Versicherung möchte Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen
Hallo, letzte Woche ist mir eine Frau beim Ausparken ans Auto gefahren und abgehauen. Ich hatte mir aber das Kennzeichen gemerkt, da das Auto schon seltsam in der Parklücke stand. Ich war bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Wie ich vermutet habe, hat die Frau an ihrem Auto einen Schaden der zu meinem passt. Ich habe sie angerufen und sie hat zugegeben, an mein Auto gefahren zu sein. Sie hat am nächsten Tag ihrer Versicherung den Schaden gemeldet. Der Versicherungsvertreter rief mich an, und ich solle ihm sobald ich den Kostenvoranschlag habe zufaxen. Ich könne ja dann den Schaden fikitv abrechnen. Der Schaden laut KV ist ca. 2.400 EUR inkl. MwSt.
Jetzt meine Frage: Kann ich nicht auch Nutzungsausfall und Wertminderung geltend machen? Wer legt dabei die Höhe fest? Im Kostenvoranschlag ist nichts zu finden.
Die Reperaturzeit beträgt 3 Tage.
Danke für Eure Antworten!
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sachsenmeister2
- Vorderkotflügel R. Inst. 12 AW
- Vorderkotflügel R. A+E 18 AW
Das ist mir unbegreiflich , wie die auf die Summe kommen. Ich hab das hier in meinem Büro mal
eben Kalkuliert, die müssen ja Stundensätze jenseits von gut uns Böse haben und selbst dann kommen ich nicht auf diese Schadensumme...... 😕