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Verlauf der Verkehrskonntrolle

Suzuki GSX 750
Themenstarteram 9. April 2013 um 16:28

Hallo Leute,

ich hab wieder ma ne Frage.

Diesmal an die jenigen die A beschränkt fahren und ihr bike auf 34 Ps gedrosselt haben bzw. es so aussehen lassen:Hat der Polizeibeamte während der Konntrolle auf irgendeine weise konntrolliert bzw. versucht herauszufinden ob das Motorrad auch tatsächlich gedrosselt ist?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Lies Dir den Beitrag vom Moppedsammler nochmal durch - es gibt genug Anhaltspunkte, eine illegale Entdrosselung auffliegen zu lassen, ohne dass der Polizist das Möpp auch nur berührt. Und im Zweifel wird es abgeschleppt und dem Sachverständigen vorgeführt. Nirgends wird geschrieben, dass der Beamte das Bike fährt.

 

Es ist sehr gefährlich, die Intelligenz der Anderen auf Null zu schätzen...........

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Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von alex2308

Ich glaube nicht, dass man einen Polizisten sein Fahrzeug zur Testfahrt übergeben muss. Im Gegenteil, ich glaube sogar, dass es verboten ist, dass er damit fährt.

Hehehe... :p

 

Das ist so 'ne Sache mit dem Glauben. Mein Schwager ist Rechtsanwalt. Er sagt immer: "Wenn ich mit "Glauben" arbeiten müsste, wäre ich Pfarrer geworden.

 

Das ist so, wie twindance sagt: Ich würde mich auch nicht auf eine mir unbekannte Ratzkarre setzen, wo ich nicht weiß, wer dran rumgebastelt hat. Sowohl beruflich, wie auch privat nicht. Aber am Gasgriff drehen, darf ich durchaus. Und da merkt man - so man etwas geschult ist - sofort, ob das 35 kW oder 72 sind, vertrau mir. Ich merke das.

Und dann wird der Eimer konfisziert. § 94 StPO. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

 

Dass der Bassment von einem Polizeibeamten kontrolliert wurde, der entweder kein Interesse an dem Motorrad und dem Fahrer oder eben keine motorradspezifischen Kenntnisse hatte, würde ich nicht auf alle münzen.

 

Und dass nicht jeder, der Motorrad fährt, auch eine Ahnung von technischen Dingen hat, das weiß jeder, der in MT mitliest. Da erlebt man Sachen...:p:p:p

Das ist korrekt. Ich denke, dass der Herr Polizist keine großartige Ahnung davon hatte.

 

 

Zitat:

Ob das Motorrad 34 oder 46 PS hat, ist -wie hoffentlich so langsam jeder begriffen hat - seit dem 19.1.2013 fahrerlaubnisrechtlich irrelevant.

Nicht aber in Sachen Pflichtversicherung. Und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind Straftaten, keine Owi. Der bassment hat Dusel gehabt, mehr nicht. Das sollte nicht als Richtschnur oder gar Rat dienen. Solche Ratgeber, (ist nicht persönlich gemeint, bassment) haften nachher nämlich nicht für das, was sie geraten haben.

Wieso Dusel gehabt? Drossel war eingebaut, vom TÜV abgenommen und bei der Versicherung auch so gemeldet.

 

Zitat:

Zumal nicht jede Kontrolle eine technische ist. Man weiß nicht, wonach gesucht, oder auf was kontrolliert wird. Da kann es schon sein, dass so ein Kram nicht interessiert.

Bei einer technischen Zweiradkontrolle hätte der bassment u.U. seinem Hobel hinterherwinken können, während der auf dem Abschleppwagen abtransportiert worden wäre. ;)

Ich denke nicht, dass ich meinem Hobel hätte hinterherwinken müssen. Wie schon erwähnt: Drossel war eingebaut und vom TÜV abgenommen. Lediglich die Eintragung in den Fzg-Schein wurde nicht vorgenommen - können die, wenn sie wollen, einem daraus nen Strick drehen?

 

Mittlerweile ist die Drossel wieder draußen und die Versicherung angepasst. Insofern bin ich immer StVO-konform unterwegs gewesen.

 

P.S.: Auf nen Rat aus dem Forum kann/sollte man sich nicht immer verlassen, besonders bei Rechtsfragen; das wird hier aber oft genug erwähnt.

 

Edit: "...Eintragung zwingend erforderlich..." TÜV und Polizei meinte: "Ja, passt schon. Sie fahren ja später wieder ohne Drossel. Da kann man sich die Eintragung evtl. auch sparen."

Da hab ich wohl doch Dusel gehabt. ;)

am 17. April 2013 um 11:20

Ohne jetzt sofort mit der moralischen Keule zu winken:

Man sollte aus tolerantem Verhalten seitens der kontrollierenden Beamten n i c h t für sich die Schlussfolgerung ziehen, dass dies immer so sein müsste.

Es gibt einen nicht unerheblichen Anteil von Zeitgenossen, die meinen, wenn etwas illegales (Verhalten/Zustand des Fahrzeugs) bei einer Verkehrskontrolle übersehen oder geduldet wird, müssten sie daraus einen  Rechtsanspruch herleiten.

Eine solche Einstellung ist falsch und kann auch mal ins Auge gehen.;)

Zitat:

 

Und dass nicht jeder, der Motorrad fährt, auch eine Ahnung von technischen Dingen hat, das weiß jeder, der in MT mitliest. Da erlebt man Sachen...:p:p:p

Das ist bei den heutigen Motorrädern mit mehr Technik als in Autos ja auch kein wunder mehr. Da schließe ich mich nicht aus. Früher bei der MZ oder Simson da war das einfacher und Übersichtlicher. Ach und noch eins Beissst euch bei dem Thema nicht sooooo fest.

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