Versicherung (Generali) kürzt Betrag von Gutachter (DEKRA)! - Rechtens???

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Mein Vater hat in einem Haftplichtschaden (BMW E46) als Geschädigter bei Dekra ein Gutachten machen lassen.
Dabei kamen ca. 1.500 Euro (netto) raus.
Der Schaden soll vorerst nicht behoben werden, sondern nur netto abgerechnet werden.
Die Generaliversicherung will aber mit Begründung "Werkstattvergleich" wo sie umliegende Karosseriebetriebe nennt nur ca. 1.250 Euro bezahlen.

Beim Anruf bei Gernerali wurde ich "abgewimmelt" es gibt genug Rechtsurteile und Ihr Verhalten sei i.O.

Wir werden jetzt auf jeden Fall zu einem Anwalt gehten.

Meine Fragen vorab:
Findet ihr das Vorgehen der Versicherung i.O.?
Wir haben keine Verkehrsrechtschutz. Kann es sein, dass der Fall doch nicht so klar ist und wir
auf Anwaltskosten sitzen bleiben.

Bin für Eure Kommentare dankbar.

Gruß

Toby

Beste Antwort im Thema

Aber was ich hier ein wenig merkwürdig finde ist, dass ein Gutachten der grünen Männchen gekürzt wurde.

Von wenig noch etwas weg zu kürzen, echt ganz schön frech............😁

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von SLDD320



ich bestreite die gleichwertigkeit der arbeit.

Brauchst du ja gar nicht bestreiten.

Der Schädiger befindet sich ja in der Beweislast - und nicht die "Arbeit" ist der entscheidende Faktor, sondern die Gleichwertigkeit in der Qualität der durchzuführenden Reparatur (bei fiktiver Abrechnung wohlgemerkt).

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320


dann sagt der nächste doch, sie ist vergleichbar, nein, doch. gutachten, gegengutachten. und wir sind wieder am anfang.

Gutachten oder Gegengutachten wird es wohl eher weniger geben - aber im Zweifelsfalle wird ein (Amts-)Gericht darüber zu entscheiden haben, was denn nun als "gleichwertig" anzusehen ist.

Die Problematik an sich ist sicherlich nicht aus der Welt geschafft - ausser bei den Jungfahrzeugen bis drei Jahren - hier sollte es künftig weniger bis keine Diskussionen mehr geben.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber was ich hier ein wenig merkwürdig finde ist, dass ein Gutachten der grünen Männchen gekürzt wurde.

Von wenig noch etwas weg zu kürzen, echt ganz schön frech............😁

Gruß

Delle

Hallo lieber Delle,

irgendwo wird sich in unserer Zunft immer noch eine/r finden die/der es noch *preiswerter* macht. Man schaue nur auf die SV (wenn man sie so nennen darf) von RDG, SKN und Co. mit denen wir uns in unserem Einzugsgebiet rumärgenrn müssen. Warum sollten also Versicherer nicht auf deren Dienste zurück greifen wenn es um Kürzungen geht!?!

Btw. Geraten wir nicht so gaaaanz langsam OT in Bezug auf die eigentliche Frage des TE😕

In diesem Fred haben ja nun bisher User geschrieben, die sich tagtäglich mit dieser Materie von Berufswegen beschäftigen (müssen)

Und nun mal ehrlich:

Was wird dieses Urteil ändern -zum Beispiel- am Schaden- Management?

nichts rein gar nichts wird sich ändern.

Einige qualifizierte Schadensachbearbeiter mit entprechenden Kompetenzen werden sicherlich in dem einen oder anderen Schadenfall umsichtige Entscheidungen im Bezug auf die Regulierung treffen können, wass zu begrüßen ist (das haben die aber auch schon vorher so getan). 

Der Rest der Masse SB bekommt seine Arbeitsanweisungen und es wird stur nach "Schema F" weiter- Reguliert und/-oder gekürtzt. 

Ist ja nicht das erste BGH Urteil im Schadenrecht...........

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Einige qualifizierte Schandensachbearbeiter ...
*hust*

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige
Hallo lieber Delle,
 
irgendwo wird sich in unserer Zunft immer noch eine/r finden die/der es noch *preiswerter* macht. Man schaue nur auf die SV (wenn man sie so nennen darf) von RDG, SKN und Co. mit denen wir uns in unserem Einzugsgebiet rumärgenrn müssen. Warum sollten also Versicherer nicht auf deren Dienste zurück greifen wenn es um Kürzungen geht!?!

Das ist ein Problem, ja.

In unserer Zunft gibt es einfach zu viele schwarze Schafe. Aber die werden nicht von den Versicheren beauftragt. Und sicher nicht für Kürzungen, die Leute die das machen, die haben ein anderes Kaliber, wie diese Hobby und Küchentisch- Sachverständigen. 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Einige qualifizierte Schandensachbearbeiter ...
*hust*

Entschuldigung !!!!!!! 😰

Das ist mir echt peinlich jetzt, wird sofort geändert.

Schäm.......🙁

Zitat:

Brauchst du ja gar nicht bestreiten.
/quote]

na aber wenn ich nicht bestreite, gilt das vom schädiger behauptete als zugestanden und muss nicht bewiesen werden.

Zitat:

Gutachten oder Gegengutachten wird es wohl eher weniger geben - aber im Zweifelsfalle wird ein (Amts-)Gericht darüber zu entscheiden haben, was denn nun als "gleichwertig" anzusehen ist.

und das entscheidet der richter doch nicht kraft seiner wassersuppe. der holt sich schön ein gutachten ein.

aber im grunde meinen wir ja alle grob das gleiche...
grüße und guten8, kollegen, gut8ter und versicherungsheinis and all

Vielen Dank für die Diskussion die um das Thema entstanden ist.
Da dies überhaupt nicht die Materie ist wo ich zuhause bin, ist es sehr hilfreich für mich.

Wenn ich es richtig deute, dann wird es das beste sein, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Ohne Rechtschutzversicherung, könnte das teuer werden und vor allem den ganzen Ärger nicht Wert sein.

Wenn man ein Dekra Gutachten einfach so kürzen kann und im Recht ist, kann man ja gleich den Gutachter von der gegnerischen Versicherung kommen lassen....

Gruß

Toby

PS: Auto ist 7 Jahre alt und war zu Wartungen nur in BMW Werkstätten.

Dann ist doch alles klar und ich würde zum Anwalt gehen. Genau diesen Fall gibt es in dem Urteil eindeutig und da würde ich kein Geld verschenken. Schau mal was ich dazu in der ersten Antwort geschrieben habe. Ich gehe davon aus das du folgende Aussage anhand von Rechnungen belegen kannst:

Zitat:

Auto ist 7 Jahre alt und war zu Wartungen nur in BMW Werkstätten.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von 328cabrio
Vielen Dank für die Diskussion die um das Thema entstanden ist.
Da dies überhaupt nicht die Materie ist wo ich zuhause bin, ist es sehr hilfreich für mich.
 
Wenn ich es richtig deute, dann wird es das beste sein, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Ohne Rechtschutzversicherung, könnte das teuer werden und vor allem den ganzen Ärger nicht Wert sein.
 
Wenn man ein Dekra Gutachten einfach so kürzen kann und im Recht ist, kann man ja gleich den Gutachter von der gegnerischen Versicherung kommen lassen....
 
 
Gruß
 
Toby

PS: Auto ist 7 Jahre alt und war zu Wartungen nur in BMW Werkstätten.

mal ganz davon abgesehen, dass ein "DEKRA Gutachten" ganz bestimt nicht das "non plus Ultra" in der Schadenwelt ist (ganz betimmt nicht) geht es hier doch um etwas grundsätzliches. 

Wie KSV richtig angemerkt hat, dass sollte schon geklärt werden in deinem Fall.

Um die Rechtsanwaltskosten würde ich mir hier -gerade in deinem Fall- nicht allzu große Sorgen machen. Die wird die gegnerische Hafpflichtversicherung übernehmen müssen, lass dir da bitte nichts anderes einreden. 

Ebenso wie das weitere Honorar von deinem Sachverständigen, da der nun sein Gutachten begründen muss, es wurde ja schließlich angegriffen.

Gruß

Delle

Danke, wir haben uns jetzt doch an einen Rechtsanwalt gewandt.
Dieser ruft jetzt dann zurück.

Rechnungen von BMW und Scheckheft (alles BMW Werkstatt) ist vorhanden.
Lediglich den letzten Ölwechsel habe ich selbst gemacht, aber auch hier die Ablassschraube, Ölfilter (nachweislich) von BMW gekauft.

Ich halte Euch am laufenden....

Gruß

Toby

Zitat:

Original geschrieben von 328cabrio


den letzten Ölwechsel habe ich selbst gemacht,

Na das kann denn ja spannend werden.

Zitat aus Urteil BGH: "...Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen"

Bekanntermaßen kann mich das BGH-Urteil nicht begeistern... 🙄

Ich frage mich bzgl. der Gleichwertigkeit: Es gibt doch sicher entsprechende Qualitätszertifikate und ich könnte mir gut vorstellen, dass der Besitz eines solchen für einen Richter den Beweis bringt, dass hier gleichwertig gearbeitet wird. Oder solche Zertifikate werden nun eingeführt.

Ein zugelassener Arzt ist auch Arzt ... erst bei Pfusch wird untersucht, ob die Qualität des Arztes ok war. Bei fiktiver Abrechnung wird es aber zu einer nachträglichen Untersuchung nicht kommen...

Also doch bad news?!

Und leider: Wer fikitv abrechnet und i.d.R. zumindest z.T. in Eigenleistung repariert, der macht sicher auch seine Inspektionen selbst...

Gibt es hier keine Erbsenzähler?

Im Urteil steht doch: Der Schädiger ist in der Beweispflicht,.........................

Was juckt uns dann, was die Versicherung schreibt. Die ist doch schließlich nicht der Schädiger.😁

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