Versicherung bietet kein Kasko an, Wechsel möglich?

Hallo,

angenommen ich bin bei einer Versicherung angemeldet, welche für mein Fahrzeug keine Kaskoversicherung anbietet.
Jetzt möchte ich, aufgrund dessen, die Versicherung wechseln.
(Soweit ich weiss ist es ja nicht möglich, nur Haftpflicht bei der einen und Kasko bei der anderen zu haben)

Wie verhält sich so etwas?
Muss ich dann wohl oder übel mit zwei Verträgen fahren?

Besten Gruß

Edit: Bevor es hier zum Aufschrei kommt, Kasko ist nicht möglich, da die Versicherung keine Fahrzeuge mit Neuwerk über 100.000€ Kasko versichert.

Beste Antwort im Thema

Aber warum kümmert man sich nicht um alle Details vor der Unterschrift unter dem Vertrag? Wenn ich so ne teure Karre hätte wöllt ich sie schon richtig abgesichert wissen! Wolltest du bei Abschluß nicht oder konntest du nicht?

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. April 2015 um 20:22:07 Uhr:


kh-fremdversicherte Fahrzeuge???
wer zeichnet denn so was im breitengeschäft.
da müsste mich schon der vermittler mit seiner renta verbrügeln bis ich da ja sage?
sind wir zu konservativ?

Sei beruhigt, ihr seid nicht zu konservativ... Möglichkeiten gibt es in Ausnahmefällen, wobei es hier auf das Fahrzeug und die Nutzung ankommt.

Wir haben im Bestand nur einen Kunden, der Fahrzeuge im Ausland kh-pflichtversichert hat und über den deutschen Versicherer den Kaskoschutz. Und hier steht auch eine größere Firmenverbindung mit entsprechendem Ausgleich dahinter, wenn auch sehr weit entfernt.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 22. April 2015 um 17:45:04 Uhr:


Ich hatte schon den Fall das Kasko aufgrund des Fahrzeugalters nach Anmeldung abgelehnt wurde!

Ist mir auch passiert. Meine Tochter hatte vereinbart, daß zwei sich das Auto teilen und wollte daher von KH/TK auf KH/VK aufstocken. Die Versicherung lehnte dies bei einem 7 Jahre alten CMax wegen des Fahrzeugalters ab. Zum Jahreswechsel nahm eine andere gern den Antrag entgegen.

Vor Jahren hatte ich auch mal KH bei der VHV und gleichzeitig VK bei der Bruderhilfe, war kein Problem.

bei einem 7 jahre alten "0815"-Auto lehnen Verischerer VK Schutz im Breitengeschäft ab???
Sachen gibts.. Nichts ist unmöglich gilt anscheinend nicht nur für toyota.

Finde ich nachvollziehbar. Nicht nur die Tochter war sich der Risikoerhöhung durch das "Fahrzeug teilen" bewusst - deshalb wollte sie ja VK abschließen. Und da hat sich ein Sachbearbeiter dann Gedanken gemacht, warum jetzt erst VK.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Mai 2015 um 09:27:38 Uhr:


Nicht nur die Tochter war sich der Risikoerhöhung durch das "Fahrzeug teilen" bewusst - deshalb wollte sie ja VK abschließen. Und da hat sich ein Sachbearbeiter dann Gedanken gemacht, warum jetzt erst VK.

Von "Teilen" war bei der Anfrage nicht die Rede. Es ging nur um einen weiteren Fahrer. Am Telefon von directline hieß es noch, es sei kein Problem; erst schriftlich berief man sich dann aufs Fahrzeugalter. Welche Gedanken dabei eine Rolle gespielt haben, ist unergründlich.

"Meine Tochter hatte vereinbart, daß zwei sich das Auto teilen und ..." hattest du jedenfalls geschrieben. Und ein zweiter Fahrer ist im Auge der Versicherung letztlich nichts anderes - eine Risikoerhöhung.

Ich bin allein Fahrer, und bei mir wurde auch aufgrund des Fahrzeugalters abgelehnt.

die begründung der Tochter zählt nicht.
Dafür gibt es ein Tarifmerkmal und wem dem Sachbearbeiter das zu niedrig erscheint, dann kann man meinetweg noch einen außertariflichen aufschlag kalkulieren.

Ein plötzlicher Einschluss nach X Jahre der VK wurde mir persönlich nur skeptisch vorkommen, wenn ich nicht davon wüsste, dass nun auch die Tochter fährt. Denn nur dann ist doch für mich begründbar warum er nach 3 Jahre plötzlich doch eine VK; ansonsten würde ich vermutlich denken, dass man hier etwas untermogeln möchte.

Das Fahrzeugalter ist ein sehr merkwürdiges Argument. Wir zeichnen im Übrigen Fahrzeuge bis 20 Jahre. Darüber hinaus nur nicht, wenn der Fahrzeugwert (auf Grund des Erhaltungs- und Pflegezustandes) deutlich über dem Marktwert liegt.

Aber lasst uns dochmal nachdenken:
Betrachten wir beispielsweise meinen passat aus 2006. Das Modell wurde bis 2010 produziert. Mein Fahrzeugtyp wurde von 02/2005–04/2008 (Wikipedia) produziert

Nehmen wir doch mal an es gibt vier baugleiche Fahrzeuge (gleicher KM-Stand, gleiche Ausstattung, usw.) SIe unterscheiden sich lediglich im Baujahr

  • Fzg. A Bj 2005
  • Fzg. B Bj 2006
  • Fzg. C Bj 2007
  • Fzg. D Bj 2008

Alle erleiden den gleichen Unfall. Das Fahrzeug ist ein Totalschaden.
Die Tarifmerkmale siind alle gleich. Die Fahrzeuge haben die gleiche HSN/TSN Kombination. Der Beitrag ist somit gleich.

Welches Fahrzeuge würde der VR wohl am liebsten regulieren wollen, wenn es sich aussuchen dürfte? Kleiner Tipp: Die Entscheidungsleistung orientiert sich am WBW des Fahrzeuges :-)

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Mai 2015 um 20:21:02 Uhr:



Ein plötzlicher Einschluss nach X Jahre der VK wurde mir persönlich nur skeptisch vorkommen, wenn ich nicht davon wüsste, dass nun auch die Tochter fährt. Denn nur dann ist doch für mich begründbar warum er nach 3 Jahre plötzlich doch eine VK; ansonsten würde ich vermutlich denken, dass man hier etwas untermogeln möchte.

Weil er vielleicht gerade einen Beinahe-Crash gehabt hat?

ich hab nicht gesagt, dass es keine andere Begründung geben kann; ich sage nur, dass ein nachträglicher einschluss der vk grundsätzlich umso auffälliger für einen sachbearbeiter ist je länger seit vertragsbeginn eben keine kasko bestand.

Es gibt ja durchaus Begründungen, wie eben die veränderung des Risikos durch Nutzererweiterung.

Die Geschichte mit Beinnahe-Crash würde ich ehrlich gesagt - unabhängig ob sie tatsächlich eingetreten ist (und das ist der Punkt dabei!) - als Ausrede empfinden.
Die Gedanken, dass man im Schadenfall bei Eigenverschuldel nicht entschädigt wird hat man sich meinem Empfinden nach vorher schon gemacht.
In deinem Beispiel würde ich die Kasko daher in der tat ablehnen; den Vertrag freigeben.

Achtung: Der Sachbearbeiter denkt genau anders herum. Lieber einen Vertrag weniger als ein mulmiges Gefühl!

Ich wollte mein Auto zulassen also wollte ich vom ersten Tag kasko, wurde trotzdem abgelehnt!

das hatten wir durchaus auch verstanden.

ich hatte ja auch in meinem Vorpost zu verstehen gegeben, dass ich versicherungstechnisch keinen Sinn drin sehe.

Ich kaufe mir als Versicherer für einen bestimmten Fahrzeugtyp die neueren Risiken ein und treibe dadurch die Schadenquote in die Höhe. Die Typklassen für ein Fahrzeug sind vom GDV über alle Fahrzeuge des Fahrzeugtyps ermittelt .

Nehmen wir - mein vorheriges Beispiel aufgreifend - an :

Anzahl Fahrzeuge 2005: 2000
Anzahl Fahrzeuge 2006: 2000
Anzahl Fahrzeuge 2007: 2000
Anzahl Fahrzeuge 2008: 2000

Einzeln betrachtet wurden in alle Risiken mit Bj. 2005 - auf Grund des niedrigeren Schadenbedarfs die VK - Typklasse 14 bekommen
Einzeln betrachtet wurden in alle Risiken mit Bj. 2006 - auf Grund des niedrigeren Schadenbedarfs die VK - Typklasse 16 bekommen
Einzeln betrachtet wurden in alle Risiken mit Bj. 2007 - auf Grund des Schadenbedarfs die VK - Typklasse 18 bekommen.
Einzeln betrachtet wurden in alle Risiken mit Bj. 2008 - auf Grund des Schadenbedarfs die VK - Typklasse 20 bekommen.

Alle zusammengeschmissen bekommen die Typklasse 17.

Lehne ich jetzt als Versicherer systematisch die 2005er und 2006er Risiken ab, habe ich die Typklasse 17 für Fahrzeuge, die einen Schadenbedarf von 18 bzw. 20 haben.

Aber vielleicht verstehe ich die Politik des Versicherers einfach net :-)

Ich habe keinen Plan!

was genau an meinem vorpost hast du nicht verstanden?

Nach nochmaligen lesen habe ich es Verstanden. Manchmal sollte ich genauer lesen!

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