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Versichern oder verunsichern

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:28

Hallo,

wollte einfach mal meine Meinung zu den AKB der Versicherer für das Jahr 2016 los werden. 2016 wird eher verunsichert als versichert. Musste einfach raus!

Beste Antwort im Thema
am 25. November 2015 um 20:03

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 25. November 2015 um 07:52:09 Uhr:

Beispiel VHV Verunsicherung mit freier Werkstattwahl:

A.2.2.1.5 Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind

nicht versichert.

A.2.5.8.2 Wir verzichten bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung

mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.

Das bieten die Versich. die ich kenne aber schon seit >10 Jahren an.

Also das ist m.M. ein Angebot pro Kunde. Wenn der einen reparablen Glasschaden außerhalb des Sichtfeldes hat kann er seine TK-Selbstbeteiligung zu sparen.

Ich verstehe es nicht als muß. Scheibe wechseln u. SB abdrücken und gut.

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Zitat:

@Rotmohr schrieb am 24. November 2015 um 19:28:14 Uhr:

Hallo,

wollte einfach mal meine Meinung zu den AKB der Versicherer für das Jahr 2016 los werden. 2016 wird eher verunsichert als versichert. Musste einfach raus!

Und was willst du Uns damit sagen!?

Wieviele hunderte AKB,s hast du denn gelesen um zu dieser Erkenntnis zu kommen.

Seelze 01

Themenstarteram 24. November 2015 um 18:52

Ich will damit sagen, dass die Versicherungsbedingungen nie schlechter waren als für 2016. Und Bedingungen habe ich keine hunderte gelesen, jedoch die die für mich von Interesse waren.

am 24. November 2015 um 19:47

Versicherung einfach einmal "nicht" wechseln. Keine "neuen" Versicherungsbedingungen. :-)

Gruß Frank,

mit "älteren" Versicherungsbedingungen unterwegs.

am 24. November 2015 um 19:53

Beispiele bitte.

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 24. November 2015 um 19:52:44 Uhr:

Ich will damit sagen, dass die Versicherungsbedingungen nie schlechter waren als für 2016. Und Bedingungen habe ich keine hunderte gelesen, jedoch die die für mich von Interesse waren.

Schuster bleib bei deinen Leisten.....

Um was für Verschlimmbesserungen geht es hier überhaupt?

Zitat:

@martinb71 schrieb am 24. November 2015 um 21:32:48 Uhr:

Um was für Verschlimmbesserungen geht es hier überhaupt?

Die Antwort wird der TE wohl schuldig bleiben.

Mich würden jetzt auch mal ein paar konkrete Beispiele interessieren, was sich an Bedingungen aus 2016 gegenüber 2015 geändert haben sollte, was es nicht zu verstehen gibt.

Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass der TE ein Laie auf dem Gebiet ist, aber selber die AKBs verstehen will?

Themenstarteram 25. November 2015 um 6:52

Beispiel VHV Verunsicherung mit freier Werkstattwahl:

A.2.2.1.5 Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind

nicht versichert.

A.2.5.8.2 Wir verzichten bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung

mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.

Manche Verunsicherer kehren das Ganze noch um und verhängen noch ein Strafgeld wie z.B. 75 € auf den Scheibenwechsel, wenn nicht in der Vorgeschriebenen Werkstatt repariert wird. Ist das hier Tacka Tucka Land oder was?

Die meisten Verunsicherer haben 2015 bzw. zu 2016 ihre AKB zum negativen verändert. Was heißt denn da noch versichert. Und nein ich bin kein Laie, ich lasse mich nur nicht ver....... .

Und ja, es sind auch die "Premiumversicherer" dabei. Ja gerade die von denen man denkt man bekommt was für sein Geld.

Was soll jetzt an diesem Absatz verunsichern?

Würde sagen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)

Was genau hat sich hier gegenüber den Bedingungen von 2015 geändert?

Was hàt sich bei den meisten Versicherungen geändert?

Themenstarteram 25. November 2015 um 7:05

Kleine Korrektur, wer liest ist klar im Vorteil. Die wenigsten tuen es. Und noch was, bei nafi-auto kann man wunderbar vergleichen wer für viel Geld Rotz liefert. Die wenigsten sind ihr Geld wert. Gerade bei den "Versicherungsplattformen" wird gemauschelt ohne Ende.

Einen habe ich noch, manche versicheren den Zusammenstoß mit "Säugetieren".:D

Die Versicherungen bieten das, was der Geiz ist Geil Mop möchte.

Wer meint, ein Basistarif bietet alles was man braucht, wird dann eben bei den Leistungen merken, was tatsächlich los ist.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie naiv die Leute sind, wenns ums Geld sparen bei Versicherungen geht.

Eine große Schuld daran tragen in meinen Augen die tollen Verbraucherschützer, die es nicht oft genug schreiben können, dass man überversichert ist.

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 25. November 2015 um 07:52:09 Uhr:

Beispiel VHV Verunsicherung mit freier Werkstattwahl:

A.2.2.1.5 Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind

nicht versichert.

A.2.5.8.2 Wir verzichten bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern nach Abstimmung

mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird.

Es soll damit, m.E. mit vollem Recht verhindert werden, dass sich die Scheibenreparatur auf Parkplätzen wieder breit macht.

Wir haben damals zahlreiche Fahrzeuge nachbesichtigen lassen und dabei festgestellt, dass viele der, von den "Werkstätten" behaupteten Beschädigungen, gar nicht vorhanden waren.

Nein, ich habe nie bei der VHV gearbeitet. :)

Themenstarteram 25. November 2015 um 8:27

Beim ersten Punkt widerspreche ich dir, denn durch hinterhältige Ausschlüsse werden die Kunden mit der Zeit eher vergrault, als dass sie bei mir als Versicherer bleiben. Und nochmals es sind auch die Premiumversicherer die so handeln. Bei allem anderen schließe ich mich dir an.

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