Verschwiegene Unfallschäden
So Jungs,
nachdem ich ja kein Bordbuch etc. zu meinem Volvo habe, habe ich gerade mal meine detektivischen Fähigkeiten angewandt und die Telefonnummer des Vorbesitzers ausfindig gemacht.
Jetzt kommt´s:
OT: Haben Sie einen V70 gefahren mit Kennzeichen S- K ***?
Ja.
Ich bin der neue Besitzer.
Das kann doch nicht sein, der sollte doch verschrottet werden.
Wieso?!
Ich hatte einen Unfall im Januar, mir ist einer in die Seite hinten rechts gefahren und dadurch
wurde die Hinterachse in Mitleidenschaft gezogen. Reparaturkosten ca. 5000 Euro.
So, jetzt werde ich mal mit meinem Schrauber Rücksprache halten, der soll sich die Hinterachse nochmal ganz genau anschauen und dann geht´s zum Händler... Wenn er keine Anzeige will, dann muss er sich was einfallen lassen! Ich habe extra gefragt nach Unfallschäden und mir wurde gesagt, es gab keine und auch im Kaufvertrag steht nix davon drin. Wenigstens stimmen die Kilometer - Nix gedreht... Ich bin grade auf 180 - Das ist doch das Letzte!!!
22 Antworten
Aso soweit ich weiß muß ein Fahrzeug nur dann als Unfallwagen ausgewiesen werden, wenn zwischen den Achsen das Bodenblech oder andere tragenden Teile beschädigt waren oder wenn der Wagen auf der Richtbank war.
Ich persönlich würde nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, denn wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen läßt, habe ich mal in einem Fernsehbericht gesehen, kann es dir passieren, daß das Fahrzeug bis zur Klärung der Sachlage stillgelegt wird.
Du hast doch in einem anderen Beitrag geschrieben, daß du Heizungs und Klimaprobleme hast, Rede doch mal mit leichtem Nachdruck mit dem Händler und mache ihm den Vorschlag das er dir die defekten Teile jnstand setzten soll.
Wenn es ein ehrlicher Händler ist, der einfach nur beim Ankauf betrogen wurde wird er es bestimmt machen.
Denke aber dran deinen Standpunkt unnachgiebig zu vertreten und nimm dir einen unabhängigen Zeugen mit.
😁So, jetzt dürft ihr geren über mich herfallen, denn ich scheine der Einzige mt der Meinung zu sein😁
http://rhgsig.wordpress.com/.../
...recht interessant! Vielleicht hat ja auch der Händler Interesse an der Klärung des Vorfalls (weil selbst betroffen)?
Bin schon gespannt was dabei noch rauskommt! Ich drücke dir die Daumen!
elchigen Gruß
Reinhard
So liebe Gemeinde,
ich habe zwischenzeitlich mal freundlich aber bestimmt nachgefragt. Der Händler, der eigentlich auch mehr Schrauber als Händler ist, hat den Wagen von einem anderen und der hat ihn von dem Fachhändler, der ihn vom Vorbesitzer angenommen hat. Einer von den beiden Zwischenhändlern, wahrscheinlich der erstere, hat die Instandsetzung durchgeführt.
Er sagt mir, wenn der Wagen noch 7000 oder mehr gekostet hätte, würde er der Sache nachgehen, da das aber nicht der Fall ist, ist ihm der Aufwand auch zu gross um evtl. noch 2-3 Hundert Euro zu bekommen, wenn überhaupt.
Letztlich ist es Fakt, dass der Wagen sauber repariert wurde und auch die Spur etc. stimmt. Tankentlüftung, Verzinkung etc. - alles prima.
Er zahlt mir schon den halben KAT, und baut mir auch Zahnriemen, Wasserpumpe, Keilriemen und das Radhaus ein. Passt also von meiner Seite. Er wurde auch gelinkt in der Sache, da in seinem Vertrag auch nichts von einem Vorschaden stand. Also gebe ich meinem Händler den Freispruch und wenn er nichts weiter tun will, ist das eben so. Letztlich ist der Wagen in seinem jetzigen Zustand mehr Wert, als das was ich dafür bezahlt habe.
Was denkt Ihr?! Ist doch gut so...
Hat mal ein früherer Geschäftsführer (ehem. Vertriebsbeauftragter) von mir so gesagt: "Ein Deal ist immer dann ein guter Deal, wenn beide Seiten glauben, ein gutes Geschäft gemacht zu haben."
Auf alle Fälle viel Glück mit dem Fahrzeug!
Gruß
NoGolf
Hi Nogolf,
der Deal ist mener Meinung nach und der Meinung eines TÜV Gutachters gut.
Der hat mir ja gesagt, das der neue TÜV vom September diesen Jahres (ohne Mängel) seine Richtigkeit hat, geprüft wurde bei der Dekra... und dass die Instandsetzung fachgerecht durchgeführt wurde.
Nachdem mir der Vorbesitzer alles weitere zur Vorgeschichte erzählt hat und mit dem Wagen auch bis zum letzten Tag absolut zufrieden war, mache ich mir diesbezüglich nicht mehr all zu grosse Sorgen...
Gruß
Alex
Gudde mosche Alex,
na das hört sich doch gut an😎 Wenn du mit dem Wagen zufrieden bist und ein guddes Gefühl dabei hast dann denke ich es ist ok. Dann wünsche ich dir viel Spaß🙂 und Freude mit dem Wagen.
Morgendlicher Gruß aus Mainz
Mennzer😁
Also besser hättest du es nicht treffen können, denke dem Händler war es inerlich auch total unangenehm, also was mir aufgefallen ist, ist das in Deutschland viel zu oft die Säbel geschärft werden, anstatt ein nettes, entspanntes, klärendes Gespräch zu führen. Das ist hier in Dänemark so üblich und man kommt meiner Erfahrung nach viel zufriedener und glücklicher durchs Leben
Wenn - so wie du schreibst - die Rep mit Versiegelung einwandfrei ausgeführt wurde, die Fahrsicherheit / das Fahrverhalten mit bestätigter Vermessung einwandfrei ist und TÜV/DEKRA nichts zu beanstanden haben ... dann ist das doch schon mal im absolut grünen Bereich.
Wenn der Schrauber dir dann noch div. Rep's kostengünstig (oder kostenlos ?) dazu noch macht, ist der Deal sicher OK.
Wie gesagt ist es ein ein 'guter' Deal, wenn beide zu frieden sind. Und wenn da nun vielleicht doch noch so was wie ein schlechtes Gewissen geholfen hat ... egal - hauptsache alles bestens und der Hobel läuft !