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Versicherung abgemeldet, Auto aber nicht, Tüv abgelaufen: Droht Strafe?

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 15:00

Hi,

im weitesten Sinne geht es hier um Versicherungen. Da es imho kein Tüv- oder Bußgeldforum gibt, hab ich den Thread hier erstellt:

Es geht um einen unserer Autos. Den haben wir vor 5 Monaten bereits bei der Versicherung abgemeldet, aber noch nicht beim Straßenverkehrsamt. Der Wagen fährt abet natürlich nicht und steht auf unserem Grundstück.

Jetzt hat der Gute auch kein Tüv mehr seit Oktober 2018.

Mein Problem: Wir wollen den Wagen verkaufen und dafür auch den Tüv erneuern. Wenn ich mir jetzt aber eine eVB hole und zum Tüv fahre, krieg ich ja wahrscheinlich einen aufen Sack, weil der Wagen ja nie beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war, und die HU entsprechend überfällig ist.

Nun ist der Wagen ja aber auch nie bewegt worden in der Zeit, sodass ich das ein wenig unfair fände.

Meine Frage: Wenn ich den Wagen jetzt doch abmelde und dann nach kurzer Zeit wieder anmelde, sobald ich zum Tüv fahre: Gäbe es dann ein Problem?

Weiß jemand einen anderen Rat?

Ich fänds halt wie o.g. unfair, die Strafe zu zahlen, obwohl der Wagen stand (ja, wir hätten ordnungsgemäß abmelden müssen, aber dafür haben wir ja immerhin weiter Steuern gezahlt :D)

Beste Antwort im Thema

Versicherung abgemeldet, aber Auto nicht?

Ist theoretisch gar nicht möglich. 5 Monate lang keine Post vom SVA, kann ich mir nicht vorstellen.

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@Zauberjoe:

 

Einfach mal den Anfangsbeitrag genau lesen...

Der TE hat das Auto bis heute nicht bei der Zul.stelle abgemeldet!

Somit sind Deine gut gemeinten Hinweise leider unzutreffend bzw.obsolet.

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 7. Mai 2019 um 11:39:53 Uhr:

Um in den Genuss der Ruheversicherung zu kommen, muss das Fahrzeug aber erst einmal abgemeldet werden...

Richtig !!!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. Mai 2019 um 12:30:22 Uhr:

 

Einfach mal den Anfangsbeitrag genau lesen...

Der TE hat das Auto bis heute nicht bei der Zul.stelle abgemeldet!

Sehr Traurig für Dich , das Dein IQ unter meinem ist .

Einfach mal den Anfangsbeitrag genau lesen...

Der TE hat das Auto bis heute nicht bei der Zul.stelle abgemeldet!

Einfach das KFZ abmelden !!!

Dies ist der erste Schritt und der Zweite folgt sogleich .

Zitat:

@ZauberJoe schrieb am 7. Mai 2019 um 16:58:24 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. Mai 2019 um 12:30:22 Uhr:

 

Einfach mal den Anfangsbeitrag genau lesen...

Der TE hat das Auto bis heute nicht bei der Zul.stelle abgemeldet!

Sehr Traurig für Dich , das Dein IQ unter meinem ist .

Umso trauriger, dass die Diskussion auf dieses Niveau runterrauscht.... :(

Zitat:

@ZauberJoe schrieb am 7. Mai 2019 um 10:29:08 Uhr:

Wenn ich es Richtig verstehe :

Du bist NICHT mit dem KFZ Versichert , hast KEINEN Unfall gehabt und das KFZ Steht NICHT auf der Strasse. Dann hast Du alles Richtig gemacht !!! Die KFZ Steuer, die Du unnötigeweise Bezahlt hast bekommst Du nicht mehr wieder.

Wenn Du das KFZ beim Amt abmeldest hast Du nuch 6 Monate versicherungsschutz und wenn es ím Garten seht dann wird es auch nicht nach einem Monat abgeschleppt.

Also KFZ richtig Abmelden ( kostet Geld) Dann zum Tüv mit Kurzzeitkennzeichen oder Abschleppwagen und wider in den Garten fahren. Mit Papiere OHNE Das KFZ nun NEU anmelden.

Vielleicht solltest du deine Aussagen kritisch hinterfragen.

Lies bitte erst mal was das Gesetz aussagt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__25.html

Der TE hat eben nicht alles richtig gemacht, denn er hat das zugelassene Fahrzeug ohne Versicherungsschutz abgestellt, wo ist dabei egal. Natürlich wäre es viel schlimmer, wenn er das Fahrzeug noch auf öffentlichen Straßen bewegt hätte, das wäre dann eine Straftat, so ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Ruheversicherung kann auch nur bestehen, wenn eine Versicherung besteht, was bei einer gekündigten Versicherung nicht der Fall ist. Hätte der TE eine Außerbetriebsetzung vorgenommen, also das Fahrzeug abgemeldet, dann hätte die Ruheversicherung gegriffen, denn durch eine Außerbetriebsetzung endet der Versicherungsvertrag nicht.

Lass gut sein Oetteken, der Zauberer hat in "seinem" Thread schon bewiesen, dass ihm das Verständnis im Bereich "Versicherung" fehlt.

@zauberjoe:

 

Und der 3.Schritt:

 

Du gehst zurück in Deinen Zauberwald und làsst Dir von der guten Fee Dein Brain reseten.

Wenn man von dem Semon den Du hier verbreitest, auf Deinen IQ schliessen würde, sähe es verflucht stockfinster im Zauberwald aus.

Zitat:

@Kutan schrieb am 06. Mai 2019 um 17:56:41 Uhr:

Also bei uns im Westen sind die Zulassungsstellen ja wirklich überlastet. Deswegen hab ich wahrscheinlich noch nichts gehört...

Das kenne ich so in den benachbarten Kreisen Recklinghausen und Borken definitiv anders. Ich glaube auch nicht, dass es in Wesel anders aussieht. Wir sind nicht in Berlin.

 

Auto angemeldet verkauft, Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle. Käufer hat's nicht umgemeldet. Innerhalb eine Monats war das Thema durch: Zulassungsstelle hat den Käufer angeschrieben und entsprechend Druck gemacht.

 

Ich denke in deinem Fall ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung noch besteht (weil die ohne Ab- oder Ummeldung gar nicht so einfach zu sofort gekündigt werden kann). Bei Fahrzeugwechsel laufen auch eine Zeitlang beide Autos auf dem selben SFR.

Ich würde bei der Zulassungsstelle einfach ganz ehrlich nachfragen.

Zitat:

@Kutan schrieb am 6. Mai 2019 um 17:56:41 Uhr:

Also bei uns im Westen sind die Zulassungsstellen ja wirklich überlastet. Deswegen hab ich wahrscheinlich noch nichts gehört...

Nachdem ich nun das Kreuzverhôr überstanden hab :)...hat jemand eine Lösung, wie ich fairerweise ohne Strafe zur HU kann? Oder bleibt mir nur meine Lösung? Und wenn ja, fragt sich die Zulassungsstelle nicht auch, was das soll, innerhalb von 1-2 Wochen ab- und anzumelden?

wieso fairerweise? Fair wäre es gewesen, wenn du den Karren abgemeldet hättest.....Zahl deine Strafe und gut ist. Immer dieses rauswinden und ignorieren eigener Fehler. Ätzend sowas.

am 13. Mai 2019 um 16:40

Als der Versicherungsschutz meines Motorrades gekündigt wurde, hat sich umgehend die Zulassungsbehörde bei mir gemeldet (als ob bei denen eine Alarmleuchte angeht) und mir eine Frist für neuen Versicherungsschutz geschickt. Ansonsten drohte Zwangsstilllegung oder sowas.

Dass du mit dem TÜV hinterherhängst, dürfte jetzt aber nicht so dramatisch sein. Ich hab das auch schon mal mehrere Monate verpennt und musste 15€ Bußgeld zahlen.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 16:51

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 7. Mai 2019 um 23:05:53 Uhr:

Zitat:

@Kutan schrieb am 06. Mai 2019 um 17:56:41 Uhr:

Also bei uns im Westen sind die Zulassungsstellen ja wirklich überlastet. Deswegen hab ich wahrscheinlich noch nichts gehört...

Das kenne ich so in den benachbarten Kreisen Recklinghausen und Borken definitiv anders. Ich glaube auch nicht, dass es in Wesel anders aussieht. Wir sind nicht in Berlin.

.

Da liegst du leider völlig falsch. In Moers geht seit März nichts mehr ohne Online(!!!)Termin. Da kannst du noch so viel betteln, du kommst nicht ohne Onlinetermin dran. Kreis Borken und Recklinghausen ist eben nicht Kreis Wesel bzw. genauer: DLZ Moers. Außerdem war die Referenz nicht Berlin, sondern Duisburg, Essen, etc. Kannst du dir ja mal online anschauen, wie lang die Leute warten.

Und allgemein: wozu das hier ausgeartet ist...

1. Wie schon gesagt hatte ich bei der Versicherung nachgefragt. Alles erledigt.

2. Beim DLZ nachgefragt. Kein Personal für diese "Außentermine" gehabt.

3. Hab eine eVB bekommen und bin mit dem Wagen in die Werkstatt.

4. Tüv bekommen. Und zwar nicht zurückgesetzt auf Oktober sondern ab jetzt zwei Jahre. Die 20% mehr für die erweiterte Prüfung habe ich gezahlt, aber keine Strafe bei niemandem.

Also am Ende alles gut. Manchmal kann auch die Bürokratie Fünfe gerade sein lassen - unfassbar.

 

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