Versicherung (WGV) will Wertminderung nicht bezahlen

Hallo zusammen,

mein parkender Audi TT Baujahr 2007 (104 000km) wurde seitlich beschädigt.
Er wurde in einer Fachwerkstatt repariert, zum Teil wurden Teile erneuert (Kotflügel, Spiegel, Alufelge), zum Teil musste jedoch die Karosserie instand gesetzt werden (Karosserie kann natürlich nicht ausgetauscht werden).
Reparaturkosten 3145 Euro.

Obwohl bei meinem Auto (wegen Alter + Kilometerleistung) eigentlich der Anspruch auf Wertminderung entfällt, hat ein unabhängiger TÜV Gutachter wegen des guten Zustands und des hohen Gebrauchtwagenwertes eine Wertminderung von 200 Euro festgestellt und in seinem Bericht vermerkt.

Trotz TÜV Bericht, der an die Versicherung weitergeleitet wurde will diese (wegen Alter + Kilometerstand) KEINE Wertmindung bezahlen.

Meine Frage nun:
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ich will wegen 200 Euro kein riesiges Theater machen, aber ich habe jetzt halt unverschuldet einen Unfallwagen und der Wert ist definitiv dadurch gesunken.
Würdet ihr zu einem Anwalt gehen (Rechtschutzversicherung vorhanden)?
Wie würdet ihr die Chancen sehen, wenn ein Anwalt die Versicherung anschreibt?
Oder kann man der Versicherung antworten, dass man zum Anwalt geht wenn nicht bezahlt wird und sich evtl auf 100-150 Euro einigen?

Sorry für die vielen Fragen, kenne mich da aber echt nicht aus. Die Versicherung ist übrigens die WGV.

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Das ist doch absoluter Quatsch was du schreibst.

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Naja bei mir war es so, wenn auch ein anderer Grund! Ich wollt auch nicht die eigene Versicherung beklagen!

Aber wenn ihr meint, das die Versicherung sich selbst in Fleisch wird, bitteschön!

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


Hör doch mal bitte auf immer mit diesen Ammenmärchen.

edit
ist nicht auf dich bezogen klaus

Du kennst es doch auch von Deinem Job, keine Ahnung und davon ganz viel.

Jeder VN oder AS (Anspruchsteller) hat mehr Ahnung als jeder Jurist.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


Naja bei mir war es so, wenn auch ein anderer Grund! Ich wollt auch nicht die eigene Versicherung beklagen!

Es heißt verklagen.

Klaus

aha, und weil sich die Versicherung sich nicht ins eigene Fleisch schneiden möchte, wird sie vertragsbrüchig und risikiert eine Leistungsklage auf Übernahme der Deckung für den Rechtschutzfall...

pacta sunt servanda... in dem sinne.

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Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Stephon


Obwohl bei meinem Auto (wegen Alter + Kilometerleistung) eigentlich der Anspruch auf Wertminderung entfällt
Wo steht das? Gab mal alte - veraltete - Urteile die da in die Richtung 5 Jahre und 100tkm gingen, die sind aber von der aktuellen Rechtsprechung alle überholt und es gibt keine Grenze.

Lass mal schön die Kirche im Dorf, bitte.

Es gibt jüngere Rechtsprechung des BGH, in der er sagt, dass die Wertminderung im Einzelfall geprüft werden muss und auch bei älteren Fahrzeugen oder bei hoher Laufleistung anfallen kann.

Das heißt noch lange nicht, dass "es keine Grenze gibt" und für jedes alte Auto eine Wertminderung anfällt, sobald es an einem Unfall beteiligt war.

De facto hängt es von jedem einzelnen Fahrzueg und dem jeweils zuständigen Amtsrichter ab. Und die haben sehr oft keine Lust, wegen 200 Eur ein riesen Fass aufzumachen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


...
De facto hängt es von jedem einzelnen Fahrzueg und dem jeweils zuständigen Amtsrichter ab. Und die haben sehr oft keine Lust, wegen 200 Eur ein riesen Fass aufzumachen.

... was doch an sich dazu führen sollte, dass der Amtsrichter dann dem Gutachter (der sich ja mit dem Fahrzeug, also "im Einzelfall" befasst hat) dann einfach glaubt, dass er wohl weiß was er da geschrieben hat. Dafür ist der Gutachter ja da und wird wohl kompetenter in solchen Dingen sein, als der Amtsrichter. Oder sehe ich das zu naiv?

Die Sache hat sich zum Glück erledig, die WGV hat auf mein letztes Schreiben (Androhung der Kündigung von 4 Fahrzeugen) reagiert und dann noch bezahlt.

Danke nochmal an alle euren Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Es gibt jüngere Rechtsprechung des BGH, in der er sagt, dass die Wertminderung im Einzelfall geprüft werden muss und auch bei älteren Fahrzeugen oder bei hoher Laufleistung anfallen kann.

Eben, die fixe >5 Jahre oder >100tkm Grenze ist klar nicht mehr Stand der Rechtsprechung, verweist die Versicherung auf diese Grenze und ggf. sogar auf die überholten Urteile dazu hat sie quasi schon verloren.

Was natürlich nicht heißt dass es keine Grenze gibt, aber die hängt von Fahrzeug, Pflegezustand etc.. ab.

Das wird auch die WGV wissen und sich hier lieber nicht auf einen Rechtsstreit einlassen und hat lieber bezahlt.

Edit Moderation - unnötige persönliche Provokation entfernt. twindance/MT-Moderation
Die merkantile Wertminderung steht ihm dann zu wenn einen solche eingetreten ist. Das ist dann der Fall, wenn ein möglicher Käufer nicht bereit ist, sein Fahrzeug zum gleichen Preis zu kaufen wie ein gleiches Fahrzeug ohne Unfall basta . Grenzen, die es früher mal gab sind hinfällig, belegt durch zig Urteile. Und der Gutachten wird sich sicher etwas gedacht haben, wenn er einen Wertminderung festgestellt und attestiert hat.

WDettinger, hast du da irgendwie eine Wette laufen, wie viele Uraltthreads du in einem Tag aus der Versenkung holen kannst?

Langsam wird das anstrengend hier...

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