Vers. Wertminderung, klagen?
Guten Tag,
als gefühlt 100. heute stelle ich wohl diese Frage. Kurzer Sachverhalt:
Jemand fährt mir Rückwärts gegen den Vorderreifen welcher eingeschlagen war und richtet nicht unerheblichen Schaden damit an.
Mein KFZ:
Bmw 116i F20
EZ :01/2015
KM: 60k
Gekauft vor 6 Monaten für 16.000€
Erkennbarer Schaden, ein kleiner Kratzer am Kotflügel vorne links. Nicht erkennbarer Schaden, Achse, Lenkgetriebe und viele andere Sachen kaputt.
Die Reparatur bei BMW belief sich auf knapp 8.000€, die Schuldfrage ist geklärt.
Ein unabhängiger Gutachter hat eine Wertminderung von 600€ beziffert, welche ich angebracht finde und so ausgezahlt haben will. Die gegnerische Versicherung bietet mir 300€ an, jedoch ohne jegliche Begründung.
Aufgrund des Kaufwerts meines Wagens und der Schadenshöhe finde ich 600€ definitiv angebracht.
Jetzt stellt sich mir nur eine Frage, lohnt es sich eine Versicherung zu verklagen?
MfG und vielen Dank
Christopher
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. April 2018 um 11:41:45 Uhr:
Erst mal anschreiben, warum sie nur 300 Euro und nicht wie vom Gutachter angegeben 600 Euro Wertminderung zahlen wollen und mitteilen, dass die die 300 Euro zu wenig sind.
Wenn die immer noch nur 300 zahlen wollen und die Antwort bzw. das Angebot nicht plausibel ist eventuell weiter machen.
Völlig unsinniger Ratschlag.
Manche begreifen einfach nicht, dass Schadensersatzrecht nichts mit einem orientalischen Basar zu tun hat. Da gibt es keinen Raum für Angebote oder fürs feilschen.
Hier geht es schlicht und einfach um rechtswidrige Zahlungsverweigerung.
Zitat:
Das einzige was Du Dir überlegen musst, ist der Aufwand die Mühe wert.
Auch das ist Blödsinn. Welche Mühe? Forderungseintreibung bei säumigen Zahlern ist für jeden Anwalt Tagesgeschäft.
Zitat:
Es kann durchaus vor Gericht rauskommen, dass die 300 Euro reichen. Vielleicht auch 350 Euro. Die 600 Euro kommen im seltensten Fall raus. Meist gibt es einen Vergleich.
So stellt es sich "Lieschen Müller" bei Gericht vor...
10 Antworten
Wieso gleich verklagen? Läuft die Abwicklung über einen Anwalt, oft hilft es schon wenn die Schreiben von einem Anwalt kommen ob die Summen aber angemessen sind ???
Moin!
Ja! Aber verklagen ist der 3. Schritt. Der 1. ist Versicherung anschreiben und das ablehnen. Der 2. wäre dann, wenn die Versicherung immer noch nicht zahlt, RA. (...) wenn dann immer noch nicht gezahlt wir, dann kommt der 3. Schritt, Klage.
G
Hjü
Hast Du ein Schadengutachten, das die Wertminderung so ausweist? Falls ja, dann klagen.
edit: in dieser Preisklasse wird immer darauf spekuliert, dass man als Geschädigter den Aufwand scheut. Da hilft nur draufhauen, egal was der ein oder andere "Windhund" verbreiten mag. 😉
Erst mal anschreiben, warum sie nur 300 Euro und nicht wie vom Gutachter angegeben 600 Euro Wertminderung zahlen wollen und mitteilen, dass die die 300 Euro zu wenig sind.
Wenn die immer noch nur 300 zahlen wollen und die Antwort bzw. das Angebot nicht plausibel ist eventuell weiter machen.
Bevor es zu einer Klage kommt erst mal einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der schreibt die Versicherung an. Und bleibt dies immer noch fruchtlos, kann geklagt werden. Voraussetzung, der Anwalt sieht eine Chance auf Erfolg.
Das einzige was Du Dir überlegen musst, ist der Aufwand die Mühe wert. Es kann durchaus vor Gericht rauskommen, dass die 300 Euro reichen. Vielleicht auch 350 Euro. Die 600 Euro kommen im seltensten Fall raus. Meist gibt es einen Vergleich.
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Ich habe ein Gutachten, ich habe auch bereits angefragt weshalb die Wertminderung nicht akzeptiert wird, leider keine Antwort bekommen.
Des weiteren werde ich bereits von einem Anwalt vertreten, der die Abwicklung ab jetzt übernimmt. Leider, passiert da auch nicht viel. Jetzt stehen mein Anwalt und ich an dem Punkt ob wir klagen sollen oder nicht.
Ich muss sagen, ich bin schon ein kleiner Streithahn und wollte mir hier noch ein paar objektive Meinungen holen.
Dann wird das ganze wohl rein aus Prinzip erklagt. Danke für das Feedback & @berlin-paul ich hau richtig drauf, versprochen.
Danke für das Feedback und eine gute Woche!
Welche Versicherung?
Damit man im Fall der Fälle weiß das man gleich zu Beginn der Abwicklung einen RA hinzuzieht auch wenn noch keine (Teil-) Ablehnung erfolgt ist.
Das scheint ja mittlerweile bei einigen Versicherern eine echte Unsitte zu sein.
Zitat:
Damit man im Fall der Fälle weiß das man gleich zu Beginn der Abwicklung einen RA hinzuzieht auch wenn noch keine (Teil-) Ablehnung erfolgt ist.
wenn die schuldfrage von vornerein geklärt ist beim anderen lohnt heutzutage eigentlich immer ein anwalt. und zwar sofort als allererstes noch bevor ein gutachter kommt. die versicherungen wollen es ja so...
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. April 2018 um 11:41:45 Uhr:
Erst mal anschreiben, warum sie nur 300 Euro und nicht wie vom Gutachter angegeben 600 Euro Wertminderung zahlen wollen und mitteilen, dass die die 300 Euro zu wenig sind.
Wenn die immer noch nur 300 zahlen wollen und die Antwort bzw. das Angebot nicht plausibel ist eventuell weiter machen.
Völlig unsinniger Ratschlag.
Manche begreifen einfach nicht, dass Schadensersatzrecht nichts mit einem orientalischen Basar zu tun hat. Da gibt es keinen Raum für Angebote oder fürs feilschen.
Hier geht es schlicht und einfach um rechtswidrige Zahlungsverweigerung.
Zitat:
Das einzige was Du Dir überlegen musst, ist der Aufwand die Mühe wert.
Auch das ist Blödsinn. Welche Mühe? Forderungseintreibung bei säumigen Zahlern ist für jeden Anwalt Tagesgeschäft.
Zitat:
Es kann durchaus vor Gericht rauskommen, dass die 300 Euro reichen. Vielleicht auch 350 Euro. Die 600 Euro kommen im seltensten Fall raus. Meist gibt es einen Vergleich.
So stellt es sich "Lieschen Müller" bei Gericht vor...
rrwraith, du hast gerade einen Ahnung! In meinen 52 Jahren Autofahren und Versicherungen habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein persönliches Gespräch und/ oder eine Schreiben sehr viel bewirken kann. Allerdings muss man in der Lage sein beides tun zu können. Wenn einer keinen anständigen Satz hervorbringen kann, und sich auch nicht schriftlich verständigen kann, OK, der sollte sich Hilfe bei einem RA und/ oder sonstwo holen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. April 2018 um 14:36:30 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. April 2018 um 11:41:45 Uhr:
Erst mal anschreiben, warum sie nur 300 Euro und nicht wie vom Gutachter angegeben 600 Euro Wertminderung zahlen wollen und mitteilen, dass die die 300 Euro zu wenig sind.
Wenn die immer noch nur 300 zahlen wollen und die Antwort bzw. das Angebot nicht plausibel ist eventuell weiter machen.
Völlig unsinniger Ratschlag.
Manche begreifen einfach nicht, dass Schadensersatzrecht nichts mit einem orientalischen Basar zu tun hat. Da gibt es keinen Raum für Angebote oder fürs feilschen.
Hier geht es schlicht und einfach um rechtswidrige Zahlungsverweigerung.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. April 2018 um 14:36:30 Uhr:
Zitat:
Das einzige was Du Dir überlegen musst, ist der Aufwand die Mühe wert.
Auch das ist Blödsinn. Welche Mühe? Forderungseintreibung bei säumigen Zahlern ist für jeden Anwalt Tagesgeschäft.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 3. April 2018 um 14:36:30 Uhr:
Zitat:
Es kann durchaus vor Gericht rauskommen, dass die 300 Euro reichen. Vielleicht auch 350 Euro. Die 600 Euro kommen im seltensten Fall raus. Meist gibt es einen Vergleich.
So stellt es sich "Lieschen Müller" bei Gericht vor...
Danke, die selbe Ansicht kann ich nur vertreten.