Versicherung vom Unfallverursacher zahlt nicht...Verursache hätte seinen Beitrag nicht gezahlt....

Hallo, ich brauche Eure Hilfe :-)

Mein Bruder hatte einen Unfall, ihm ist ein Kind mit dem Fahrrad ins Auto gefahren.
Die rechtslage ist geklärt, er trägt keine Schuld. Das Kind ist wohlauf.

Der Unfall wurde an die gegnerische Versicherung geleitet. Diese schickte einen Gutachter, er legte die Schadenssumme fest, mit der mein Bruder auch einverstanden war.

Weil man ihm sagte, dass das Geld auf sein Konto überwiesen werden würde und sich aber diesbezüglich nix tat, rief er bei der Versicherung an.

Und nun der Hammer, man sagte ihm, dass er den Schaden nicht ersetzt bekommt, weil die Mutter des Jungens die Beiträge nicht bezahlt habe....

Das kann doch nicht sein?!

Er ist doch nicht für die Eintreibung der offenen Beiträge zuständig, sondern die Versicherung?! Und solange die Versicherung der Frau nicht kündigt, müssen doch auch Schadensersatzansprüche beglichen werden, oder sehe ich das falsch?

Vor allem, da schicken die erst einen eigenen Gutachter....und dann sowas?

Bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im vorraus.

Anke

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Zitat:

Original geschrieben von Anke1969



Er ist doch nicht für die Eintreibung der offenen Beiträge zuständig, sondern die Versicherung?! Und solange die Versicherung der Frau nicht kündigt, müssen doch auch Schadensersatzansprüche beglichen werden, oder sehe ich das falsch?

Das siehst du vollkommen falsch!

Hier handelt es sich um eine Privathaftpflichtversicherung.
Und in dieser gibt es (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) KEINEN Direktanspruch gegen die Versicherung.

Wie dein Bruder zu seinem Geld kommt ist also dessen hocheigenes Problem - er muss sich nun halt an die Verursacher selbst halten.

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969


Vor allem, da schicken die erst einen eigenen Gutachter....und dann sowas?

Tja, irgendwas schief gelaufen - wo Menschen Arbeiten passieren halt Fehler - das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dein Bruder KEINEN Anspruch gegen die Versicherung hat und nun seine Kohle bei den Verursachern versuchen kann zu holen.

Sofern das Kind noch keine 10 Jahre alt ist haftet es sowieso nicht - ggf. müssten die Eltern in Anspruch genommen werden (sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - welche vom Bruder nachzuweisen wäre).

Könnte also gut sein, das Brüderlein leer ausgeht (sage nicht ich, sagt die Gesetzeslage in diesem unseren schönen Lande).

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969


Bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im vorraus.

Das oben Geschriebene reräsentiert nicht meine

Meinung

, sondern ist eine Tatsache!

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Gegen die Eltern als Verantwortliche.

Das würde jetzt die Frage aufwerfen: Bis zu welchem Alter? Und vor allem: Als Elternteil (ich habe selbst eine elfjährige Tochter) kann ich doch sicher auch nicht für jeden Mist, den mein Nachwuchs verzapft, verantwortlich gemacht werden, oder?

Für jeden Mist sicherlich nicht. Weil das vom Einzelfall abhängt und die Zusammenhänge oft kompliziert sind, wird den Gerichten in dieser Sparte die Arbeit wohl nie ausgehen.

Drahkke hat recht. das geht auch bei noch jüngeren Kindern.
War bei uns auch mal so ähnlich als ein assoziales und gesellschaftsunfähiges Kind - 8 Jahre- mit seinem Fahrrad gegen das Fahrrad meiner Schwester gefahren ist, dass daraufhin kaputt war.

Rechtlich können meine Eltern bzw meine Schwester gegen ihn vorgehen und haben einige Jahrzehnte Rechtsanspruch, falls der jemals von mehr als dem Arbeitsamt lebt. Nicht von den Eltern in diesem Fall.
Faktisch kann man es aber vergessen das durchzusetzen 😠!
Beim nächsten mal einfach erst später bremsen, dann hat man wenigstens was davon...

Es geht auch sozialer:

Eigene Privathaftpflichtversicherungen die gegen geringen Aufpreis auch die Schäden übernehmen, wenn der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt - Dann würde deine eigene Haftpflicht zahlen... 

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@Blackmen

Du sprichst hier von der sog. "Forderungsausfalldeckung".

Ganz so einfach ist das aber leider auch nicht.

Ich hatte es in einem anderen Thread bereits geschrieben, welche Voraussetzungen da erfüllt sein müssen:

Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.

Das kann dauern...............und recht häufig sind dazu noch die Schäden am eigenen Kfz von Vornherein sowieso ausgeschlossen.

Hallo twelferider,

in solchen Fällen hilft also nur die Vollkasko, wenn vorhanden.
Und selbst dann muß man noch genau rechnen ob das lohnt, oder ob die gestiegene Prämie der VK den Schaden nicht überschreitet.
Auto fahren ist und bleibt ein teures "Abenteuer" 🙁

Das ist wohl richtig, Joschi.

Vom Kind selbst dürfte mit seinen 12 Jahren auf absehbare Zeit nichts zu holen sein.

Ob die Mutter überhaupt haftet ist sehr fraglich und wäre dann vom Geschädigten nachzuweisen.

Hat der Geschädigte eine Haftung der Mutter nachgewiesen, so ist fraglich, ob von dieser dann etwas zu holen wäre - ausgehend von der Überlegung, dass jemand, der kein Geld dazu hat, den Versicherungsbeitrag zu bezahlen auch eventuell sonst nicht eben finanziell opulent ausgestattet ist.

Es ist einfach so, wie bereits im Parallelthread geschrieben: Das Risiko, dass einem so etwas passiert (und man evtl. auf einem Unfallschaden sitzenbleibt, den man selbst nicht verursacht hat) fährt mit, wenn man sein Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegt.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


@Blackmen

Du sprichst hier von der sog. "Forderungsausfalldeckung".

Ganz so einfach ist das aber leider auch nicht.

Ich hatte es in einem anderen Thread bereits geschrieben, welche Voraussetzungen da erfüllt sein müssen:

Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.

Das kann dauern...............und recht häufig sind dazu noch die Schäden am eigenen Kfz von Vornherein sowieso ausgeschlossen.

...Danke für die Info!

Soweit war ich zum Glück noch nicht in der Materie involviert...! 🙂

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