Versicherung für ein Auto, das nicht bewegt wird?
Nach langer Zeit des passiven Lesens, brauch ich auch einmal Rat.
Ich will mein Auto verkaufen. Der Wagen ist bereits seit längerem abgemeldet. Nun hab ich mit einem Autohaus gesprochen, ob ich das über die verkaufen kann. Machen sie, bis auf einen Punkt ist alles geklärt:
Das Autohaus sagt, dass der Wagen versicherungstechnisch so abgedeckt sein muss, dass es keine Probleme gibt, wenn z.B. die Halle einstürzt. Der Wagen soll dort nicht bewegt werden. Am Freitag sag ich noch zum Händler "kein Problem, ich ruf bei meiner Versicherung an", inzwischen wird das doch zum Problem, weil bei den Versicherungen, die mir eingefallen sind, gab es nur folgende Aussagen "Sowas machen wir nicht" oder "Ja, das wäre dann Teilkasko, das machen wir aber nur in Verbindung mit Haftpflicht".
Mach ich was falsch, bzw. sehe ich was falsch? Oder ist die Forderung vom Händler seltsam (so zumindest die Aussage der HUK, dort sagte man mir, dass der Wagen doch eh dann über den Händler versichert wäre).
Eigentlich bin ich zum Händler gegangen, weil ich dem Streß für den Verkauf für mich minimieren wollte
Beste Antwort im Thema
den Stress minimierst du nicht, da dein Händler den Wagen ja selber nicht ankauft. Er verkauft scheinbar entweder im Kundenauftrag oder stellt dir für ein kleines Entgeld seine Halle zur Verfügung - mehr tut er nicht. Somit werden alle Prob´s die aus dem Verkauf entstehen auch deine eigenen bleiben und er wird sich nichts davon annehmen.
Hinsichtlich der Versicherung - er möchte in irgendeiner Art und Weise keine Haftung für den Wagen übernehmen. Ob er tatsächlich nicht Haftbar zu machen ist, nur weil der Wagen über eine Kaskoversicherung verfügt wage ich zu bezweifeln. Daher halte ich den Wunsch des Händlers zwar für berechtigt - aber schwer zu erfüllen. Das du es selber versicherungsmäßig abdeckst - kann nur über eine Vollkasko sein - und dafür anmelden und ebenfalls Haftpflicht bezahlen.
Die nächsten Probleme und Kosten kommen ja schon - wie kommt der Wagen dort in diese Halle? Abschleppwagen?
12 Antworten
den Stress minimierst du nicht, da dein Händler den Wagen ja selber nicht ankauft. Er verkauft scheinbar entweder im Kundenauftrag oder stellt dir für ein kleines Entgeld seine Halle zur Verfügung - mehr tut er nicht. Somit werden alle Prob´s die aus dem Verkauf entstehen auch deine eigenen bleiben und er wird sich nichts davon annehmen.
Hinsichtlich der Versicherung - er möchte in irgendeiner Art und Weise keine Haftung für den Wagen übernehmen. Ob er tatsächlich nicht Haftbar zu machen ist, nur weil der Wagen über eine Kaskoversicherung verfügt wage ich zu bezweifeln. Daher halte ich den Wunsch des Händlers zwar für berechtigt - aber schwer zu erfüllen. Das du es selber versicherungsmäßig abdeckst - kann nur über eine Vollkasko sein - und dafür anmelden und ebenfalls Haftpflicht bezahlen.
Die nächsten Probleme und Kosten kommen ja schon - wie kommt der Wagen dort in diese Halle? Abschleppwagen?
Es ist ein großer Opel-Vertragshändler. Die Idee dazu kam vom Techniker, als ich den Wagen dort für Wartung und TÜV hingebracht hab. Der hat mich dann weiter zum Verkäufer geschickt, der das dazu fordert. Wo ich hin wollte: Er verkauft sozusagen im Kundenauftrag. Ich will Preis x haben und er stellt ihn sich für Preis x + seinen Teil in den Verkaufsraum.
Vollkasko (ich hätte gedacht, dass Teilkasko reichen würde?) geht mal gar nicht. Ich habe mir vorhin mal ein Angebot für Teilkasko ausrechnen lassen. Über 700 Euro im Jahr, dafür dass er in einem Verkaufsraum steht und nicht gefahren wird, finde ich nicht wirklich akzeptabel. Mich interessiert, ob es da irgendetwas anderes gibt, was die entsprechenden Hotliner nicht wussten, sei es, weil ich mich schlecht ausgedrückt habe oder sowas nur selten in Anspruch genommen wird oder sonst was...
Zum Händler kommen würde er auf seinen eigenen vier Rädern. Bis Morgen hab ich noch Kurzzeitkennzeichen und zur Not muss ich diese halt erneut besorgen.
Wenn vorher TK bestand hast du im Rahmen der Ruhensversicherung Versicherungsschutz für bis zu 18 Monate.
Üblich wäre eigentlich, dass der Händler im Rahmen seiner Handel handwerkpolice das Fzg. als fremdes nicht zugelassens Fzg. meldet und dann Versicherungsschutz hat.
Die haftung des Händlers kann sowie so nur für unverschuldete Risiken ausgeschlossen werden. Brennt z.B. die Halle schuldahft ab ist es ein gant normaler Haftpflichtanspruch nach BGB
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Wenn vorher TK bestand hast du im Rahmen der Ruhensversicherung Versicherungsschutz für bis zu 18 Monate.
Der Wagen war bis zum 31.12.2007 vollkaskoversichert. Die Versicherung hat sich entschlossen, den Fahrzeugtyp nicht mehr zu versichern und dementsprechend auch mich zu dem Zeitpunkt rausgeschmissen. Jetzt gilt die Versicherung also noch bis Juni 2009?
Ist das gesetzlich allgemein auf 18 Monate geregelt oder steht das in meinem Vertrag?
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Das ist Abhängig von deinem Vertrag. Die Ruhesnversicherung ist üblicherweise kostenlos, allerdings nur dann wenn das Fzg. abgemeldet wurde und der bereits bezahlte Beitrag nicht rückerstattet wurde. Da hilft wohl nur nachfragen...aber ich vermute mal, dass in der konstelation KEINE Ruhensversicherung angeboten wird.
hallo,
man kann bei den verschiedenen gesellschaften i. d. r. auch eine beitragspflichtige ruheversicherung abschließen. die ist ja gerade für fzg gedacht, die nicht zugelassen sind und versichert sein sollen. also z. b. wenn du ein abgemeldetes fzg länger als 18 monate stillgelegt lässt.
gibts soweit ich weiß aber nur für haftpflicht und teilkasko und fzg muß auf einem abgeschlossenen gelände (auch abgeschlosse garage, verkaufsraum) stehen. ansonsten kein vschutz über ruheversicherung.
sofern das fahrzeug im öffentlichem raum stehen soll, muss es sowieso zugelassen werden.
in deinem fall hast du zumindest in der kaskoversicherung keine ruheversicherung. aber die dürfte den händler doch gar nicht interessieren. wenn du eine haftpflichtversicherung hattest, als du das fahrzeug stillelegt hast und diese nicht schon abgerechnet wurde, dann hast du dort i. d. r. ruheversicherungsschutz, kommt auf die genauen bedingungen der jeweiligen gesellschaft an.
der händler will sich in aller regel für schäden absichern, die ihm durch dein fahrzeug entstehen. lass das fahrzeug mal losrollen, brennen o. ä. während es im verkaufsraum steht.
für schäden die an deinem fahrzeug entstehen, hat der doch gar kein interesse, dass es versichert ist. für schäden an dem fahrzeug, die er nicht verschuldet hat, muß er eh nicht zahlen und für schäden, die er verschuldet hat muß er so oder so zahlen, weil sich selbst eine eventuell abgeschlossene versicherung das geld auf regressweg wieder holt...
gruß
luke
edit: fehler bereinigt
also ruhensversicherung Für haftpflicht höre ich zum ersten mal...wo finde ich das in den akb?
Die Ruheversicherung (wird aber namentlich nicht in den AKB erwähnt) findet sich üblicherweise bei den Regelungen zur Stillegung des Fahrzeugs / Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
in der tk ist mir das auch bekannt. nur in der haftpflicht ist es mir neu
ich bin mir sicher, dass die ruheversicherung auch in der kh gilt.
habe gerade in meinen AKB nachgeschaut. im allgemeinen teil, §5 - vorübergehende stilllegung.
gruß
luke
@lukeTC
Stimmt. Hatte mir da noch nie groß gedanken drum gemacht, da ich mir keinen Schaden vorstellen konnte...
Reicht schon wenn aus der abgestellten Kiste Öl ausläuft oder der Karren ins Rollen kommt... Klar, oft wird das nicht vorkommen aber die Ruheversicherung kostet ja auch nix...