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Versicherer kündigt Teilkasko

Themenstarteram 10. März 2018 um 13:07

Hallo zusammen,

nach einem Glasschaden hat meine Versicherung die Teilkasko gekündigt.

Da ich eine Teilkasko zwecks Wildschaden für mich als notwendig erachte, habe ich meine Haftpflicht zum Ende des Monats gekündigt. Telefonisch wurde mir auch mitgeteilt, dass es kein Problem sei. Heute bekam ich einen Brief, in welchem stand, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich sei, sondern nur zum 1.1.19. Gibt es für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht für die Haftpflicht?

Vielen Dank im Voraus.

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12 Antworten

Normaler Weise ja, aber das kannst du in deiner AKB nachlesen. Zu welchen Zeitpunkt hat die Versicherung die TK gekündigt?

Themenstarteram 10. März 2018 um 15:11

Zum 25.03. wurde gekündigt. Mitte Februar kam die Kündigung, ca. Eine Woche nachdem sie den Schaden bezahlt haben.

Dann kannst du üblicher Weise auch zu diesem Zeitpunkt die HP kündigen. Steht aber in der AKB,

z.B G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten

G.4.1 Sie und wir sind berechtigt, die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug

zu kündigen, wenn für einen Vertrag ein Kündigungsgrund vorliegt.

G.4.2 Wir kündigen nur einen von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen

Verträgen und Sie sind nicht einverstanden, die weiteren Verträge bei uns

fortzuführen? Dann informieren Sie uns innerhalb von 2 Wochen und die

gesamte Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug gilt als gekündigt.

Mit welchem Wortlaut hast du gekündigt?

Evtl. wurde es als "normale" Kündigung zur hauptfälligkeit verstanden und nicht als Kündigung aufgrund Sonderkündigungsrecht.

Themenstarteram 10. März 2018 um 15:58

"Wie wirkt sich eine Kündigung auf die einzelnen Leistungs-

bausteine aus?

Die Leistungsbausteine Kfz-Haftpflicht-, Kasko -, Kfz-Schutzbrief-,

Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung sind jeweils

rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieser

Verträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.

Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-

ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung (alle

Leistungsbausteine) für das Fahrzeug zu kündigen.

Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen

Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf alle Leistungs-

bausteine ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei

Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit

einer Fortsetzung der anderen Leistungsbausteine nicht einver-

standen sind. Entsprechend haben wir das Recht, alle Leistungs-

bausteine zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag

kündigen.

Kündigen Sie oder wir nur den Leistungsbaustein Kfz-Schutzbrief,

gelten die Sätze 3 bis 5 nicht.

Die Sätze 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, wenn in ei-

nem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind."

Das ist ein Auszug der ABK. So wie ich das lese habe ich eindeutig das Recht auf Kündigung der Haftpflicht. Könnt ihr das bestätigen?

Anscheinend habe ich die Kündigung wirklich nicht richtig formuliert, obwohl ich mir sicher bin, dass ich Sonderkündigungsrecht erwähnt hatte.

Zitat:

@FUT320 schrieb am 10. März 2018 um 16:58:54 Uhr:

"Wie wirkt sich eine Kündigung auf die einzelnen Leistungs-

bausteine aus?

Die Leistungsbausteine Kfz-Haftpflicht-, Kasko -, Kfz-Schutzbrief-,

Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung sind jeweils

rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieser

Verträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.

Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-

ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung (alle

Leistungsbausteine) für das Fahrzeug zu kündigen.

Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen

Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf alle Leistungs-

bausteine ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei

Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit

einer Fortsetzung der anderen Leistungsbausteine nicht einver-

standen sind. Entsprechend haben wir das Recht, alle Leistungs-

bausteine zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag

kündigen.

Kündigen Sie oder wir nur den Leistungsbaustein Kfz-Schutzbrief,

gelten die Sätze 3 bis 5 nicht.

Die Sätze 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, wenn in ei-

nem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind."

Das ist ein Auszug der ABK. So wie ich das lese habe ich eindeutig das Recht auf Kündigung der Haftpflicht. Könnt ihr das bestätigen?

Anscheinend habe ich die Kündigung wirklich nicht richtig formuliert, obwohl ich mir sicher bin, dass ich Sonderkündigungsrecht erwähnt hatte.

Das markierte sollte eigentlich genau das bestätigen was du vorhattest

Lass mich Raten, ist ne Internet oder Billigversicherung?

Lass mich raten, du hst ein Problem mit onlineversicherungen

Themenstarteram 10. März 2018 um 16:22

Selbstverständlich ;) ...bei einem Schaden hatten wir nie Probleme aber bei zu vielen Schäden merkt man halt, warum sie günstiger sind.

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe!

Solltest hat auch die 2 Wochenfrist eingehalten haben

Ich würde schon mal etwas im Internet stöbern ob Du eine andere Versicherung findest, die Dich noch Teilkasko versichert...

Zitat:

"Wie wirkt sich eine Kündigung auf die einzelnen Leistungs-

bausteine aus?

Die Leistungsbausteine Kfz-Haftpflicht-, Kasko -, Kfz-Schutzbrief-,

Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung sind jeweils

rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieser

Verträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.

Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-

ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung (alle

Leistungsbausteine) für das Fahrzeug zu kündigen.

Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen

Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf alle Leistungs-

bausteine ausdehnen.

Was natürlich sehr irritierend formuliert ist... Die einzelnen Bausteine bietet ein Versicherer nicht einzeln an. Dann wären es auch einzelne Verträge. So sind sie aber aufbauend auf die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung aufbauende Bausteine zum gesamten Versicherungsumfang und genau so auch im Versicherungsvertrag fixiert. In einem Vertrag!

Ein Problem, was viele hochmotorisierte Sportwagenbesitzer haben. Hafpflichtversichern muss jede Versicherung, aber die anderen Bausteine müssen sie nicht anbieten, das ist eine Kannversicherung.

Hier im Fall wurden sie aber dem Versicherungsnehmer angeboten und vertraglich angenommen. Der Versicherungsnehmer hat die Bausteine als Paket erworben und nicht einzeln. Quark. Darum ist auch der Möglichkeit zur Komplettkündigung eingeräumt.

Was ein Glasbruch nun zu einer erhöhten Risikoabschätzung für die Zukunft offenlegt und der Versicherer vom Kündigungsrecht gebrauch macht entzieht sich mir. Wahrscheinlich von der Versicherung mit einem spitzen Stift gerechnet, und hat man einen Schaden, fliegt man sofort raus. Billig eben.

Wenn es Probleme gibt, Obmudsmann einschalten. Ist kostenlos. www.versicherungsombudsmann.de

Hinweis, die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Man muss nur einwandfrei nachweisen, dass die Kündigung die Gegenpartei empfangen hat.

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