Verschwiegene Unfallschäden

Volvo V70 1 (L)

So Jungs,

nachdem ich ja kein Bordbuch etc. zu meinem Volvo habe, habe ich gerade mal meine detektivischen Fähigkeiten angewandt und die Telefonnummer des Vorbesitzers ausfindig gemacht.

Jetzt kommt´s:

OT: Haben Sie einen V70 gefahren mit Kennzeichen S- K ***?
Ja.
Ich bin der neue Besitzer.
Das kann doch nicht sein, der sollte doch verschrottet werden.
Wieso?!
Ich hatte einen Unfall im Januar, mir ist einer in die Seite hinten rechts gefahren und dadurch
wurde die Hinterachse in Mitleidenschaft gezogen. Reparaturkosten ca. 5000 Euro.

So, jetzt werde ich mal mit meinem Schrauber Rücksprache halten, der soll sich die Hinterachse nochmal ganz genau anschauen und dann geht´s zum Händler... Wenn er keine Anzeige will, dann muss er sich was einfallen lassen! Ich habe extra gefragt nach Unfallschäden und mir wurde gesagt, es gab keine und auch im Kaufvertrag steht nix davon drin. Wenigstens stimmen die Kilometer - Nix gedreht... Ich bin grade auf 180 - Das ist doch das Letzte!!!

22 Antworten

Krass. Mein Tipp: Beweise sammeln. Wohin hat der Vorbesitzer den Wagen verkauft bzw. zur Verschrottung gegeben. Evtl. ist der Händler dann auch über'n Tisch gezogen worden.
Eventuell anwaltlichen Beistand suchen. Könntest einmal den strafrechtlichen Weg einschlagen (Betrug) und dann noch den zivilrechtlichen (nach BGB).
War der Händler hier aus Stuttgart? Markenhändler?

Rixx

Beweise sammeln ist kein Problem, ich kann mich jederzeit auf den Vorbesitzer berufen, das hat er mir zugesichert. Er hat das Auto zu einem Händler gegeben (Markenhändler / nicht Volvo) die haben ihm gesagt, dass sie einen haben, der regelmäßig solche Autos (Verschrottung / Ausland) abholt, Entsorgung für ihn kostenlos...

Der war wohl widerum aus der Ecke Denkendorf. Der hat ihn dann an einen in FIlderstadt gegeben und von dem habe ich den Wagen. Jetzt geht´s an die Wahrheitsfindung, wer hat wen beschissen.

Der Vorbesitzer ist raus, er hat das Auto noch bis Januar gefahren, da war der Unfall. Nach einem KV durch eine Fachwerkstatt gab´s die Info der Versicherung, es sei ein wirtschaftlicher Totalschaden (Restwert geringer als Rep. Kosten) also hat er sich bei bessagtem Markenhändler einen neuen Wagen gekauft und den Volvo abgegeben. Was dann geschah... Wird noch in Erfahrung gebracht.

Die "Wahrheitsfindung", ja sicher, ... interessant schon. Für Dich aber komplett unwichtig! Was Dich einzig und allein interessieren sollte, ist die Beweisführung, das es sich um einen Unfallwagen mit schweren Vorschäden, ggf. sogar wirtschaftlicher Totalschaden(?), Verschrottungsprämie(?) handelt. Dafür hast Du ja bereits den Vorbesitzer ausfindig gemacht.

Dein einziger Vertragspartner ist der Händler, der Dir den Wagen als "unfallfrei" verkauft hat. Er haftet nach deutschem Recht für seine Angaben. Und den Unfall hätte er ganz sicher im Kaufvertrag angeben müssen. Wer alles dazwischen noch den Wagen weiterverkauft hatte ist für Dich nicht relevant. Es ist jetzt das Problem des Händlers, ggf. zu beweisen das er ggf. ebenfalls betrogen wurde.

Ich würde jetzt in jedem Fall einen Anwalt einschalten!

Gruß

NoGolf

Den Händler werde ich nachher mal besuchen und ihm den Sachverhalt schildern. Dann sehen wir mal was er sagt. Ich werde wahrscheinlich am Besten ein Wertgutachten machen lassen und hier den Unfallschaden angeben. Dann mal sehen was der Anwalt sagt, was ich da rausholen kann bzw. nach dem Gutachten mal sehen was besser ist - Geld oder Auto weg und anderes her... In jedem Fall wird jemand eine Betrugsanzeige bekommen...

Ich denke bei einem geschätzten Wert (Mobile / Autoscout / Schwacke) ca. 2900-3300 und Reparaturkosten von 5000-6000 Euro ist das ganze als wirtschaftlicher Totalschaden gelaufen...

Gab´s die Prämie im Januar diesen Jahres überhaupt noch?!

Was das "unfallfrei" angeht - hast Du Dir schonmal einen dieser Gebrauchtwagenverträge angesehen? Unfallschäden bekannt ja/nein. Gut, das Kreuzchen war bei nein aber mit diesem "bekannt" können die sich natürlich erstaml aus der Affäre ziehen...

Hallo,

so seh ich das auch. Das ist arglistige Täuschung (verschweigen eines schweren Unfall s ) Das ist Schlichtweg Betrug und dein Händler muß den Wagen umgehend zurück nehmen und den Kaufpreis komplett erstatten.

Ich würde mir SOFORT nen Anwalt nehmen und so verfahren. Mit dem Händler würde ich gar nich mehr reden geschweige denn diesen vorwarnen. Anwalt und hau drauf.

Mennzer😁

Hi Mennzer,

sofern der Wagen doch aber gut gerichtet wurde, würde ich ihn schon gerne behalten. Daher soll er mir einen Teil des Kaufpreises erstatten. Ich will eigentlich nicht schon wieder auf die Suche gehen, zumal ich ja auch schon ein paar Euros reingesteckt habe. Jetzt weiss ich wenigstens warum das Radhauskunststoff hinten rechts gebrochen war... und fehlt.

Na in dem Fall empfehle ich dir einen GebrauchtwagenTechnikCheck machen zu lassen. Das bietet zum Beispiel der ADAC an , wobei das Gutachter im Auftrag machen die sehen auch welche Unfallschäden da waren und ob diese fachgerecht rep. wurden. Danach würde ich entscheiden od ich diesen behalten würde. Denn wenn der schwere Unfall nicht fachmännisch gemacht wurde wirst du später noch sehr viele Probleme bekommen denke ich.

Gruße aus Mainz

Mennzer

Zitat:

Original geschrieben von V70STR


Hi Mennzer,

sofern der Wagen doch aber gut gerichtet wurde, würde ich ihn schon gerne behalten. Daher soll er mir einen Teil des Kaufpreises erstatten. Ich will eigentlich nicht schon wieder auf die Suche gehen, zumal ich ja auch schon ein paar Euros reingesteckt habe. Jetzt weiss ich wenigstens warum das Radhauskunststoff hinten rechts gebrochen war... und fehlt.

Das deutsche Recht sieht im übrigen nicht nur das Recht auf eine Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises, sondern auch Schadensersatz vor. Wenn Du belegen kannst, was an dem Auto, ohne von dem Schaden zu wissen, Deinerseits an Kosten investiert wurde, ist der Händler u.U. auch hiefür haftbar zu machen.

Auch die Kosten für ein von Dir in Auftrag gegebenes Gutachten (wie von Menzer empfohlen) zur Schadensermittlung ist, sofern der Beweis des Unfalls und der Schadenshöhe bzw. die Ermittlung des jetzigen Zustands (Reparatur fachgerecht?) nur dadurch geführt werden kann, vom Händler zu übernehmen.

NoGolf

Unter Anderem könnte auch die Verzinkung in dem Bereich gelitten haben - Rost wäre die Folge. Weiterhin ist die Reserveradwanne bei unseren Volvos recht stabil, da ihr verstärkter Teil auch als Wagenheberaufnahme gedacht ist (mangels durchgehender Achse hinten wo man sonst anpacken könnte). Ebenso sitzt rechts hinten der Tankstutzen und das gesamte Zulaufsystem zum Tank.
Wenn da irgendwas jetzt im Eimer ist, und sei es nur dass die Bleche da nicht mehr gut aufeinander sitzen, dann ist nicht nur die Möglichkeit der Gammelei da, evtl. funktioniert die Tankentlüftung dann auch nimmer richtig oder er entlüftet Dir in die Karosserie rein.

Wie gesagt, muss alles nicht sein - kenne selbst jemanden dem ein 5er BMW hinten in seinen 850 Kombi reingerauscht ist und bei dem sogar die C-Säulen beide leicht gebogen waren - der Unfall wurde tatsächlich repariert, man sieht nichts mehr und der Wagen fährt wie auf Schienen.
Gut, der Inhaber arbeitet halt auch in einem Karosserie-Meisterbetrieb...

@V70STR: Halt uns doch bitte auf dem Laufenden, wie das Ganze weiter geht ...

Zusammenfassend:

1.) Vom Vorbesitzer alle noch vorhandenen Unterlagen zum Unfallschaden besorgen
2.) Anwalt nehmen
3.) Gutachten erstellen lassen

Danach mußt Du entscheiden, ob Du den Wagen in dem festgestellten Zustand behalten oder doch lieber zurückgeben möchtest. Lass Dich ggf. vom Gutachter hierzu beraten.

Den Rest erledigt Dein Anwalt. Die Kosten für Anwalt und Gutachten sollte in jedem Fall der Händler tragen.

Einen Deal direkt mit dem Händler würde ich nicht riskieren. Zum Einen kannst Du die realistische Höhe der Wertminderung nicht feststellen und der Händler wird freiwillig nur eine (zu) geringe Summe nachlassen wollen. Ausserdem kannst Du ohne Gutachten das Risiko nicht einschätzen, was, wie von Jacknife und anderen schon beschrieben, sonst noch beschädigt ist bzw. ob die Unfallreparatur denn überhaupt fachgerecht durchgeführt ist.

Gruß und viel Glück
NoGolf

@ TE: Du hast hoffentlich noch NICHT mit dem Händler gesprochen!!!

EMINENT WICHTIG: Sichere die Beweise, bevor die Gegenseite merkt, daß Du ihnen auf die Schliche gekommen bist. Das ist ein ganz wichtiges taktisches Vorgehen. Du hast Zeit!!! Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber wenn Dein wichtigster Zeuge (der Vorbesitzer) plötzlich einen Rückzieher macht, weil er einen "freundlichen" Anruf von einem Herrn mit russischem Akzent bekommen hat, hast Du verloren. Es sichert Dich (und ihn!) ab, wenn er sich bitte kurz hinsetzt und Dir handschriftlich die Fakten bestätigt, das ganze aufs Fax legt und/oder in einem Umschlag eintütet und Dir per Brief zukommen läßt.

Nicht daß ich die Welt grundsätzlich für schlecht und betrügerisch halten würde, aber Du hast eine Forderung über bißchen mehr als 3,50 und ggf. eine Straftat (Betrug) im Blick. Noch mal: Sichere Dich ab, mach den zweiten Schritt nicht vorm ersten. Die Zeit dafür hast Du! Es fördert erfahrungsgemäß die Regelung von Streit ganz ungemein, wenn die Gegenseite von vornherein weiß, daß sie wenig/keine Chancen hat, gegenzuhalten.

Der Gang zum RA ist, davon abgesehen, auf jeden Fall richtig.

Ich musste meiner Frau kürzlich auch einen "neuen" Gebrauchten kaufen, weil irgendein Idiot ihr Auto angezündet hat und es völlig ausgebrannt war.
Bin dann mit dem neuen zum TÜV gefahren und habe einen Vertrauenscheck machen lassen. Wenn man da von einem Unfall weiß, macht man den Meister beim TÜV darauf aufmerksam und er widmet sich den eventuell betroffenen Fahrzeugteilen ganz besonders.
Der Check kostet beim TÜV nur 39,00 €, dafür kommt kein anderer Sachverständiger raus.
Ich würd's alo erst mal da probieren.

Danke, danke und nochmals danke für all die Tipps und Ideen.

Ich werde mir einen Termin beim TÜV geben lassen und diesen Check machen lassen. Der Vorbesitzer hat mir die Sache bereits schriftlich bestätigt. Kein Problem in der Hinsicht.

War auch bei meinem Freien und habe mal die Achse begutachten lassen. Ist eine neue Gebrauchte drauf. Da der Wagen erst beim Spur einstellen war als ich ihn gekauft habe und da auch alles gut war, habe ich diesbezüglich keine Schmerzen mehr. Was die Entlüftung bzw. auch Verzinkung angeht ist auch alles i. O. Der Rahmen als solcher hat keinen Schaden genommen...

So, bleibt nur noch der rechtliche Rat des Rechtsverdrehers... Wobei die Frage ist, was bei dem Kaufpreis noch groß rauskommen soll... Für 2.900 angeboten und für 2.150 gekauft... Viel wird´s bestimmt nicht sein...

Ein dickes Ding !
Ich forsche im Moment auch gerade ein wenig, weil sich bei mir Mängel im Quadrat häufen, die nicht zwangsläufig von der Laufleistung herrühren können.
Als hätte man nicht schon genug Müll anne Backen kleben ...
Trotzdem für mich zur Selbstberuhigung und von mir an V70STR und andere:

KOPF HOCH - Nicht aufgeben - Wach bleiben - nicht nachgeben !

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