Versichererwechselbescheinigung

Hallo,

wieder mal eine Frage an die Profis hier.

Kann man sich die Versicherungswechselbescheinigung (Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz) auch vor einer Kündigung mit nachfolgenden möglichen Versicherungswechsel ausstellen lassen, oder nur nach einer Kündigung?

Danke und Grüße

3 Antworten

Diese Bescheinigung steht jedem VN nach der Beendigung seines Vertrages zu

Und zwischendrin, um zu sehen was der Status ist?

Alles, was man dazu wissen muss, steht doch in § 5c PflVG.

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