Schwachfug glaubt:
Egal, ob man Fensterputzer oder Bundeskanzlerin ist: Der reine Zeitverlust, der mit der Abwicklung eines Unfallschadens einher geht, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und kann weder in Form von Schadensersatz vergütet werden, noch rechtfertigt er die Mandatierung eines Anwalts.
Dazu gibt es reihenweise Urteile; das ist ein echt alter Hut, den dieser Schwätzer hier leider nicht kannte.🙄
...das "teilweise fiktive" war wohl sicherlich, dass er an den Stundenlohn zwei Nullen zu viel drangehangen hat... 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von helivox
Liebe Forumsteilnehmer,an einer Ampel ist jemand auf meinen stehenden Wagen aufgefahren, an diesem Sachverhalt gibt es keinen Zweifel, hat er zugegeben.
Ein TÜV-Gutachter hat an meinen Wagen einen Schaden von ca. 4000,- Euro festgestellt. Der Wagen ist fahrbereit, ich möchte ihn nicht reparieren lassen momentan. Nach Abwägung stehe ich besser da, wenn ich den Wagen so weiterfahre und mir den Schaden auszahlen lasse.
Die gegnerische Versicherung will jetzt nur etwa die Hälfte des Schadens bezahlen , die andere Hälfte nur, wenn ich Beweise für die Reparatur vorlege.
Nach meinem Wissen ist das meine Sache, ob ich das reparieren lasse oder nicht. Wer hat so etwas auch schon erlebt, mit welchem Ausgang, und kann Erfahrungen beitragen? Danke.
Gruss
Christoph
Hallo Christoph,
ohne die genauen Daten aus dem Gutachten kann man dir keine Antwort geben. Also wäre es sehr hilfreich einige Daten (Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten Brutto) zu erfahren.
Es ist in der Tat deine Sache, ob du reparieren lässt oder eben nicht. Aber die Art der Abrechnung ist relevant. Denn es gibt schon diverse Konstellationen, bei der die Versicherung "kürzen" kann.
Viele Grüße,
Metehan
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nur der guten Ordnung halber, damit nicht noch jemand diesen Schwachfug glaubt:Zitat:
Original geschrieben von blablubsuelz
Folgende (teilweise fiktive) Situation:
Ich bin Unternehmensberater und eine Stunde bei mir kostet gute 200€ Brutto. Eine Schlafmütze fährt mir als ich an einer roten Ampel stehe auf meinen neue S-Klasse, Schaden über Bagatellhöhe entsteht.
Die gesetzliche Grundlage sagt nun ich darf durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden. Daher beauftrage ich mit der Abwicklung Gutachter & Rechtsanwalt. Denn wenn ich mich stattdessen selbst um die korrekte Abwicklung kümmern muss dauert dass z.B. 2 Stunden in denen ich keinen Mandanten betreuen kann, so dass mir ein effektiver Schaden von weiteren 2 x 200€ (=400€) entsteht.Egal, ob man Fensterputzer oder Bundeskanzlerin ist: Der reine Zeitverlust, der mit der Abwicklung eines Unfallschadens einher geht, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und kann weder in Form von Schadensersatz vergütet werden, noch rechtfertigt er die Mandatierung eines Anwalts.
Dazu gibt es reihenweise Urteile; das ist ein echt alter Hut, den dieser Schwätzer hier leider nicht kannte.🙄
Hi
Die frage sollte sein warum?
Ich soll doch eigentlich nicht schlechter gestelt werden.
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Ich verstehe Deinen Ansatz.
Aber der Gedanke des "nicht schlechter gestellt sein" ist eine Argumenationshilfe, wenn Du so magst. Er ist kein Anspruch im Schadenersatzrecht.
Das wird leider oft verkannt.
Das Zivlrecht sieht Schadenersatzansprüche für bestimmte Lebenssachverhalte vor und ziemlich klar umrissene Positionen, die diese Ansprüche umfassen.
Innerhalb dieser Regeln ist das Schadensersatzrecht um fairen Ausgleich bemüht: Nicht weniger als vor dem Unfall aber auch nicht mehr. Das wird mit dem von Dir zitierten Gedanken bildlich umschrieben.
Aber es bedeutet eben nicht, dass man alles, was man irgendwie mit Geld aufwiegen kann, auch von einem Schädiger ersetzt bekommt. Sonst würde irgendwann niemand mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können, weil das Risiko unüberschaubar wäre.
Gruß
Hafi