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VERSICHERUNG SPINNT UM 40 % BEITRAGSSATZ GESTIEGEN WEGEN KRATZER

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 18:14

ICH HABE EINEN FORD ESCORT BJ: 95 UND EINE HAFTPFLICHTVERISCHERUNG BEI VOLKSFÜRSORGE

Ich hatte im November einen kleinen unfall und zwar beim zurückfahren kam einer aus der kurve und bumbs unfall... so der hatte den grill kaputt und ein 2 cm kratzer ich hatte das auch an dem tag alles fotografiert und so...heute bekomme ich einen brief das ich von 60% auf 100% hochgestuft wurde und dem gegnerischem fahrer 1400 gezahlt wurde???

Kann das aufeinmal so drastisch steIgen eigentlich was kann ich dagegen machen also ich finde es zu übertrieben das es aufeinmal so steigt...habt ihr vorschläge vielleicht was ich noch machen kann mit der versicherung oder vorschläge vorschlagen oder so

ich bitte um eure hilfe

Beste Antwort im Thema
am 13. Januar 2009 um 18:30

Ja das ist möglich.

Nach einem verschuldetem Unfall wirst du in der Regel, in der Haftpflicht hochgestuft.

Von welchem SF auf welchen SF steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Für die Hochstufung ist es egal ob der Schaden 100,- Euro oder 100.000 Euro betragen hat.

Aber:

Du kannst den Schaden ja selbst bezahlen. Dann wirst du auf den alten Stand zurückgestuft.

Viel Erfolg

wünscht

Frank

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am 13. Januar 2009 um 18:30

Ja das ist möglich.

Nach einem verschuldetem Unfall wirst du in der Regel, in der Haftpflicht hochgestuft.

Von welchem SF auf welchen SF steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Für die Hochstufung ist es egal ob der Schaden 100,- Euro oder 100.000 Euro betragen hat.

Aber:

Du kannst den Schaden ja selbst bezahlen. Dann wirst du auf den alten Stand zurückgestuft.

Viel Erfolg

wünscht

Frank

Du hast hast das wohl so unterschrieben... schau halt in deine Unterlagen. Wie hoch der Schaden ist ist unerheblich für die Hochstufung.

am 13. Januar 2009 um 18:55

Schau in deinen Versicherungvertrag nach, da ist im Anhang ne Liste dabei, wo drinnen steht, wie weit du bei einem,zwei ect. unfälle hochgestuft wirst. Von 60 auf 100% ist natürlich viel, liegt aber im Ermessen der Versicherung. Und dabei ist es wie schon gesagt egal, wie hoch der Schaden am gegnerischen Wagen war, regulierter Schaden von der Versicherung = Hochstufung.

am 13. Januar 2009 um 19:26

ärgerlich. du kannst kündigen.

am 13. Januar 2009 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Matze316

ärgerlich. du kannst kündigen.

Und dann?

am 13. Januar 2009 um 19:33

wie was dann?

bei nem Schadenfall hast du ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Darauf berufst du dich und suchst dir ne neue Versicherung. Die Frage ist nur wie du dort dann einsteigst, das weiß ich nicht...

am 13. Januar 2009 um 19:33

joa, was bringt dir eine Kündigung? Nix!! Gehst zur neuen Versicherung, musste Schäden angeben, bzw. die Neue fragt bei der Alten nach, und dann hat man nix gut gemacht...

am 13. Januar 2009 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

joa, was bringt dir eine Kündigung? Nix!! Gehst zur neuen Versicherung, musste Schäden angeben, bzw. die Neue fragt bei der Alten nach, und dann hat man nix gut gemacht...

@Matze316

Genau das meinte ich. :D

Gruß

Frank

am 13. Januar 2009 um 19:48

naja du hast sicher die gleiche SF Klasse wie jetzt, aber die Prämien schwanken von gesellschaft zu Gesellschaft doch erheblich. Soll heißen, du hast zwar deine 100% immer noch, sparst aber vielleicht trotzdem.

So gings mir auch mal.

am 13. Januar 2009 um 19:55

Da gebe ich dir natürlich sofort Recht. Deswegen ist ja hier jeden November immer viel los.

"Welcher Versicherung soll ich nehmen und warum?" :D

Gruß

Frank

Und die preiswerteste Versicherung ist welche?

Na?

Genau, die im Schadensfall auch korrekt zahlt. ;)

am 13. Januar 2009 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Da gebe ich dir natürlich sofort Recht. Deswegen ist ja hier jeden November immer viel los.

"Welcher Versicherung soll ich nehmen und warum?" :D

Gruß

Frank

Na Also.

Und die preiswerteste Versicherung ist welche?

Na?

Genau, die im Schadensfall auch korrekt zahlt. ;)

Wenn du das so oberflächlich betrachten willst. Klar gibts welche am markt die sich wegen jedem kleinen Pieps anstellen und lieber 3 Gutachter beauftragen als nen Schaden zu regulieren. Zu billig sollte sie nicht sein, klar. Man muß halt die Leistunegn vergleichen und dann die nehmen bei der man ein gutes Gefühl hat.

Es dürfte doch noch nachträglich die Möglichkeit bestehen, den Schaden selbst zu übernehmen, ihn also quasi der Versicherung "abzukaufen" und dadurch seine bisherige SF-Klasse zu erhalten.

am 13. Januar 2009 um 21:02

servus,

zuerst - du wurdest von SF3 in 2008 in SF1 in 2009 zurückgestuft (von 70% auf 100%) - o.k., du hattest wahrscheinlich schon die rechnung für 2009 mit besserstufung auf SF4 mit 60% in 2009.

das ist eine normale rückstufung und - wie schon mehrfach gesagt - unanbhängig von der schadenhöhe.

ja, du hast ein kündigungsrecht - achtung frist einhalten - und ja, du kannst die versicherung wechseln. um die SF1 kommst du deswegen aber nicht herum, die prämien können dennoch (oder gerade deswegen) erheblich abweichen. angebote rechnen...

Zitat:

Original geschrieben von sahin61

so der hatte den grill kaputt und ein 2 cm kratzer ich hatte das auch an dem tag alles fotografiert und so...heute bekomme ich einen brief das ich von 60% auf 100% hochgestuft wurde und dem gegnerischem fahrer 1400 gezahlt wurde???

Täusche dich da mal nicht wegen der Schadenhöhe.

Das Zeugs ist heutzutage sauteuer, als Laie meint man: "Ach, da is ja nix weiter gross passiert" und sobald dann die Endabrechnung aufgemacht wird, staunt man Bauklötze:

-Reparaturkosten

-Unkostenpauschale

-Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für den Unfallgegner

-ggf. Wertminderung

-Sachverständigenkosten.....etc. pp..

Da kommt ganz schön was zusammen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von sahin61

Kann das aufeinmal so drastisch steIgen eigentlich was kann ich dagegen machen also ich finde es zu übertrieben das es aufeinmal so steigt...habt ihr vorschläge vielleicht was ich noch machen kann mit der versicherung oder vorschläge vorschlagen oder so

Das ist nicht übertrieben, sondern ganz normal und überall so.

Du kannst bei deinem Vertreter oder der Gesellschaft direkt anrufen und nachfragen, ob sich ein Rückkauf des Schadens lohnt (das wird ganz schnell ausgerechnet) und ggf. den Schaden zurückkaufen.

 

Kündigen kannst du innerhalb eines Monats nach erfolgter Entschädigung durch den Versicherer.

 

Und was wird das bringen?

Bei der neuen Gesellschaft wirst du auch nicht besser eingestuft.

 

 

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