Versichern oder verunsichern
Hallo,
wollte einfach mal meine Meinung zu den AKB der Versicherer für das Jahr 2016 los werden. 2016 wird eher verunsichert als versichert. Musste einfach raus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rotmohr schrieb am 25. November 2015 um 07:52:09 Uhr:
Beispiel VHV Verunsicherung mit freier Werkstattwahl:
A.2.2.1.5 Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind
nicht versichert.
A.2.5.8.2 Wir verzichten bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung
mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.
Das bieten die Versich. die ich kenne aber schon seit >10 Jahren an.
Also das ist m.M. ein Angebot pro Kunde. Wenn der einen reparablen Glasschaden außerhalb des Sichtfeldes hat
kanner seine TK-Selbstbeteiligung zu sparen.
Ich verstehe es nicht als muß. Scheibe wechseln u. SB abdrücken und gut.
19 Antworten
vielleicht sollte man die geiz ist geil mentalität ablegen. aber solche ausschlüsse bei diversen Versicherungen sind doch schon seit jahren bekannt.
Man könnte darüber streiten, ob es am "Geiz ist Geil" der Kunden oder an der Gier in den Vorstandsetagen liegt.
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 25. November 2015 um 10:19:20 Uhr:
vielleicht sollte man die geiz ist geil mentalität ablegen. aber solche ausschlüsse bei diversen Versicherungen sind doch schon seit jahren bekannt.
Der Preiskampf kommt von den Versicherern, wenn der Kunde einen gewissen Preis bezahlen muss, zahlt der den auch. Dafür muss aber auch die Leistung stimmen.
Zitat:
@f355 schrieb am 25. November 2015 um 10:56:36 Uhr:
Man könnte darüber streiten, ob es am "Geiz ist Geil" der Kunden oder an der Gier in den Vorstandsetagen liegt.
Genau so sehe ich das auch.
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Zitat:
@Rotmohr schrieb am 25. November 2015 um 07:52:09 Uhr:
Beispiel VHV Verunsicherung mit freier Werkstattwahl:
A.2.2.1.5 Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind
nicht versichert.
A.2.5.8.2 Wir verzichten bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung
mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.
Das bieten die Versich. die ich kenne aber schon seit >10 Jahren an.
Also das ist m.M. ein Angebot pro Kunde. Wenn der einen reparablen Glasschaden außerhalb des Sichtfeldes hat
kanner seine TK-Selbstbeteiligung zu sparen.
Ich verstehe es nicht als muß. Scheibe wechseln u. SB abdrücken und gut.