Versichererwechselbescheinigung
Hallo,
wieder mal eine Frage an die Profis hier.
Kann man sich die Versicherungswechselbescheinigung (Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz) auch vor einer Kündigung mit nachfolgenden möglichen Versicherungswechsel ausstellen lassen, oder nur nach einer Kündigung?
Danke und Grüße
3 Antworten
Alles, was man dazu wissen muss, steht doch in § 5c PflVG.