Versichererwechselbescheinigung
Ich habe eine Frage zur Versichererwechselbescheinigung:
- Mein neuer Versicherer hat bei meinem (noch) Versicherer eine
Versichererwechselbescheinigung (normaler Vorgang) angefordert.
- Die Versichererwechselbescheinigung habe ich auch für mich
angefordert
Dies verweigert mir die Versicherung, indem Sie sich auf §5PflVersG Abs. 7 beruft, in dem steht:
"Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung
über dessen Dauer, die Anzahl und die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen..."
- Zudem hat die Versicherung meiner neuen Versicherung bereits die Versichererwechselbescheinigung ausgestellt, obwohl in den Tarifbestimmungen vermerkt ist:
"Der Versicherer ist berechtigt, bei Beendigung eines Vertrages in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen und dem Nachversicherer auf dessen Anfrage zu übermitteln:
..."
- Mein Versicherungsverhältnis endet erst zum 31.12.2006
- Meine Frage: Durfte die Versicherung die Versichererwechselbescheinigung überhaupt schon ausstellen oder hätte die Versicherung erst 2007 die Versichererwechselbescheinigung ausstellen dürfen (wegen "bei Beendigung eines Vertrages"😉. Was bedeutet "bei Beendigung eines Vertrages?
Ich wäre für Antworten äußerst dankbar
13 Antworten
Wo ist jetzt eigentlich das Problem für Dich?
Ungewöhnlich ist für mich, dass vor dem Ablauf des Kalenderjahres der Nachversicherer (ab 2007) beim Vorversicherer (in 2006) die Vorversichereranfrage bereits vor 12/06 gestartet hat. Sollte das tatsächlich so gewesen sein, werden evtl. noch hinzukommende SFR-Belastungen unisono dem Nachversicherer nachgemeldet.
Der Vertragsbeginn ist der 01.01.07. Warum ich Dein Problem nicht erkennen kann:
Vorbehaltlich der Bestätigung durch Deinen Vorversicherer, stuft Dich Dein Nachversicherer in die von Dir genannten SF-Klasse für 2007 ein.
Versichererwechselbescheinigungen bestehen aus Teil I + II - und die werden sinnvollerweise erst so ab der 3. KW des Folgejahres angefordert.
Re: Versichererwechselbescheinigung
Zitat:
Original geschrieben von Chrippler
Mein Versicherungsverhältnis endet erst zum 31.12.2006
- Meine Frage: Durfte die Versicherung die Versichererwechselbescheinigung überhaupt schon ausstellen oder hätte die Versicherung erst 2007 die Versichererwechselbescheinigung ausstellen dürfen (wegen "bei Beendigung eines Vertrages"😉. Was bedeutet "bei Beendigung eines Vertrages?
Ich wäre für Antworten äußerst dankbar
Ja, sie durfte.
Es kommt durchaus vor, daß eine solche Bescheinigung gerade in der Wechslerzeit vor Vertragsende erstellt wird.
Diese Konstellation erfolgt meist, wenn beim bisherigen Anbieter bereits eine Vertragskündung vorliegt und der neue Versicherer relativ kurzfristig nach der Policenerstellung die VWB anfordert. Sollte bis zur Beendigung des Vertrages noch rabattbelastende Schäden eintreten, so würden diese nachträglich an den neuen Versicherer gemeldet und der SFR beim Nachversicherer im neuen Versicherungsjahr entsprechend angepasst.
Bei der "Beendigung des Vertrags" handelt es sich um eine Vertragsaufhebung wie sie z.B. durch Ab-/Ummeldung des Wagens durch Verkauf, ordentliche oder ausserordentliche Kdg. erfolgt.
skysurfer5
Tritt die Beendigung des Vertrages mit dem Datum der Kündigung in Kraft oder dem Ablauf des Versicherungsverhältnisses?
Mein Problem:
Die alte Versicherung hat sich geweigert, 2006 als Schadenfreies Jahr weiterzugeben, da es noch nicht beendet ist.
Kann der Versicherer wirklich eine VWB dem Nachversicherer ausstellen, ohne dass ich diese auch für mich anfordern kann? (Also: die neue Versicherung kann 2006 die VWB anfordern, ich muss aber bis 2007 warten)?
Zitat:
Original geschrieben von Chrippler
Mein Problem: Die alte Versicherung hat sich geweigert, 2006 als Schadenfreies Jahr weiterzugeben, da es noch nicht beendet ist.
Entschuldige mal, ist das Kalenderjahr 2006 etwa schon abgelaufen und war Dein Vertrag bis zum 31.12.06 schadenfrei? Wie kann denn Schadenfreiheit vom VR zum jetzigen Zeitpunkt schon bestätigt werden?
Gemach, gemach ...das wird schon.
Die Kündigung wird zum 01.01.07. in Deinem Fall wirksam.
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Ich habe jetzt bei meiner neuen Versicherung angerufen. Die haben mir die Versichererwechselbescheinigung vorgelesen. Die alte Versicherung hat geschrieben, dass ich 2006 in der SF1/2 versichert sei, ich bin aber in der SF1
Welches Rabattgrundjahr wäre eigentlich korrekt:
Der Vertrag hat am 01.07.2005 begonnen und wird bis 31.12.2006 laufen
2005 oder 2006?
Wahrscheinlich hattest du eine Sondereinstufung (Führerscheinregelung, Eltern-Kind-Regelung,...) und dann wird natürlich nur der tatsächlich "erfahrene" Rabatt übertragen. Nicht jedoch die Sondereinstufung.
Sprich wenn du bspw. SF3 für den Zweitwagen bekommst, du drei Jahre schadenfrei fährst hast du auf der Rechnung SF6 stehen. Wenn du nun aber zu einer anderen Versicherung wechselst, werden dir nur SF3 übertragen, da die anderen 3 Jahre nur ein "good will" vom Versicherer war.
Bei Beginn 01.07.2005 mit SF 1/2 gilt das Rabattgrundjahr 2005, sofern der Vertrag 180 Tage bestand und zudem noch schadenfrei war.
2005 = SF 1/2
2006 = SF 1
2007 = SF 2
skysurfer5
In der VWB steht nur Beginn, Ende, RGJ, SFStufe und Schäden.
Der bisherige Versicherer kann - wenn die VWB vor dem 01.01.2007 ausgestellt wird - das Ende nur anhand der vorliegenden Kündigung "annehmen".
Sofern dein Vertrag seit dem 01.07.2005 ununterbrochen und schadenfrei besteht, muss der VR:
Begin 010705
Ende 311206
RGJ 2005
SFStufe 10 (oder 11?, bin mir jetzt nicht sicher wie SF 1 verschlüsselt wird)
UZT 0 Tage
belastende SE 0
nicht belastende SE 0
bestätigen. Dann bekommst Du zum 01.01.2007 die SF 2. Alles andere wäre fehlerhaft, auch wenn eine Sondereinstufung vorlag.
Meine neue Versicherung (WGV) gewährt mir die SF2 trotz der Angabe meines alten Versicherers (VICTORIA), ich sei 2006 in der SF1/2 aufgrund meiner schadenfreien Zeit (die wurde korrekt übermittelt)
Früher wurde man doch nur im nächsten Jahr eine Klasse günstiger eingestuft, wenn man vor dem 1.7. eine Versicherung hatte.
Also Versicherungsbeginn vor dem 30.06.2005 wird man 2006 eine Stufe günstiger eingestuft. Sonst blieb man das ganze liebe Jahr 2006 in der gleichen wie 2005.
Jony
Korrektur!!
Wollte nur eben etwas korrigieren. Die Führerscheinregelung ist KEINE Sondereinstufung, denn die bekommt jeder, der 3 Jahre den Führerschein hat. Der Versicherer gibt es dann in jedem Fall auch so weiter. Ist ja hier auch der Fall, wenn der Kollege mit SF 1/2 angefangen hat.