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Versicherung für Fahrzeugüberführung aus Frankreich
Servus,
ich möchte mir einen Oldtimer in Frankreich kaufen. Der ist dort angemeldet usw. Ich dachte mir, einfach hinfahren Kurzzeitkennzeichen dran und rüber fahren. Dann hab ich feststellen müssen, dass diese Kennzeichen in Frankreich nicht gültig sind, und die Versicherung auch nur dann in Frankreich gilt, wenn ich dort hinfahren würde.
Mittlerweile weiß ich, dass ich mit den französischen Kennzeichen noch zur deutschen Grenze fahren kann, aber was ist mit einer Versicherung? Bei der Fahrzeugübergabe füllt man irgendein Dokument aus. Danach ist der Verkäufer irgendwie nicht mehr Verantwortlich wenn was passieren würde, sondern der Käufer.
Jetzt frage ich mich, wo bekomme ich so eine Versicherung her und wie? Wie lange dauert es bis ich die Versicherung habe?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Problem?
Servus
Mario
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kleene_
Schöner Quatsch, den dein Makler da erzählt.
Nimm mal lieber die Nummer wieder raus ;-)
Wieso quatch, er meint seine kunden machen das. Kannst du das näher erläutern
Deutsche Überführungskennzeichen sind nicht dafür gedacht, dass man ins Ausland fährt, dort Schilder ans Auto macht und dann vom Ausland nach Deutschland kommt.
Ganz einfach.
Eigentlich sind deutsche Kurzzeitkennzeichen nationale Kennzeichen, die sehr oft nicht im Ausland anerkannt werden.
Hi,
wurde ja hier schon gesagt.
Das befestigen der Kennzeichen am Fahrzeug ist ein deutscher Verwaltungsakt. Und der darf eben nur auf deutschem Boden erfolgen.
Das es in der Praxis wohl häufig gemacht wird und wenn überhaupt nur selten zu Problem kommt steht auf einem anderen Blatt. Aber du wolltest es ja 100% legal und das sind deutsche Kurzzeitkennzeichen eben nicht.
Gruß Tobias
Habe ich doch geschrieben!!! Das mache ich 3 mal die Woche und das ist ganz legal.
Zitat:
Original geschrieben von stanstas
Hi,
also ich habe meinen Versicherungsmakler gefragt - sog. KFZ-Spezi :)
er meinte das man einfach die Überführungskennzeichen in Deutschland besorgt, dann einfach nach Frankreich hinfährt. Gehe davon aus dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist!
Die Überführungskennzeichen an das Auto anbringen und los geht's :)
Seine Kunden machen das tagtäglich.
Falls Ihr mehr Infos benötigt, hier sind seine Kontaktdaten :)
Holger Brenner
Tel: 030346461070
Hoffe ich konnte die irgendwie helfen :)
Hi,
es werden täglich verbrechen begangen obwohl sie verboten sind :D
Fakt ist du darfst im Ausland keine deutschen kennzeichen an ein Auto schrauben.
Wenn du die Kennzeichen in Deutschland montiertst kannst du damit über die Grenze fahren und die Kennzeichen müssen nach EU Recht auch anerkannt werden.
Aber im Ausland anschrauben und dann damit nach Deutschland ist eben nicht zulässig.
In Deutschland gillt für Ausländer übrigens dasselbe,nur das es in Deutschland halt auch für Ausländer völlig Problemlos ist Exportkennzeichen zu besorgen.
Gruß Tobias
Knifflige Sache.
Jetzt mal ins Blaue gesprochen:
Wenn man das so machen würde, was im Fall einer Kontrolle und eines sehr ordnungsliebenden Beamten einem den im schlimmsten Falle für Strafen blühen?
Zitat:
Original geschrieben von Flowmaster
Knifflige Sache.
Jetzt mal ins Blaue gesprochen:
Wenn man das so machen würde, was im Fall einer Kontrolle und eines sehr ordnungsliebenden Beamten einem den im schlimmsten Falle für Strafen blühen?
Also erstens muss man die nachweisen das du die Kennzeichen außerhalb Deutschlands angebracht hast, weil nach frankreich aus deutschland mit überführungskennzeichen darf man ja fahren.
Da so etwas schwer nachweisbar wäre, kann ich mir die schlimmste Situation nicht vorstellen.
Es gibt viele Gesetze die keinen Sinn ergeben :=)
Dann leg doch bei der Kontrolle die deutschen Papiere vor. Wirst du nicht können -> viel Spaß ;-)
Hi,
das wiederrum ist kein Problem. Zu den Kurzzeikennzeichen gibt es ein kleines heftchen dazu in das die Fahrzeugdaten manuell einzutragen sind das sind dann die deutschen Papiere ;)
Wobei es da in letzter Zeit wohl einige Probleme mit Kurzzeikennzeichen gibt. Due wurden häufiger mißbraucht. Daher bekommt man in vielen Zulassunsstellen die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr so ohne weiteres.
Gruß Tobias
Im Ausland bringt der der rosa Schein nicht viel.
Wie gesagt, es sind nationale Kennzeichen.
Im Ausland anbringen ist verboten und von Deutschland ins Ausland fahren ist auch ein Risiko.
Wissen muss es jeder selbst ;-)
Zitat:
Original geschrieben von isotta
ich möchte mir einen Oldtimer in Frankreich kaufen. Der ist dort angemeldet usw. Ich dachte mir, einfach hinfahren Kurzzeitkennzeichen dran und rüber fahren. Dann hab ich feststellen müssen, dass diese Kennzeichen in Frankreich nicht gültig sind, und die Versicherung auch nur dann in Frankreich gilt, wenn ich dort hinfahren würde.
Da das Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist, spricht doch nichts dagegen, wenn Du Dir KzKz besorgst, nach Frankreich fährst, an der Grenze die Schilder umsteckst und nach Hause fährst.
Wie das mit der Abmeldung in Frankreich läuft, weiss ich allerdings nicht.
Auch die Aussage von Kaefervolker könnte ich jetzt nicht wiedrelegen: den KzKz liegen die AKB zugrunde und gelten somit auch in Frankreich... Ob das die Polizei auch so sieht?
Hallo,
wie schon in einem früheren Beitrag erläutert, ist es natürlich legal, mit den französischen Kennzeichen bis zur Grenze zu fahren. Durch die Abmeldung beim Verkauf stellt sich allerdings die Frage des Versicherungsschutzes.
Der erlischt dadurch nämlich. Und wenn man keinen Wohnsitz in Frankreich hat, bekommt man eine solche eben nicht. Eine deutsche Versicherung versichert auch kein französisches Kennzeichen.
Bleibt also nur, das Fahrzeug mit Hänger zu holen oder illegalerweise deutsche Kurzzeitkennzeichen hinzuschrauben und hoffen, nicht aufgehalten zu werden.
Allerdings ist man mit einem Oldtimer nicht gerade besonders unauffällig unterwegs ;-)
Es ist wirklich traurig, daß so ein Vorhaben im vereinten Europa nicht legal möglich ist...
Servus,
dem kann ich nur zustimmen. Eine so einfache Sache so kompliziert machen ...
Servus Isotta,
hast du den Oldtimer schon irgendwie geholt?
Ich werde verm. den Verkäufer bitten, daß er mir das Auto bis zur Grenze fährt....
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
das klappt nur bei Neuwagen wenn man die Papiere vorab bekommt.
Für die Zulassung in Deutschland braucht das Fahrzeug eine gültige HU (TÜV) und den kann man eben nur bei deutschen Prüfstellen absolvieren.
Gruß Tobias
Das stimmt aber nicht. Du kannst auch ein Fahrzeug ohne Tüv zulassen, darfst dabei aber nur direkt zum Tüv bzw. Werkstatt... Gilt dann glaube ich 7 Tage, dann muss der Tüv nachgereicht werden, oder eben wieder abgemeldet, oder man bekommt den Zeitraum verlängert, bei entsprechender Begründung...