Vermisse meinen Flenspunkt!

Hallo an die Rechtsexperten hier,

soeben aus Kassel einen Bußgeldbescheid bekommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (A4 am Kirchheimer Dreieck).

Geldbuße: 80,00 €
Gebühr: 25,00 €
Auslagen: 3,50 €
Gesamtforderung: 108,50 €

Bei keinem meiner 10 €-Knöllchen bisher standen Gebühr und Auslagen auf der Rechnung, warum hier? Das Blitzerfoto kann's ja wohl nicht sein, das war auch schon bei 10 € "inklusive". 😉

Doch vielmehr noch interessiert mich, warum in dem Bescheid kein Flenspunkt aufgeführt ist? Haben die das vergessen, oder kommt da was nach mit vlt neuen Forderungen wegen Gebühr und Auslagen? Früher bei ähnlichen Delikten in meiner Sturm- und Drangzeit (schon lange her und deshalb derzeit punktefrei) stand die Punktestrafe immer mit im Bescheid, aber vlt macht das jede Bußgeldstelle anders?

Bußgeldbescheid 80 € ohne Punkt
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. August 2018 um 08:37:08 Uhr:


Hätten Dir ja auch eine MA vorbei schicken können, der Dir den Bescheid vorliest und erläutert? Selbst Fett gedrucktes wird überlesen und steht angeblich nicht im Bescheid.

Vorlesen ist immer gut; da kriegt man evt vorhandene RS- und Grammatikfehler nicht mit - in deinem Fall mind. drei. Also soooo unfehlbar und perfekt, wie dein Kommentar von anderen einfordert, bist du selber auch nicht, Herr Oberlehrer!

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Man drehe die Seite 1 des Bußgeldbescheides um und suche dort im unteren Drittel die zu vermerkende 1 Flasche Flensburger.

Die Verfahrenskosten gibts beim Bußgeld immer on top. Bei Verwarngeldern erst dann, wenn man sie nicht gleich bezahlt.

Der Flenspunkt ist rechtlich keine "Nebenfolge" des Bußgeldbescheids und muss deshalb im Bescheid nicht zwingend erwähnt werden. Zuständig ist dafür allein das Kraftfahrtbundesamt, dem mitgeteilt wird, dass der Bußgeldbescheid gegen dich ergangen ist. Dort trägt man dann deinen neuen Punkt ins Register ein. Hat also alles seine Richtigkeit. Näheres hier

Grüße vom Ostelch

Da steht hier: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/gebuehren/

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2018 um 13:54:29 Uhr:


Man drehe die Seite 1 des Bußgeldbescheides um und suche dort im unteren Drittel die zu vermerkende 1 Flasche Flensburger.

Schiet, total übersehen, weil das im Kleingedruckten unter der fetten Überschrift

Zahlungsaufforderung

steht und ich mir das nicht weiter durchlese. Hätten die auch wirklich hervorheben können, aber danke für den Hinweis.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2018 um 13:54:29 Uhr:


Man drehe die Seite 1 des Bußgeldbescheides um und suche dort im unteren Drittel die zu vermerkende 1 Flasche Flensburger.

Bei mir im oberen Drittel. Die Hessen sind halt sparsam! 😁

Gern geschehen. Früher stand das auch auf der Vorderseite mit drauf.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2018 um 14:06:46 Uhr:


Gern geschehen. Früher stand das auch auf der Vorderseite mit drauf.

Ja genau, so kenne ich das noch. Doch das ist mind. 10 Jahre her. 😉

Zusatzfrage zur Verjährung nach 2 1/2 Jahren:

Rechtskräftig ab 21.08.2018 (2 Wochen nach Zustellung heute am 07.08.2018),
Verjährung/Löschung am 20.02.2021 oder?

Weil ich nicht weiß, wie genau das KBA 1/2 Jahr definiert: 6 volle Monate ungeachtet deren Länge oder 182,5 Tage (die Hälfte von 365) oder 180 Tage wie manche Banken bei der Zinsberechnung?

Zwei Jahre und sechs volle Monate, gerechnet vom und inkl. des Datums auf dem Bescheid, wenn kein Einspruch eingelegt wurde. Also am 7.2.

Gibt aber noch eine einjährige Überliegefrist. Wenn die 2 1/2 Jahr abgelaufen sind, wird dann noch ein Jahr mit der endgültigen Löschung gewartet. Denn es könnten ja noch Punkte einzutragen sein wegen einer Owi, die vor Ablauf der 2 1/2 begangen wurde. Schließlich mahlen die Mühlen der Gerechtigkeit langsam.

Falls du wirklich Flenspunkte vermisst, schau mal in den Bußgeldkatalog. Da ist aufgeführt, wo du welche sammeln kannst.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. August 2018 um 15:58:01 Uhr:


Falls du wirklich Flenspunkte vermisst, schau mal in den Bußgeldkatalog. Da ist aufgeführt, wo du welche sammeln kannst.

Kannst sonst auch meinen haben

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. August 2018 um 15:58:01 Uhr:


Gibt aber noch eine einjährige Überliegefrist. Wenn die 2 1/2 Jahr abgelaufen sind, wird dann noch ein Jahr mit der endgültigen Löschung gewartet. Denn es könnten ja noch Punkte einzutragen sein wegen einer Owi, die vor Ablauf der 2 1/2 begangen wurde. Schließlich mahlen die Mühlen der Gerechtigkeit langsam.

Dafür ist die Überliegefrist nicht mehr relevant, da sich die Tilgung.von Punkten nicht mehr gegenseitig beeinflusst.

Prinzipiell richtig.

Aber:

am 15.01.2016 Punktestand 6 und davon wären am 15.07.2018 4 zu tilgen.
am 13.07.2018 neue OWi mit 2 Punkten. Nach dem Tattag Prinzip ist der Schein weg, selbst wenn die neuen 2 Punkte erst nach dem 15.07.2018 im FAER eingetragen werden.
Daher würden hier die 4 Punkte quasi am 15.07.2018 zur Löschung vorgemerkt, aber erst am 15.07.2019 endgültig gelöscht. Damit Schlaumeier nicht durch Rechtsmittel die Eintragung der Punkte hinauszögern.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2018 um 15:27:52 Uhr:


Zwei Jahre und sechs volle Monate, gerechnet vom und inkl. des Datums auf dem Bescheid, wenn kein Einspruch eingelegt wurde. Also am 7.2.

Welches Datum denn?

27.05.2018 Begehung der OwI
03.08.2018 Ausfertigung des Bescheides
07.08.2018 persönliche Zustellung

Im Bescheid steht, dass der erst zwei Wochen ab/nach Zustellungsdatum rechtskräftig wird. Verjährung ab Rechtskraft wäre also am 21.02.2021. Hab' ich nen Denkfehler?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2018 um 15:27:52 Uhr:


Zwei Jahre und sechs volle Monate, gerechnet vom und inkl. des Datums auf dem Bescheid, wenn kein Einspruch eingelegt wurde. Also am 7.2.

Nein, es sind 2 Jahre und 6 Monate ab dem Tag der Rechtskraft. Wenn man möchte, kann man das um ein paar Tage vorverlegen, indem man schriftlich den Rechtsmittelverzicht erklärt. Die Zahlung des Bußgeldes bewirkt keinen Eintritt der Rechtskraft.

Falls du einen neuen Personalausweis dein eigen nennst und die Onlinefunktion nicht deaktivert lassen hast, kannst du auch mit diesem und einem entsprechenden Kartenlesegerät online und aktuell deine Punkte in Flensburg abfragen.

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