Versicherung (WGV) will Wertminderung nicht bezahlen

Hallo zusammen,

mein parkender Audi TT Baujahr 2007 (104 000km) wurde seitlich beschädigt.
Er wurde in einer Fachwerkstatt repariert, zum Teil wurden Teile erneuert (Kotflügel, Spiegel, Alufelge), zum Teil musste jedoch die Karosserie instand gesetzt werden (Karosserie kann natürlich nicht ausgetauscht werden).
Reparaturkosten 3145 Euro.

Obwohl bei meinem Auto (wegen Alter + Kilometerleistung) eigentlich der Anspruch auf Wertminderung entfällt, hat ein unabhängiger TÜV Gutachter wegen des guten Zustands und des hohen Gebrauchtwagenwertes eine Wertminderung von 200 Euro festgestellt und in seinem Bericht vermerkt.

Trotz TÜV Bericht, der an die Versicherung weitergeleitet wurde will diese (wegen Alter + Kilometerstand) KEINE Wertmindung bezahlen.

Meine Frage nun:
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ich will wegen 200 Euro kein riesiges Theater machen, aber ich habe jetzt halt unverschuldet einen Unfallwagen und der Wert ist definitiv dadurch gesunken.
Würdet ihr zu einem Anwalt gehen (Rechtschutzversicherung vorhanden)?
Wie würdet ihr die Chancen sehen, wenn ein Anwalt die Versicherung anschreibt?
Oder kann man der Versicherung antworten, dass man zum Anwalt geht wenn nicht bezahlt wird und sich evtl auf 100-150 Euro einigen?

Sorry für die vielen Fragen, kenne mich da aber echt nicht aus. Die Versicherung ist übrigens die WGV.

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Das ist doch absoluter Quatsch was du schreibst.

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von germania47


Der TE kann sich seiner Sache so sicher sein, dass die RS überhaupt nichts zahlen muss. Folglich ist die SB ohne Belang.
Klaus
Dann ist ja nichtmal das Vorhandensein einer RS von Belang, der TE obsiegt demnach ja ohnehin.

Das gleiche habe ich doch sinngemäß geschrieben.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Die wenigsten Anwälte sind sich vorher zu 100 % aicher, ein Verfahren zu gewinnen (auch wenn sie ihrem Mandanten gegenüber das Gegenteil behaupten).

Ist die Versicherung stur und das Gericht lässt ein neues Gutachten erstellen, was dann? Nur 100,- € Wertminderung = 50% der Kosten selbst tragen. Und ehrlich, ohne RS im Genick würde ich als TE das nicht weiter betreiben. Kosten-Nutzenverhältnis zu schlecht. Um 200,- € zu erhalten, riskiert er über 400,- € Anwalts- und Gerichtskosten?

Gruß
Peter

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen.
Keine Prozessabteilung einer Versicherung wird bei dem Streitwert einen Prozess führen, zumal bei dem Betrag keine Berufung eingelegt werden kann.
Nichts für Ungut: Klaus

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Hier liegt ein Gutachten eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen vor, das eine Wertminderung von 200,- € dokumentiert.
Da Du eine RS hast (hoffentlich ohne Selbstbeteiligung), ziehe es durch. Die Versicherung wird voraussichtlich sehr schnell ihre Auffassung ändern. Schon das erste Schreiben des RA kostet 83,54 €.

Gruß
Peter

Das eine Wertminderung möglicherweise seine Berechtigung habe könnte, will ich nicht bestreiten - aber ohne weitere Kenntnis einem Gutachter des TÜV anzudichten, er wäre unabhängig oder gar vereidigt, finde ich schon übertrieben.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


... aber ohne weitere Kenntnis einem Gutachter des TÜV anzudichten, er wäre unabhängig oder gar vereidigt, finde ich schon übertrieben.

Wieso findest Du es übertrieben, anzunehmen, Gutachter des TüV seien unabhängig? 😕🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


... aber ohne weitere Kenntnis einem Gutachter des TÜV anzudichten, er wäre unabhängig oder gar vereidigt, finde ich schon übertrieben.
Wieso findest Du es übertrieben, anzunehmen, Gutachter des TüV seien unabhängig? 😕🙂

Weil Angestellte nun einmal selten unabhängig sind

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Wieso findest Du es übertrieben, anzunehmen, Gutachter des TüV seien unabhängig? 😕🙂

Weil Angestellte nun einmal selten unabhängig sind

Ach sooo, Du hältst sie allein aufgrund des Angestelltenverhältnisses ebenso wenig für unabhängig wie beispielsweise auch Haussachverständige der Versicherer. 🙂

Ich hatte es so verstanden, dass speziell TüV-Sachverständige selten unabhängig seien, was ich bejahendenfalls doch gern erklärt wissen wollte.

Btw kann ein SV im Angestelltenverhältnis nur vereidigt werden, wenn der Arbeitgeber gegenüber der bestellenden Körperschaft die Erklärung abgibt, dass die Unabhängigkeit gewährleistet ist, und der Sachverständige bei seiner Tätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegt.

Laut TE "hat ein unabhängiger TÜV Gutachter wegen des guten Zustands"

Unabhängig muss er sein in Hinblick auf die Erstellung des Gutachtens, nicht weisungsgebunden durch den Schädiger, Geschädigten oder eine der beteiligten Versicherungen.

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von Stephon


Obwohl bei meinem Auto (wegen Alter + Kilometerleistung) eigentlich der Anspruch auf Wertminderung entfällt

Wo steht das? Gab mal alte - veraltete - Urteile die da in die Richtung 5 Jahre und 100tkm gingen, die sind aber von der aktuellen Rechtsprechung alle überholt und es gibt keine Grenze. Wenn die Versicherung in der Kürzung darauf verwiesen hat wird das eine ganz einfache Nummer.

Die Wertminderung abhängig vom Fahrzeugzustand und evtl. Vorschäden auch bei alten Autos am Markt ja vorhanden - und das zählt.

Das mit "Wenn die alten Felgen verkaufen im Vergleich zum Neupreis ..." vergiss ganz schnell, es zählt bei evtl. vorhandener Wertverbesserung immer das Gesamtfahrzeug, nicht das Teil alleine. Sprich bekommst du für deinen TT mit zwei neuen statt gebrauchten Felgen mehr als mit den alten? Ja, wenn die alten ziemlich vermackt sind, nein wenn die alten noch in gutem Zustand waren.

Danke für die vielen Antworten bisher.

Nochmal zur Sachlage: Das Auto war vorher kein Unfallwagen, jetzt ist er einer. Also nichts mit "der hat jetzt einen höheren Wert...".
Pauschal sagt man, dass bis 6 jahre/100 000km gererell eine Wertminderung (laut dem TÜV Gutachter) bezahlt wird. Je hochwertiger das Auto, desto eher wird auch noch was bezahlt wenn das Auto älter ist bzw mehr Kilometer hat.

Habe der WGV einen Brief geschrieben und u.a. mit Anwahlt gedroht. Habe geschrieben dass ich eine Rechtschutzversicherung habe (auch bei der WGV ;-) ) und gegebenenfalls zum Anwalt gehe. Zudem habe ich selber 4 Autos (Familie) bei der WGV angemeldet, denke also sie sind so intelligent und gefährden wegen den paar Euros keinen Versicherungswechsel eines Stammkunden.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Nutzungsausfall + 25 Euro Pauschale wurde übrigens bezahlt.

Meinst Du wirklich das di WGV dir einen Anwalt zahlt, um sich selbst zu verklagen?
Die werden dich auslachen!

Da ist die Drohung alle Verträge zu kündigen wirkungsvoller!

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


Meinst Du wirklich das di WGV dir einen Anwalt zahlt, um sich selbst zu verklagen?
Die werden dich auslachen!

Da ist die Drohung alle Verträge zu kündigen wirkungsvoller!

Frage an den Fachmann:

Auf Grund welcher Bedingung hat die WGV das Recht die Deckung in der Rechtsschutz abzulehnen???

Klaus

Bevor die zusagen, wird man an einen RA weitergeleitet bzw, geschickt! Der prüft dann die Erfolgsaussichten. Danach kriegt man ne Deckungszusage oder auch nichz! Die Zahlen nicht jeden Rechtsstreit! Das ist ja keine Flatrate!

Wenn die dann hören das du die verklagen möchtest wirst Du abgelehnt!

Darfst es gerne versuchen!

P.s. Die wollen an der RS verdienen, deshalb zahlen die nicht alles!

Neueste Forschungen.
Na, wer daran glaubt?
Klaus

Hör doch mal bitte auf immer mit diesen Ammenmärchen.

edit
ist nicht auf dich bezogen klaus

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